Leiterprüfung · Kirchliche Einrichtungen

Leiterprüfung Kirchengemeinde: Leitern und Tritte prüfen nach DGUV Information 208-016 für Kirche, Gemeindehaus, Friedhof und Pfarrbüro

In einer Kirchengemeinde steht öfter jemand auf einer Leiter, als der Kirchenvorstand vermutet: der Küster beim Kerzenwechsel am Altar, die Ehrenamtlichen beim Schmücken des Christbaums, der Hausmeister an der Deckenleuchte im Gemeindesaal, die Friedhofsgärtnerin an der Hecke, die Sekretärin am Aktenschrank mit den Kirchenbüchern. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte für Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Dekanate und kirchliche Verwaltungen bundesweit, durch eine zur Prüfung befähigte Person, mit Prüfplakette und Prüfprotokoll je Gerät.

Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Hängeleuchten im gotischen Kirchenschiff.
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Muss eine Kirchengemeinde ihre Leitern und Tritte prüfen lassen?

Ja, wie jeder Arbeitgeber. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, und § 14 BetrSichV verlangt, dass der Arbeitgeber sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lässt, durch eine befähigte Person, mit Dokumentation. Wie oft und in welchem Umfang, legt die Gemeinde in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung.

Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Holzdachstuhl mit Hängeleuchten über den Bänken.

Die Kirchengemeinde ist Arbeitgeber von Küster, Hausmeister, Pfarrsekretariat, Kirchenmusik und Friedhofsgärtnerei; § 3 ArbSchG macht sie für deren Sicherheit verantwortlich, ihr Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel die VBG, und auch Ehrenamtliche sind über die Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung geschützt, wenn sie für die Gemeinde auf die Leiter steigen. Die Prüfpflicht gilt für Leitern im gewerblichen Einsatz, und der kirchliche Dienst zählt dazu. Wie die Prüfung von Leitern und Tritten aussieht, konkretisiert die DGUV Information 208-016 (kurz DGUV 208-016), Die Verwendung von Leitern und Tritten: eine Handlungsanleitung der gesetzlichen Unfallversicherung mit Checkliste, keine Vorschrift, aber der Maßstab, an dem nach einem Sturz gemessen wird. Verantwortlich ist das Leitungsorgan der Gemeinde, Kirchenvorstand, Kirchengemeinderat oder Presbyterium; die Arbeitsschutz-Fachstellen der Landeskirchen und Bistümer beraten dazu und bilden befähigte Personen aus. Eine unterlassene Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann, und im Schadensfall haftet die Gemeinde, nicht der Küster.

Welche Leitern und Tritte werden in Kirche, Gemeindehaus und Friedhof geprüft?

Alle, die Haupt- oder Ehrenamtliche für die Gemeinde benutzen: Stehleitern und Plattformleitern in der Kirche für Kerzen, Fahnen, Lautsprecher und Christbaum, Anlegeleitern zu Dachboden und Empore, Mehrzweckleitern des Hausmeisters, Tritte und Klapptritte in Sakristei, Pfarrbüro und Gemeindeküche, Regalleitern im Archiv, Obstbaum-, Anlege- und Stehleitern der Friedhofsgärtnerei, dazu die Leitern von Jugendkeller, Bücherei und Kleiderkammer.

Die Prüfung von tragbaren Leitern und Tritten umfasst weder die fest eingebauten Turmleitern und Treppen zu Glockenstuhl, Uhrwerk und Dachstuhl, die mit dem Bauwerk geprüft werden, noch Hubarbeitsbühnen. Ortsfeste Steigleitern im Kirchturm oder zur Technikzentrale folgen der DGUV Information 208-032; solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit. Fahrgerüste für Kirchenschiff und Gemeindesaal nehmen wir in denselben Termin auf.

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Woran scheitern Leitern in Kirche, Gemeindehaus und Friedhof? Typische Mängel

Die Befunde folgen den Orten. In der Kirche sind es Kerzenwachs auf Stufen und Sprossen, abgelaufene Fußkappen, die auf Naturstein und Fliesen rutschen, und die alte Holzleiter vom Dachboden mit Rissen im Holm; im Gemeindehaus der Tritt, der als Ablage für Stühle und Dekokisten dient; auf dem Friedhof Erde und Nässe in Gelenken, Frost im Winterlager und Korrosion an Leiterfüßen.

Dazu kommen Leitern ohne lesbare Kennzeichnung und ohne Gebrauchsanleitung nach DIN EN 131, meist geerbt von einem Vorgänger oder gespendet, und deckend gestrichene Holzleitern, bei denen der Anstrich Risse verdeckt; beides ist bei der Prüfung ein Mangel. Vor jeder Benutzung bleibt die Sichtprüfung Pflicht der Beschäftigten: Offensichtliche Mängel kommen sofort aus dem Verkehr, und eine defekte Leiter wartet nicht auf den Prüftermin. Was die Prüfung findet, kennzeichnen wir sofort und sperren die Leiter; das Prüfprotokoll nennt Befund und Empfehlung. Ersatzteile liefern die Hersteller; eine Reparatur mit Schrauben aus der Hausmeisterkiste ersetzt keine Originalteile, und Wartung ersetzt keine Prüfung. Eine geprüfte Leiter erhält die Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Dachreiter mit Kreuz über dem Giebel.

