Leiterprüfung in der Schule: regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Schulträger und Schulleitungen
In jeder Schule gibt es mehr Leitern, als die Inventarliste kennt: die Stehleitern des Hausmeisters, den Tritt in der Chemiesammlung, die hohe Leiter hinter der Aulabühne, die Holzleiter im Kunstkeller, die schon niemand mehr einem Anschaffungsjahr zuordnen kann. Benutzt werden sie von Hausmeistern, Lehrkräften und Sekretariat, in Arbeitsgemeinschaften manchmal auch von Schülerinnen und Schülern. AB Prüfservice übernimmt die Prüfungen von Leitern und Tritten an Schulen bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät. Gemeint ist hier die Prüfung der Leitern, nicht der Lehrgang zum Leiterprüfer.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die regelmäßige Prüfung von Leitern an Schulen Pflicht?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung gelten an Schulen wie in jedem Betrieb. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel: Art, Umfang und Fristen der Prüfung werden nach § 3 BetrSichV in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach § 14 sind sie wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen, das Ergebnis ist aufzuzeichnen. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Den Maßstab liefern die technischen Regeln und die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Zuständiger Versicherungsträger ist in der Regel die Unfallkasse, bei der auch die Schülerinnen und Schüler versichert sind. Leiterunfälle an Schulen sind deshalb nie nur ein Thema des Arbeitsschutzes. Fehlt nach einem Sturz der Prüfnachweis, stehen Regressforderungen im Raum.
Wer ist verantwortlich: Schulträger oder Schulleitung?
Gebäude und Ausstattung sind Sache des Schulträgers, also der Stadt, des Kreises oder des privaten Trägers. Dazu gehören die Leitern. Er stellt sie bereit, er lässt sie prüfen, und der Hausmeister ist in aller Regel sein Beschäftigter. Die Schulleitung verantwortet den Arbeitsschutz im laufenden Schulbetrieb: Sie sorgt dafür, dass nur geprüfte Leitern benutzt werden, dass Lehrkräfte unterwiesen sind und dass mitgebrachte Privatleitern nicht in den Sammlungen landen. In der Praxis wartet jede Seite auf die andere. Ein fester Prüftermin des Schulträgers für alle seine Schulen beendet das.
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Welche Leitern und Tritte werden an Schulen geprüft?
Geprüft wird jede Steighilfe, die im Schulbetrieb benutzt wird. Hausmeister und Haustechnik: Stehleitern, Mehrzweckleitern, Anlegeleitern. Fachräume und Sammlungen: Tritte und kleine Stehleitern in Chemie, Physik, Biologie, Kunst und Werken. Aula und Bühne: hohe Stehleitern für Scheinwerfer und Dekoration. Sporthalle: Leitern aus dem Geräteraum, für Arbeiten an der Hallendecke meist ein Fahrgerüst, das wir in denselben Termin aufnehmen. Bibliothek, Lehrerzimmer, Sekretariat, Mensa: Tritte und Rolltritte.
Auffällig oft finden sich an Schulen selten genutzte, sehr alte Geräte, Leitern aus Spenden und Anschaffungen des Fördervereins ohne Kennzeichnung. Auch sie sind Arbeitsmittel, sobald sie benutzt werden.

Prüffristen: Wie oft müssen Leitern an Schulen geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal im Jahr zu prüfen, die Leitern des Hausmeisters eher häufiger. Für Schulen bietet sich ein fester Termin in den Ferien an, wenn Räume frei und Sammlungen zugänglich sind. Unabhängig davon gilt: Wer eine Leiter benutzt, sieht sie vor jeder Nutzung kurz an, und das gehört in die Unterweisung. Wir hinterlegen die Fristen je Schule und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundiger
Früher prüfte der Sachkundige, heute verlangt die Verordnung eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. Ein Schulträger kann dafür einen Hausmeister in einen Lehrgang schicken. Für eine einzelne Schule rechnet sich das selten, und eine Lehrkraft mit Checkliste und Formular ist keine fachkundige Prüfung. Ein externer Dienstleister prüft alle Schulen eines Trägers unabhängig und nach demselben Maßstab. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung in den Ferien: Prüfkriterien und Ablauf
Der Schulträger nennt uns Schulen und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Geprüft wird Schule für Schule in einer Tour, der Hausmeister stellt die Leitern bereit oder öffnet Fachräume und Sammlungen. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach den Prüfkriterien der DGUV Information 208-016: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Kennzeichnung. Was ordnungsgemäß ist, erhält das Prüfsiegel, eine Leiter mit Mangel wird sofort gekennzeichnet und gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort für Schulträger und Schulleitung.
