Betriebsmittelprüfung für Carsharing-Anbieter: Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 für Büro, Servicestützpunkt und Stationen
Hinter jedem Carsharing-Angebot steht mehr Elektrik, als die Kunden sehen: Rechner und Headsets im Kundenservice, Sauger, Hochdruckreiniger und Batterieladegeräte im Servicestützpunkt, die Ladegeräte der Serviceteams und an vielen Stationen eine Wallbox. AB Prüfservice prüft die elektrischen Betriebsmittel von Carsharing-Anbietern bundesweit nach DGUV Vorschrift 3, jedes Gerät einzeln gemessen, mit Prüfplakette und Protokoll je Standort.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung bei einem Carsharing-Anbieter?
Die Betriebsmittelprüfung umfasst alle elektrischen Geräte und Anlagen, die Ihre Beschäftigten nutzen: ortsveränderliche Geräte in Büro, Kundenservice und Servicestützpunkt, ortsfeste Anlagen der Räume und, nach Terminabstimmung, die Ladepunkte an Stationen und Stützpunkten. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Betriebsmittel, misst es und erprobt seine Funktion, bevor es die Prüfplakette bekommt.

Wiederholungsprüfungen folgen DIN EN 50699 (VDE 0702), Prüfungen nach einer Reparatur DIN EN 50678 (VDE 0701); für ortsfeste Anlagen gilt DIN VDE 0105-100. Die frühere Sammelnorm DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen und steht nur noch auf älteren Protokollen. Rechtliche Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 3. Sie gelten für jedes Unternehmen mit Beschäftigten, ob es Carsharing stationsbasiert betreibt, als Free-Floating-Angebot in einem Geschäftsgebiet oder als Corporate Carsharing für die betriebliche Mobilität und den eigenen Fuhrpark.
Welche Geräte eines Carsharing-Anbieters müssen geprüft werden?
Geprüft wird jedes elektrische Arbeitsmittel, das im Unternehmen genutzt wird, vom Monitor im Kundenservice bis zum Nass- und Trockensauger, mit dem das Serviceteam einen Innenraum reinigt. Dazu zählen Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen und Ladegeräte, die oft übersehen werden, weil sie zwischen Büro, Stützpunkt und Servicefahrzeug wandern.
In Verwaltung und Kundenservice sind das Rechner, Monitore, Drucker, Netzteile und Ladeschalen der Headsets, dazu die Teeküche mit Kaffeemaschine, Wasserkocher und Kühlschrank. Im Servicestützpunkt kommen Staubsauger, Hochdruckreiniger, Poliermaschinen, Batterieladegeräte und Starthilfegeräte mit Netzteil hinzu, außerdem Werkstattgeräte, wo kleine Reparaturen im eigenen Haus erledigt werden. Unterverteilungen, Steckdosenstromkreise und Beleuchtung prüfen wir als ortsfeste elektrische Anlagen nach DIN VDE 0105-100.
Nicht zur Betriebsmittelprüfung gehören die Carsharing-Fahrzeuge selbst, ihre Hochvoltsysteme und die eingebaute Technik für Zugang und Buchung. Für Kraftfahrzeuge gelten eigene Prüfungen; wir konzentrieren uns auf alles, was rund um die Flotte am Stromnetz arbeitet. Dazu gehören auch die Ladekabel, die in den Elektrofahrzeugen mitfahren: Mode-2-Kabel mit Steuerbox für die Haushaltssteckdose ebenso wie Mode-3-Kabel für Wallbox und Ladesäule.
Werden Wallboxen und Ladesäulen an Carsharing-Stationen mitgeprüft?
Ja, nach Terminabstimmung. Wallboxen und Ladesäulen an Stationen, in Tiefgaragen und am Servicestützpunkt sind ortsfeste elektrische Anlagen; wir prüfen sie nach DIN VDE 0105-100 mit Besichtigung, Messung der Schutzmaßnahmen und Auslösetest der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Den Termin legen wir in Zeiten mit wenigen Buchungen, damit kein Kunde vor einem gesperrten Ladepunkt steht.
Mit der Elektromobilität wandert ein Teil der Prüfaufgaben von der Werkstatt an den Stellplatz. Wer seine Flotte mit Elektrofahrzeugen ausbaut, betreibt mit jeder Station neue Ladepunkte, und jeder davon braucht seine wiederkehrende Prüfung. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge fallen unter DIN VDE 0100-722 und damit unter die Anlagen besonderer Art; für sie nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 ein Jahr als Richtwert.


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Wie oft müssen Betriebsmittel bei Carsharing-Anbietern geprüft werden?
Wie oft geprüft wird, bestimmt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Eine Prüfung ist fällig, bevor ein Gerät erstmals genutzt wird, es sei denn, der Hersteller bestätigt seinen einwandfreien Zustand, außerdem nach Instandsetzung oder Umbau und anschließend wiederkehrend, so oft die Beanspruchung es verlangt.
Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Betriebsmittel sechs Monate als Ausgangswert. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, lässt sich die Frist verlängern, höchstens auf ein Jahr in Werkstätten und vergleichbaren Bereichen und auf zwei Jahre im Büro. Für ortsfeste Anlagen gelten vier Jahre, für die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in stationären Anlagen sechs Monate, betätigt vom Nutzer. In der Praxis sprechen bei Geräten, die täglich im Servicefahrzeug mitfahren, Transport und Feuchtigkeit eher für kurze Fristen.