Was gilt für Christbaum, Adventskranz und Arbeiten in der Höhe nach TRBS 2121 Teil 2?

Nach TRBS 2121 Teil 2, kurz TRBS 2121-2, ist die Leiter nur bis zwei Meter Standhöhe ein regulärer Arbeitsplatz; zwischen zwei und fünf Metern darf sie nur zeitweilig und für kurze Arbeiten genutzt werden, von Stufe oder Plattform aus, nicht von der Sprosse. Der Christbaum im Kirchenschiff ist oft höher, als eine Stehleiter erlaubt; dort gehören Fahrgerüst oder Hubarbeitsbühne hin.

Ein Adventskranz am Seilzug wird zum Schmücken herabgelassen und braucht keine Leiter; wo er fest hängt, gilt dieselbe Regel wie am Christbaum. Geprüft wird der Zustand der Leiter, nicht ihr Einsatz; die Bestandsliste zeigt der Gefährdungsbeurteilung aber, wie viele Sprossenleitern die Gemeinde noch hat und wo eine Plattformleiter fehlt. Dazu gehört die Unterweisung im Umgang mit Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 1, jährlich und vor dem Adventsaufbau, für Küster, Hausmeister und die Ehrenamtlichen, die schmücken.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Backsteinkirche mit Strebepfeilern im Grünen.

Wie oft müssen Leitern in der Kirchengemeinde geprüft werden?

Eine feste Frist steht weder in der BetrSichV noch in der DGUV Information 208-016; die Prüffristen legt der Arbeitgeber fest. Maßgeblich sind Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und die Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel aus vorangegangenen Prüfungen; bewährt hat sich, Leitern mindestens einmal im Jahr prüfen zu lassen. Friedhofs- und Hausmeisterleitern brauchen kürzere Intervalle, der Tritt im Pfarrbüro kommt mit dem Jahresrhythmus aus.

Der passende Zeitpunkt liegt im Spätsommer oder frühen Herbst, bevor Erntedank, Advent und Krippenspiel die Leitern in die Kirche holen: Wer vorher prüfen lässt, schmückt mit freigegebenen Leitern und hat Ersatz für gesperrte, bevor die Ehrenamtlichen am Samstag vor dem ersten Advent in der Kirche stehen. Eine jährliche Prüfung im selben Monat ist für die meisten Gemeinden ein verlässlicher Rhythmus; Leitern, die regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, bleiben länger im Dienst. Die Prüffristen hinterlegen wir je Gerät; auf Wunsch erinnern wir Sie vor dem Folgetermin.

Wer darf in der Kirchengemeinde Leitern prüfen: Küster, Hausmeister oder Dienstleister?

Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt, mit Berufsausbildung und Berufserfahrung; eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfen von Leitern gehört dazu. Der Küster oder Hausmeister nach dem Seminar zur befähigten Person, das manche Bistümer und Landeskirchen selbst anbieten, erfüllt das oft; ein Zertifikat allein macht keine befähigte Person, und einen Leiterbeauftragten kennt das Recht nicht.

Grundlage sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1201 für Prüfungen von Arbeitsmitteln, TRBS 1203 für die Anforderungen an die befähigte Person; der Sachkundige nach BGV D36 ist der alte Name dafür. Das Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern vermittelt das Wissen, die schriftliche Beauftragung der zur Prüfung befähigten Person macht sie zuständig. Wer darf prüfen, entscheidet damit die Qualifikation, nicht das Amt: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht automatisch befähigt, und der ehrenamtliche Handwerker aus dem Gemeinderat auch nicht ohne Beauftragung. Ein externer Prüfer bringt die Routine mit, die eine Gemeinde mit fünfzehn Leitern nicht aufbaut: wiederkehrende Leiterprüfungen nach dem Stand der Technik, unabhängig, je Gerät dokumentiert, mit einem rechtssicheren Nachweis, der vor Berufsgenossenschaft, Versicherung und Landeskirche besteht. Im Protokoll steht der Leitertyp. Ist eine Leiter für ihren Einsatzort erkennbar ungeeignet, sagen wir es Ihnen vor Ort; ob Leiter und Einsatzort zusammenpassen, bewertet Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ablauf der Leiterprüfung in der Kirchengemeinde: Bestandsliste, Checkliste, Prüfplakette

Sie nennen uns Gebäude, Standorte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Am Prüftag stehen die Leitern an einem Sammelpunkt im Gemeindehaus; was in Kirche, Turm und Friedhofsschuppen bleibt, prüfen wir vor Ort, mit dem Küster oder Hausmeister als Begleitung. Die Prüfung einer tragbaren Leiter dauert wenige Minuten.