Leiterprüfung für Schulträger mit vielen Schulen
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Schulen eines Trägers. Schulverwaltungsamt, Gebäudemanagement und Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Rechtssicherheit und einen Nachweis, der bei der Begehung durch die Unfallkasse besteht. Wer im selben Termin auch die elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 auf Wunsch in denselben Einsatz, so wie wir sie für die Stadt Gelsenkirchen jährlich an allen städtischen Schulen und Kitas durchführen.
AB Prüfservice
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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Schulen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung an Schulen
Sind Leitern und Tritte an Schulen prüfpflichtig?
Ja. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung gelten auch für Schulen. Jede Leiter und jeder Tritt, den Hausmeister, Lehrkräfte oder Verwaltung benutzen, ist ein Arbeitsmittel und muss wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden, mit Aufzeichnung des Ergebnisses. Die Unfallkasse erwartet diesen Nachweis bei Begehungen und nach Unfällen, in öffentlicher wie in privater Trägerschaft.
Wer muss die Prüfung veranlassen: Schulträger oder Schulleitung?
Der Schulträger, denn er stellt die Ausstattung und damit die Leitern bereit. Die Schulleitung achtet im Schulalltag darauf, dass nur geprüfte Geräte benutzt und Mängel gemeldet werden. Am einfachsten ist ein Verfahren des Trägers für alle Schulen: ein Termin je Schule, ein Protokollformat, ein Ansprechpartner. Die Schulleitung erhält die Übersicht für ihre Unterlagen.
Dürfen Schülerinnen und Schüler Leitern benutzen?
Das entscheidet die Schule in ihrer Gefährdungsbeurteilung, etwa für Bühnentechnik oder Kunstprojekte, und nur unter Aufsicht und nach Unterweisung. Für die Prüfung ändert das nichts, es erhöht aber ihr Gewicht: Eine Leiter, auf die Minderjährige steigen, muss nachweislich in Ordnung sein. Defekte und ungeprüfte Geräte gehören nicht in Räume, die Schülern zugänglich sind.
Was ist mit Leitern, die Lehrkräfte oder der Förderverein mitgebracht haben?
Sobald sie in der Schule benutzt werden, sind sie Arbeitsmittel und gehören in die Prüfung. Haushaltsleitern aus dem Privatbestand sind oft nicht für den gewerblichen Einsatz ausgelegt und tragen keine passende Kennzeichnung. Bei der ersten Prüfung werden solche Geräte erfasst. Was den Anforderungen nicht genügt, wird gesperrt und sollte ersetzt werden.
Wer darf die Leiterprüfung an einer Schule durchführen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Das kann ein geschulter und schriftlich beauftragter Beschäftigter des Schulträgers sein oder ein externer Dienstleister. Unsere Prüfer erfüllen diese Anforderungen, werden regelmäßig geschult und prüfen ausschließlich Arbeitsmittel, in jeder Schule nach demselben Maßstab.
Was kostet die Leiterprüfung für eine Schule?
Pauschal, damit der Träger die Position planen kann: Ab 30 Leitern und Tritten rechnen wir einen festen Preis je Gerät ab, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand. Stunden, Fahrtkosten und Regiezeiten kommen nicht dazu. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, braucht nur eine Liste der Schulen mit ungefähren Stückzahlen.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit niemand sie weiter benutzt. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Bei alten Holzleitern und einfachen Tritten ist der Ersatz meist die richtige Entscheidung. Der Schulträger sieht in der Übersicht, welche Schule Ersatz braucht.
Wie wird die Prüfung dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort. Schulträger, Schulleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit sehen damit für jede Schule, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde, in einem einheitlichen Format.
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