DGUV V3 Prüfung · Garten- und Landschaftsbau

Betriebsmittelprüfung Garten- und Landschaftsbau: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Betriebshof, Baustelle und im Fahrzeug

Im Garten- und Landschaftsbau hängt der Strom an wenigen Stellen, aber dort dauerhaft: die Ladewand für dreißig Akkus in der Halle, der Hochdruckreiniger am Waschplatz, die Nassschneidemaschine auf der Pflasterbaustelle, die Kabeltrommel, die aus dem Kundengarten zur Außensteckdose läuft, die Tauchpumpe im Teichbau. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit, am Betriebshof vor dem Ausrücken, am Fahrzeug und auf Wunsch auf der Baustelle, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.

Betriebsmittelprüfung im Landschaftsbau: Heckenschere im Einsatz an einer Thujahecke.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Garten- und Landschaftsbau?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprobe, je Gerät mit Ergebnis, Prüfplakette und Frist. Im GaLaBau trifft sie den elektrischen Teil eines Betriebs, der sonst mit Benzin, Diesel und Akku arbeitet, und genau dieser Teil wird gern übersehen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Landschaftsbau: Pflasterarbeiten mit Betonsteinen.

Was den Landschaftsbau von anderen Gewerken unterscheidet, ist der Ort der Arbeit: draußen, auf Erde, im Regen, an Steckdosen, die dem Kunden gehören. Eine Verlängerungsleitung liegt im Mulch, wird vom Radlader überfahren und steckt am nächsten Morgen in der Außensteckdose eines Reihenhauses. Diese Beanspruchung verkürzt Fristen und erhöht die Fehlerquote; die Betriebsmittelprüfung im GaLaBau ist deshalb eine Frage des Betriebshofs, nicht des Büros.

Ist die Betriebsmittelprüfung für GaLaBau-Betriebe Pflicht? Gesetzliche Anforderungen

Ja. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und trifft jeden Betrieb mit Beschäftigten: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und regelmäßig prüfen zu lassen; den elektrischen Teil regelt die DGUV Vorschrift 3. Welche Geräte wie oft fällig sind, legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung.

Eine Besonderheit hat der Garten- und Landschaftsbau beim Unfallversicherungsträger: Zuständig ist in der Regel die SVLFG, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, nicht eine gewerbliche Berufsgenossenschaft unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die SVLFG führt eigene Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, darunter eine für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die dieselbe regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft verlangt; Maßstab sind allgemein anerkannte Regeln der Technik, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. An Umfang und Messung ändert das nichts: Geprüft wird nach denselben Normen, das Protokoll gilt gegenüber SVLFG, Bauherr und Versicherung und belegt, dass die Sicherheit an ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln sichergestellt ist; die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt es in die Unterweisung auf. Nach einem Unfall oder Brand an einem ungeprüften Gerät trifft der fehlende Nachweis den Inhaber direkt: Regress, Bußgeld und Haftung kommen zusammen, und viele Bauherren verlangen den Nachweis, bevor ein Gerät an ihren Strom darf.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen prüfen wir am Betriebshof, im Fahrzeug und auf der Baustelle?

Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, also der gesamte elektrische Bestand. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel haben einen Stecker: Ladegeräte und Netzteile der Akkuflotte, Hochdruckreiniger, Nass- und Trockensauger, Bohrhämmer und Trennschleifer für Pflaster und Naturstein, Nassschneidemaschinen, Tauchpumpen, Elektrohäcksler, Kabeltrommeln, Verlängerungen und Baustrahler, Heizlüfter im Bauwagen, die Bürotechnik.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Haupt- und Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung der Halle, Torantriebe, Kompressor, Schleifmaschine und Werkzeugmaschinen der Werkstatt, der Schweißplatz, Ladestationen und Ladeschränke der Akkuflotte, der stationäre Hochdruckreiniger am Waschplatz, Außensteckdosen und Hofbeleuchtung, Pumpe und Steuerung der Bewässerung im Pflanzenquartier, die Wallbox für E-Transporter nach Terminabstimmung. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden sich Messung und Frist, die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln läuft aber im selben Einsatz, Maschinen und Anlagen der Werkstatt eingeschlossen. Zwei Gruppen brauchen eigene Regeln: Baustromverteiler prüfen wir auf Wunsch mit, auch auf der Baustelle, mit den kurzen Fristen ihrer eigenen Prüfvorgaben; an mobilen Stromerzeugern prüfen wir die angeschlossenen Geräte wie am Baustromverteiler, das Aggregat selbst folgt den Regeln für Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen. Akkugeräte brauchen keine elektrische Messung, nur die Sichtprüfung; ihre Ladegeräte sehr wohl.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Betriebsmittelprüfung im Landschaftsbau: Mitarbeiter mit Rückenlaubbläser auf dem Rasen.