Jede Leiter durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach der Checkliste der DGUV Information 208-016: Holme ohne Risse und Verformung, Sprossen und Stufen fest, Spreizsicherung und Gelenke gängig, Leiterfüße vollständig, Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung lesbar, bei Obstbaumleitern Spitze und Stütze intakt. Die bestandene Leiter bekommt ihre Prüfplakette, die gesperrte bleibt gekennzeichnet am Sammelpunkt; beides steht im Prüfprotokoll, und die Ergebnisse dokumentiert das Kundenportal digital: Protokoll je Gerät und Übersicht je Gebäude, die Bestandsliste vom ersten Termin an fortgeschrieben. Kirchenkreise und Dekanate bekommen einen Standard und getrennte Nachweise je Kirchengemeinde.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Kirche mit spitzem Turm vor bewaldeten Hängen.

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in der Kirchengemeinde

Müssen auch die Leitern geprüft werden, die Ehrenamtliche benutzen?

Ja. Wer für die Gemeinde auf eine Leiter steigt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, und die Gemeinde, die die Leiter bereitstellt, schuldet Ehrenamtlichen denselben sicheren Zustand wie den Hauptamtlichen. Die private Leiter aus dem Kofferraum eines Helfers bleibt besser zu Hause: Sie ist nicht geprüft und im Schadensfall eine Frage, die niemand gern beantwortet.

Prüfen Sie auch die Steigleitern im Kirchturm zum Glockenstuhl?

Ja, auf Anfrage. Ortsfeste Steigleitern im Turm oder zur Turmuhr sind Teil des Bauwerks und folgen der DGUV Information 208-032, nicht der Prüfung tragbarer Leitern und Tritte. Steigleitern mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit, im selben Termin wie die tragbaren Leitern der Gemeinde, mit eigenem Protokoll je Steigleiter; die fest eingebauten Holzleitern und Treppen im Turm gehören zur Bauunterhaltung.

Wie kommt die Lichterkette an den Christbaum, wenn keine Leiter hoch genug ist?

Mit dem Fahrgerüst, das wir im selben Termin prüfen, oder mit einer gemieteten Hubarbeitsbühne, die der Vermieter geprüft übergibt und für die die Bedienenden eine Einweisung brauchen. Zwei Leitern aneinandergebunden, eine Stehleiter auf der Kirchenbank oder eine Anlegeleiter am Baum selbst sind keine Lösung, sondern die typischen Sturzunfälle, vor denen die Unterweisung warnt.

Was gilt für die Leitern von Orgelbauer, Dachdecker und Reinigungsfirma?

Wer sie bereitstellt, prüft sie. Orgelbauer, Dachdecker, Glockensachverständige und Reinigungsdienste kommen mit eigenen geprüften Leitern, und die Gemeinde darf sich den Nachweis zeigen lassen; eine Leiter der Gemeinde, die sie benutzen, bleibt Sache der Gemeinde. Auf Wunsch prüfen wir die Leitern der Fremdfirmen bei ihrem Einsatz mit, getrennt dokumentiert je Eigentümer, damit beide Seiten einen Nachweis haben.

Kann der Kirchenkreis oder das Dekanat die Leiterprüfung für alle Gemeinden beauftragen?

Ja. Für Kirchenkreise, Dekanate, Pfarrverbände und kirchliche Verwaltungen setzen wir einen Standard für alle Gemeinden auf, prüfen die Gemeinden einer Region als Tour an aufeinanderfolgenden Tagen und dokumentieren getrennt je Kirchengemeinde, weil jede Gemeinde in der Regel ihr eigener Arbeitgeber ist. Eine zentrale Übersicht für die Verwaltung kommt dazu; bei Fusionen wandert die Bestandsliste mit dem Gebäude.

Ersetzt die Leiter-Check-App der BGHW die Prüfung durch eine befähigte Person?

Nein, sie hilft bei der Dokumentation. Die kostenlose Leiter-Check-App der BGHW führt durch die Prüfpunkte der DGUV Information 208-016 und speichert das Ergebnis; prüfen darf damit trotzdem nur eine befähigte Person mit der nötigen Ausbildung, Erfahrung und schriftlichen Beauftragung. Für eine Gemeinde ohne eigene befähigte Person ist die App ein Werkzeug ohne Hand, die es führt.

Was kostet die Leiterprüfung für eine Kirchengemeinde?

Wir arbeiten mit Pauschalpreisen, damit Sie planen können: Ab 30 Leitern und Tritten, bei einem Kirchenkreis mit mehreren Gemeinden schnell erreicht, gilt ein fester Preis je Gerät, für die einzelne Gemeinde darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand. Stunden, Fahrtkosten oder Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Können die elektrischen Betriebsmittel im selben Termin geprüft werden?

Ja. Wer am selben Tag Bankheizung, Läutemaschine, Gemeindeküche und Pfarrbüro-Technik prüfen lassen möchte, bekommt Leiterprüfung und DGUV V3 Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 aus einer Hand, getrennt protokolliert und mit einem einzigen Termin im Kirchenkalender. Beide Nachweise liegen danach im selben Kundenportal, je Gebäude und je Gemeinde, und der Kirchenvorstand hat eine Prüfung weniger zu organisieren.

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