DGUV V3 Prüfung · Kirchliche Einrichtungen

Betriebsmittelprüfung Kirchengemeinde: elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Kirche, Gemeindehaus, Pfarrbüro und Friedhof nach DGUV Vorschrift 3

Eine Kirchengemeinde betreibt mehr Elektrik, als der Kirchenvorstand im Blick hat: die Bankheizung unter den Kirchenbänken, den Gebläsemotor der Orgel, die Läutemaschine im Turm, Spülmaschine und Beamer im Gemeindehaus, Kopierer im Pfarrbüro, die Kühlzelle der Trauerhalle, dazu alles, was Ehrenamtliche zum Gemeindefest mitbringen. AB Prüfservice prüft elektrische Betriebsmittel und Anlagen für Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Dekanate und kirchliche Verwaltungen nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit, ohne Störung von Gottesdienst und Gemeindeleben.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Weiße Dorfkirche mit rotem Turmhelm.
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Was umfasst die Betriebsmittelprüfung in der Kirchengemeinde?

Die Betriebsmittelprüfung in der Kirchengemeinde umfasst die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen Gebäuden der Gemeinde: die feste Installation von der Verteilung bis zur Steckdose, ortsfeste Betriebsmittel wie Bankheizung, Orgelgebläse und Läutemaschine, und ortsveränderliche Geräte vom Kopierer im Pfarrbüro bis zur Kaffeemaschine im Gemeindehaus. Geprüft wird jedes Gerät, das Hauptamtliche oder Ehrenamtliche im Dienst der Gemeinde benutzen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Kirche mit spitzem Turm vor bewaldeten Hängen.

Die feste Anlage und ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden nach DIN VDE 0105-100, Betrieb elektrischer Anlagen, geprüft, mit Messung der elektrischen Schutzmaßnahmen: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Fehlerstrom-Schutzschalter. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel folgt der DIN VDE 0701-0702, Gerät für Gerät, mit Prüfplakette und Protokoll; die VDE-Normen sind allgemein anerkannte Regeln der Technik, an denen jede Prüfung gemessen wird. Beides zusammen ist die Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten, wie die Landeskirchen sie nennen; die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verlangt sie von jedem Betrieb und ergänzt die Vorschrift durch DGUV Informationen zur wiederkehrenden Prüfung. Der E-Check ist ein Markenbegriff; die Pflicht erfüllt nur eine dokumentierte DGUV V3 Prüfung mit Messwerten je Gerät.

Ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel für Kirchengemeinden Pflicht? Gesetzliche Grundlagen

Ja. Eine Kirchengemeinde ist Arbeitgeber von Küster, Hausmeister, Sekretariat, Kirchenmusik und Friedhofsgärtnerei, und für sie gelten Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften. Nach § 3 ArbSchG hat der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen; § 14 BetrSichV verlangt die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, und die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert sie für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihr Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist aber in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und keine Unfallkasse; deshalb gilt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3). Verantwortlich dafür, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist das Leitungsorgan der Gemeinde, Kirchenvorstand, Kirchengemeinderat oder Presbyterium; es kann die Aufgabe schriftlich an Pfarramt, Verwaltungsleitung oder Küster übertragen, die Verantwortung bleibt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Arbeitsschutz-Fachstellen der Landeskirchen beraten, prüfen aber nicht selbst. Welche Geräte wie oft geprüft werden, legt die Gemeinde in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, mit einer Bestandsliste je Gebäude als Grundlage. Gesetzliche Anforderungen gelten auch dort, wo Ehrenamtliche an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten. Eine unterlassene Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit; nach einem Unfall oder Brand haftet die Gemeinde.

Welche elektrischen Betriebsmittel werden in Kirche, Gemeindehaus, Pfarrbüro und Friedhof geprüft?

In der Kirche sind es Bankheizung, Beleuchtung, Mikrofon- und Lautsprecheranlage, Induktionsschleife, Beamer, Orgelgebläse, Läutemaschine und Turmuhr; im Gemeindehaus Küche, Spülmaschine, Kaffeemaschinen, Musikanlage und Heizlüfter; im Pfarrbüro Rechner, Drucker, Kopierer und Steckdosenleisten; auf dem Friedhof die Geräte der Gärtnerei, die Kühlzelle und die Technik der Trauerhalle. Dazu kommt alles, was zu Gemeindefest, Advent und Krippenspiel aus dem Keller geholt wird.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel haben einen Stecker und werden bewegt: Kaffeemaschine, Verlängerungsleitung, Lichterkette, Heckenschere; ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angeschlossen oder zu schwer, um ohne Tragevorrichtung bewegt zu werden: Bankheizung, Orgelgebläse, Läutemaschine, Kühlzelle, Durchlauferhitzer. Fest angebrachte Betriebsmittel prüfen wir mit der Anlage, Steckergeräte einzeln nach DIN VDE 0701-0702; ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln geben wir eine Nummer in der Bestandsliste je Gebäude. Bei Akkugeräten wird das Ladegerät gemessen, das Gerät bekommt eine Sichtprüfung.