Welche Prüffristen gelten für Baustelle, Betriebshof und Büro im Landschaftsbau?

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die Vorschrift nennt Richtwerte, und die Baustelle liegt am kurzen Ende. Als Richtwert: Geräte und Leitungen im Baustelleneinsatz alle drei Monate, Werkstatt und Halle alle sechs Monate bis ein Jahr, Ladegeräte alle sechs Monate, Bürotechnik alle zwei Jahre, ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, Fehlerstromschutzschalter am Baustromverteiler monatlich.

Drei Dinge verkürzen die Fristen im Landschaftsbau: Nässe, Erde und Streusalz. Die Nassschneidemaschine steht den ganzen Tag im Wasser, die Kabeltrommel liegt im Pflanzloch, und im Winterdienst sitzt Streusalz in jedem Stecker. Ein Gerät, das im Regen gefallen ist, kommt vor dem nächsten Einsatz an die Reihe, nicht zum nächsten Termin; eine regelmäßige Überprüfung und Wartung durch den Hersteller ersetzt die Prüfung nicht, senkt aber die Fehlerquote. Wann die Betriebsmittelprüfung erfolgen soll, entscheidet der Hof: am besten in der Schlechtwetterzeit zwischen Winterdienst und Saisonstart, wenn alle Fahrzeuge und Geräte greifbar sind und gesperrte Geräte ersetzt werden können, bevor die ersten Baustellen anlaufen. Nach dem Kauf gebrauchter Maschinen und nach jeder Reparatur ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme fällig; die Erstprüfung neuer Anlagen am Betriebshof nach DIN VDE 0100-600 übernehmen wir. Betriebsstätten mit Gewächshaus oder bewässertem Pflanzenquartier können unter die Errichtungsregeln für gartenbauliche Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-705 fallen; wiederkehrend geprüft wird die Anlage nach DIN VDE 0105-100, der Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen.

Betriebsmittelprüfung im Landschaftsbau: Aufsitzmäher und Freischneider im Garten.

Wer darf im GaLaBau-Betrieb prüfen: Landmaschinenmechaniker, unterwiesene Person oder Elektrofachkraft?

Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft mit der Qualifikation und Erfahrung einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 und mit kalibrierter Messtechnik; die Anforderungen an die Prüfung nennt die TRBS 1201. Ein GaLaBau-Betrieb hat diese Fachkraft fast nie im Haus: Der Landmaschinenmechaniker, der die Mäher wartet, darf Akkus laden und Geräte besichtigen, aber keine Prüfung nach Vorschrift verantworten.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf unter Leitung einer Elektrofachkraft mitwirken, nicht selbst prüfen; der Vorarbeiter, der morgens die Kabeltrommel ansieht, macht die Sichtkontrolle vor der Benutzung, die in die Unterweisung gehört, aber keine Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit Protokoll. Ein E-Check des Elektrikers aus dem Ort zählt nur, wenn Prüfumfang, Messwerte und Protokoll der Vorschrift entsprechen. Die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel übernehmen bei uns eigene Elektrofachkräfte, an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wie an ortsfesten Betriebsmitteln; die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen bleibt beim Unternehmer. Regalanlagen im Lager prüfen wir auf Wunsch mit eigenem Nachweis.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung im Garten- und Landschaftsbau ab? Sammeltermin am Betriebshof

Der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung im Landschaftsbau beginnt mit der Bestandsaufnahme je Fahrzeug, Kolonne, Halle und Büro, Ladegeräte und Leihgeräte eingeschlossen. Daraus entstehen Inventarliste, Fristen und der Sammeltermin: Die Kolonnen bringen ihre Geräte morgens vor dem Ausrücken in die Halle, die Prüfung läuft in wenigen Stunden durch, wenige Minuten je Gerät, die Anlagen der Halle in einem Wartungsfenster mit Freischaltung.

Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt eine Prüfplakette mit QR-Code, hinter der das Ergebnis abrufbar ist, lesbar auch auf der Baustelle mit dem Handy; das Protokoll weist je Gerät den ordnungsgemäßen Zustand nach. Defekte Geräte werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel steht im Protokoll, das Gerät kommt erst nach Reparatur und Nachprüfung zurück ins Fahrzeug. Die Dokumentation der Betriebsmittelprüfung nach DGUV liegt rechtssicher und digital im Kundenportal, die Prüfung von Arbeitsmitteln wie Leitern daneben, wenn Sie sie dort führen; Fristen hinterlegen wir und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin, ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Für Betriebe mit mehreren Niederlassungen bleibt der Ablauf der Betriebsmittelprüfung an jedem Standort gleich, mit einem Protokoll je Standort; wechseln Geräte zwischen den Höfen, wandert ihre Frist in der Inventarliste mit. Was eine Kolonne auf einer langen Baustelle behält, prüfen wir dort, abgestimmt mit der Bauleitung: Sobald die elektrischen Geräte der Prüfung unterzogen sind, läuft die Arbeit weiter.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Garten- und Landschaftsbau

Müssen Akkugeräte wie Heckenschere, Freischneider und Akku-Kettensäge geprüft werden?