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Leitung und Aufsicht, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von einer zur Prüfung befähigten Person, deren Anforderungen die TRBS 1203 beschreibt. Bei AB Prüfservice übernimmt eine Elektrofachkraft die Prüfung Ihrer Betriebsmittel.
Ihre Serviceteams sehen sich Ladegeräte, Leitungen und Stecker vor der Nutzung an und melden Schäden sofort. Diese Sichtkontrolle ist wichtig, ersetzt aber nicht die wiederkehrende Prüfung mit Messung, die Mängel an Isolierung und Schutzleiter erst sichtbar macht.

Wie läuft die Prüfung bei einem Carsharing-Anbieter ab?
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wir erfassen die Geräte je Standort mit Inventarnummer und Gerätetyp und planen die Termine so, dass Kundenservice und Serviceteams weiterarbeiten. Jedes Gerät wird besichtigt, gemessen und erprobt; bestandene Geräte bekommen eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin, defekte werden gekennzeichnet und aus dem Betrieb genommen.
Gemessen werden je nach Schutzklasse der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand und der Schutzleiter- oder Berührungsstrom, danach folgt die Funktionsprüfung. Die Ausstattung der Serviceteams nehmen wir uns vor, wenn die Teams am Stützpunkt sind, damit keine Tour ausfällt.
Was gehört ins Prüfprotokoll?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV wird jede Prüfung aufgezeichnet: mindestens Art und Umfang der Prüfung, ihr Ergebnis sowie Name und Unterschrift der Person, die geprüft hat, aufbewahrt bis zur nächsten Prüfung. Wir ergänzen Inventarnummer, Standort, Messwerte und Prüfdatum, damit sich jedes Gerät eindeutig zuordnen lässt.
Das Protokoll erhalten Sie digital, gegliedert nach Städten und Standorten, mit einer Mängelliste für alle Geräte, die nachgebessert oder ersetzt werden müssen. Für Carsharing-Anbieter, die in mehreren Städten aktiv sind, entsteht so ein einheitlicher Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Carsharing-Anbieter.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Carsharing-Anbieter
Ist die Betriebsmittelprüfung für Carsharing-Anbieter Pflicht?
Ja. Wer Beschäftigte hat, muss als Arbeitgeber nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 dafür sorgen, dass elektrische Arbeitsmittel sicher sind und regelmäßig geprüft werden. Das gilt für den kleinen Carsharing-Verein mit angestellten Fahrzeugpflegern ebenso wie für den bundesweiten Anbieter mit eigener Servicegesellschaft.
Prüfen Sie auch die Carsharing-Fahrzeuge?
Nein. Fahrzeuge, ihre Hochvoltsysteme und die Bordtechnik für das Öffnen per App unterliegen eigenen Prüfungen für Kraftfahrzeuge und sind nicht Teil der Betriebsmittelprüfung. Wir prüfen, was rund um die Flotte elektrisch arbeitet: Geräte in Büro und Servicestützpunkt, die Ausstattung der Serviceteams, die Ladekabel in den Fahrzeugen und nach Terminabstimmung die Ladepunkte an den Stationen.
Prüfen Sie auch Geräte der mobilen Serviceteams?
Ja. Staubsauger, Ladegeräte, Starthilfegeräte und Verlängerungsleitungen, die täglich im Servicefahrzeug mitfahren, sind ortsveränderliche Betriebsmittel unter harten Bedingungen. Wir prüfen sie am Stützpunkt, wenn die Teams zum Schichtwechsel dort sind, und halten die Fahrzeuge dabei nur so kurz wie nötig vom Einsatz ab.
Was gilt für Akkusauger und andere Akkugeräte?
Bei Akkusaugern, Akkuschraubern und Starthilfegeräten mit Akku messen wir das Ladegerät, das am Netz betrieben wird; das Gerät selbst prüfen wir durch Besichtigung, mit Blick auf Gehäuse, Kontakte und Akku. Ein aufgeblähter oder beschädigter Lithium-Akku fällt dabei auf, bevor er im Servicefahrzeug zum Brandrisiko wird.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für einen Carsharing-Anbieter?
Wir berechnen jedes geprüfte Gerät einzeln, ohne Stundensätze. Den Preis bestimmen Art und Zahl der Geräte an Ihren Standorten. Nach der Bestandsaufnahme bekommen Sie ein Angebot, in dem alle Kosten vorab stehen, ohne versteckte Kosten und auf Wunsch getrennt nach Städten, damit jede Region ihr Budget kennt.
Prüfen Sie Standorte in mehreren Städten?
Ja, bundesweit. Sind Sie mit Stationen und Stützpunkten in mehreren Städten vertreten, prüfen wir Stadt für Stadt nach demselben Verfahren und liefern alle Protokolle im gleichen Format. Die Zentrale erkennt so auf einen Blick, wo die nächste Prüfung fällig wird, und jede Stadt hat ihre Nachweise griffbereit.
Was passiert mit Geräten, die bei der Prüfung durchfallen?
Wir kennzeichnen sie sofort als defekt, nehmen sie aus dem Betrieb und führen sie in der Mängelliste mit dem gefundenen Fehler. Nach einer Reparatur prüfen wir das Gerät erneut nach DIN EN 50678 (VDE 0701), bevor es zurück in Büro, Stützpunkt oder Servicefahrzeug geht; bei günstigen Kleingeräten lohnt oft eher der Ersatz.
Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?
Ja. Leitern und Tritte aus Lager, Büro und Fahrzeugaufbereitung prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016 am selben Tag, auf Wunsch auch fahrbare Gerüste. Sie bekommen beide Prüfungen in einer Terminplanung und mit einheitlichen Protokollen, und jede bestandene Leiter trägt danach eine Plakette mit dem nächsten Prüftermin.
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