Die Orgel bleibt Sache des Orgelbauers; ihr Gebläsemotor, die Zuleitung und die Beleuchtung am Spieltisch sind ortsfeste Betriebsmittel und gehören zur Prüfung. Die Läutemaschine prüfen wir elektrisch, Antrieb, Steuerung und Zuleitung; Glocke, Joch und Glockenstuhl gehören in der Regel zum Glockensachverständigen der Landeskirche oder des Bistums. Elektrische Geräte und Anlagen von Kitas und Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft behandeln wir auf eigenen Seiten. Wallboxen am Gemeindehaus prüfen wir nach Terminabstimmung mit.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Warum ist die regelmäßige Prüfung in einer historischen Kirche auch Brandschutz?

Weil eine Kirche aus Holz, Textil und Jahrhunderten besteht: Gestühl, Dachstuhl, Orgel, Paramente und Krippe sind unersetzlich, und die Elektrik dazwischen ist oft so alt wie die letzte Renovierung. Eine überhitzte Bankheizung, eine brüchige Zuleitung oder eine überlastete Steckdosenleiste hinter dem Christbaum sind dort nicht nur ein Risiko für Beschäftigte, sondern eine Brandgefahr für das Gebäude.

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte findet den Defekt, bevor er zum Brand wird, und liefert den rechtssicheren Nachweis, nach dem Gebäudeversicherer und Landeskirche nach einem Schaden fragen. Sie sichert die Sicherheit der elektrischen Anlage, nicht die Effizienz der Betriebsmittel. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Orgel durch den Orgelbauer und der Heizung durch den Heizungsbauer ersetzt die Betriebsmittelprüfung nicht: Wartung sichert die Funktion, die Prüfung die elektrische Sicherheit. Ein früh gefundener Defekt hält langfristig die Betriebskosten im Rahmen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Backsteinkirche mit Strebepfeilern im Grünen.

Wie oft müssen Betriebsmittel in der Kirchengemeinde geprüft werden? Prüffristen und Prüfintervalle

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, die Unfallverhütungsvorschrift nennt Richtwerte: ortsveränderliche Betriebsmittel alle sechs Monate, in Büros und Gemeinderäumen mit geringer Fehlerquote bis zu zwei Jahre, in Küchen und Werkstätten höchstens ein Jahr; ortsfeste Anlagen müssen alle vier Jahre geprüft werden, Fehlerstrom-Schutzschalter halbjährlich über die Prüftaste. Entscheidend sind die Bedingungen, unter denen ein Gerät arbeitet.

In der Kirchengemeinde folgen die Intervalle dem Kirchenjahr. Das Pfarrbüro kommt mit zwei Jahren aus; die Küche des Gemeindehauses, die Friedhofsgärtnerei mit Nässe und Erde und die Werkstatt des Hausmeisters werden jährlich geprüft, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln im Freien in kürzeren Abständen. Bankheizung und Heizlüfter prüfen wir vor der Heizsaison, Lichterketten, Christbaumbeleuchtung und Adventsleuchter vor dem ersten Advent, Verteiler, Kabeltrommeln und Verlängerungsleitungen vor dem Gemeindefest; im Freien gelten ähnliche Anforderungen wie auf Bau- und Montagestellen. Nach einer Sanierung oder Erweiterung der ortsfesten elektrischen Anlagen steht vor der ersten Inbetriebnahme die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 an; die übernehmen wir auf Wunsch mit. In regelmäßigen Abständen geprüft und je Gebäude hinterlegt, prüft die Gemeinde nie zu viel und nie zu spät.

Wer darf die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in der Kirchengemeinde durchführen?

Eine Elektrofachkraft, nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit der Qualifikation und Erfahrung für die Prüfung, mit geeigneten Messgeräten und einer Dokumentation je Gerät. Küster und Hausmeister sind das meist nicht, ein Lehrgang allein macht sie nicht zur Elektrofachkraft; eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unter Leitung und Aufsicht mitwirken.

Oft gibt es in der Gemeinde einen Elektromeister, der als Ehrenamtlicher prüfen würde. Das ist zulässig, wenn der Kirchenvorstand ihn schriftlich beauftragt, er die Messtechnik hat und jede Prüfung ordnungsgemäß nach den anerkannten Regeln der Technik dokumentiert; die Verantwortung bleibt bei der Gemeinde. Die TRBS 1201 beschreibt die Prüfung, die TRBS 1203 die Person, die sie durchführt. Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfungen für den ganzen Bestand in einem Durchgang, unabhängig, mit Messwerten je Gerät, und der Nachweis gilt gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Landeskirche. Wer intern prüft, hat dieselben Betriebsmittel zu prüfen und erfüllt dieselben Anforderungen an die Prüfung: befähigte Personen, Protokoll je Gerät, Plakette, Fristen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kirche: Dachreiter mit Kreuz über dem Giebel.