Das Akkugerät selbst ist kein netzbetriebenes Betriebsmittel; es bekommt eine Sichtprüfung, keine elektrische Messung. Geprüft werden die Ladegeräte und Netzteile, die mit dem Netz verbunden sind, ebenso Ladeschränke und fest installierte Ladestationen als ortsfeste Betriebsmittel. Weil die Ladewand den ganzen Tag unter Strom steht, gehört sie mit kurzer Frist in die Inventarliste.

Prüfen Sie Baustromverteiler und Stromerzeuger auf der Baustelle mit?

Baustromverteiler ja, auf Wunsch auch auf der Baustelle, mit den kurzen Fristen ihrer eigenen Prüfvorgaben. Bei einem mobilen Stromerzeuger prüfen wir die angeschlossenen Geräte und Leitungen wie am Baustromverteiler; das Aggregat selbst folgt den Regeln für Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen und den Vorgaben seines Herstellers, die wir im Protokoll festhalten.

Was gilt für Waschplatz, Hochdruckreiniger und Nassschneidemaschine?

Sie sind elektrische Betriebsmittel im Nassbereich und damit die Geräte mit den kürzesten Fristen und den meisten Befunden: Feuchtigkeit im Stecker, gequetschte Leitung, ausgefallener Fehlerstromschutz. Der stationäre Hochdruckreiniger und die Steckdosen des Waschplatzes zählen als ortsfeste Betriebsmittel, die mobilen Geräte und Nassschneider als ortsveränderliche Betriebsmittel. Der Fehlerstromschutzschalter am Waschplatz wird mit erprobt.

Gehören Gartenbeleuchtung, Bewässerung und Teichtechnik beim Kunden zur Prüfung?

Nein. Was Sie beim Kunden errichten, Gartenbeleuchtung, Bewässerungssteuerung, Teichpumpen, Poolanschlüsse, gehört nach der Übergabe zur elektrischen Anlage des Kunden; für deren Prüfung ist er zuständig. Zu Ihren Betriebsmitteln zählen die Pumpen, Leuchten und Steuerungen, die Sie selbst am Betriebshof oder im Pflanzenquartier betreiben, und die Geräte, mit denen Ihre Beschäftigten beim Kunden arbeiten.

Was ist mit Rüttelplatte, Minibagger, Radlader und Ladekran?

Maschinen mit Benzin- oder Dieselmotor sind keine elektrischen Betriebsmittel; sie fallen nicht unter die Elektroprüfung, sondern werden als Maschinen nach eigenen Regeln geprüft, meist durch den Hersteller oder einen Servicebetrieb. Elektrische Flurförderzeuge prüfen wir mit, bei Akku-Minibaggern und Elektro-Radladern die Ladetechnik. An Kranen und Hebezeugen prüfen wir nichts.

Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch, wenn unser Betrieb bei der SVLFG versichert ist?

Für die Prüfung ja, in der Sache. Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus sind in der Regel bei der SVLFG versichert, deren eigene Vorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel denselben Prüfumfang verlangen: Elektrofachkraft, Messung nach DIN VDE, Dokumentation. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt ohnehin für jeden Arbeitgeber. Das Protokoll weist beides nach, und der Nachweis gilt gegenüber SVLFG und Bauherr.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Anlegeleitern, Obstbaumleitern und Tritte sind Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Wer möchte, lässt sie am selben Sammeltermin wie die elektrischen Betriebsmittel prüfen, direkt vom Fahrzeugdach, getrennt dokumentiert; der Betriebshof braucht dann einen Morgen für beide Prüfungen, und kein Fahrzeug rückt zweimal verspätet aus.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für einen GaLaBau-Betrieb?

Zahl und Art der Geräte, die Zahl der Fahrzeuge und Standorte und der Anteil an Baustelleneinsätzen bestimmen den Preis. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät; versteckte Kosten, gesonderte Fahrtkosten oder eine Abrechnung nach Stunden gibt es nicht. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot für den Betriebshof und, wenn gewünscht, für die Baustellen.

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