Ablauf der Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice in der Kirchengemeinde

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice hat drei Schritte, bundesweit gleich: Bestandsaufnahme je Gebäude mit Kirche, Gemeindehaus, Pfarrbüro und Friedhof, Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, digitale Dokumentation mit Protokoll je Gerät und Bestandsliste im Kundenportal. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit QR-Code. Auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Den Termin legen wir mit dem Küster oder der Verwaltung auf Tage ohne Gottesdienst, Trauung, Beerdigung oder Konzert; die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel dauert wenige Minuten je Gerät. Die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen mit Freischaltung stimmen wir vorab ab, damit Läutemaschine, Turmuhr und Kühlzelle nur kurz vom Netz sind. Der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung ist für Kirchenkreise, Dekanate und Pfarrverbände derselbe, als Prüfplan je Gemeinde, ein Standard, getrennte Nachweise je Kirchengemeinde. Die Prüffristen hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch vor dem Folgetermin.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Kirchengemeinde

Müssen auch die Geräte geprüft werden, die Ehrenamtliche benutzen?

Ja. Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, und die Gemeinde, die ihnen Kaffeemaschine, Waffeleisen oder Musikanlage bereitstellt, schuldet ihnen dieselbe Sicherheit wie den Hauptamtlichen. Privatgeräte, die regelmäßig in der Gemeinde eingesetzt werden, nehmen wir in die Bestandsliste auf; was nur einmal zum Fest mitgebracht wird, bleibt besser zu Hause oder wird vorher geprüft.

Gilt für die Kirchengemeinde die DGUV Vorschrift 3 oder die Vorschrift 4?

In der Regel die Vorschrift 3. Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihr Unfallversicherungsträger ist aber meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und keine Unfallkasse. Ist eine Einrichtung doch bei einer Unfallkasse versichert, gilt dort die DGUV Vorschrift 4; Prüfumfang, Fristen und Nachweis sind identisch, wir prüfen nach beiden, und das Protokoll nennt die Vorschrift, die für Sie gilt.

Werden Orgel, Glockenanlage und Turmuhr mitgeprüft?

Ihre elektrische Seite ja: Gebläsemotor, Zuleitung und Spieltischbeleuchtung der Orgel, Antrieb und Steuerung der Läutemaschine, der Antrieb der Turmuhr sind ortsfeste Betriebsmittel und werden mit der Anlage geprüft. Das Instrument selbst bleibt beim Orgelbauer, Glocke, Joch und Glockenstuhl beim Glockensachverständigen; deren Wartung ersetzt unsere Prüfung nicht, und unsere Prüfung ersetzt nicht deren Abnahme.

Was gilt für Bankheizung, Christbaumbeleuchtung und Lichterketten in der Kirche?

Die Bankheizung ist ein ortsfestes Betriebsmittel mit Heizkörpern unter Holzbänken und wird vor der Heizsaison geprüft, Zuleitungen und Steuerung eingeschlossen; Staub und brüchige Leitungen sind dort der typische Befund. Lichterketten, Christbaumbeleuchtung, Adventsleuchter und Krippenbeleuchtung sind ortsveränderliche Betriebsmittel und kommen vor dem ersten Advent aus dem Keller auf den Prüftisch, nicht erst an den Baum.

Muss die Kirche für die Prüfung geschlossen werden?

Nein. Pfarrbüro, Gemeindehaus und Friedhof prüfen wir im laufenden Betrieb, die Kirche an einem Werktag ohne Gottesdienst, Trauung, Beerdigung oder Konzert; ein Steckergerät ist in wenigen Minuten geprüft, und eine offene Kirche bleibt offen. Nur die Freischaltung der festen Anlage braucht eine Zeit ohne Betrieb, die wir vorab mit Küster und Pfarramt festlegen.

Kann der Kirchenkreis oder das Dekanat die Prüfung für alle Gemeinden zusammen beauftragen?

Ja. Für Kirchenkreise, Dekanate, Pfarrverbände und kirchliche Verwaltungen setzen wir einen Prüfplan je Gemeinde auf, mit einem Standard, einem Ansprechpartner und getrennten Nachweisen je Kirchengemeinde, weil jede Gemeinde in der Regel ihr eigener Arbeitgeber ist. Die Gemeinden einer Region prüfen wir als Tour an aufeinanderfolgenden Tagen; bei Fusionen und Gebäudeabgaben wandert die Bestandsliste mit dem Gebäude.

Können Leitern und Tritte in derselben Begehung geprüft werden?

Ja. Die Leitern und Tritte von Küster, Hausmeister, Friedhofsgärtnerei und Jugendarbeit unterliegen einer eigenen Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Wir nehmen sie auf Wunsch in dieselbe Begehung wie die elektrischen Betriebsmittel auf, getrennt dokumentiert, sodass beide Nachweise aus einer Hand kommen und die Gemeinde nur einen Termin im Kirchenkalender braucht.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Kirchengemeinde?

Die Kosten richten sich nach der Zahl der Geräte, dem Umfang der festen Anlagen mit Bankheizung und Läutemaschine und der Zahl der Gebäude. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass ein Kirchenkreis mit vielen Gemeinden von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden.

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