Betriebsmittelprüfung für Schaustellerbetriebe: DGUV V3 Prüfung der Stromtechnik auf Volksfest, Kirmes und Weihnachtsmarkt
Baustromverteiler am Platzanschluss, Kabeltrommeln und Verlängerungen quer über den Festplatz, Stromerzeuger für den abgelegenen Stand, Lichterketten und Fassadenbeleuchtung, Verkaufswagen und Imbisswagen mit Küchengeräten, Kühltruhen und Kassen: Diese Technik wird in jeder Saison dutzende Male auf- und abgebaut, bei Regen, Frost und Staub. AB Prüfservice prüft bundesweit die elektrischen Geräte und Anlagen des Schaustellergewerbes nach DGUV Vorschrift 3, in der Winterpause, im Winterquartier oder in den Wochen vor dem Saisonstart, abgestimmt auf Ihren Reiseplan.
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- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die Betriebsmittelprüfung im Schaustellerbetrieb und was gehört dazu?
Unter Betriebsmittelprüfung verstehen wir die regelmäßig wiederkehrende Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel, mit denen Beschäftigte und Aushilfen im Reisegewerbe arbeiten, vom Verteiler am Einspeisepunkt bis zur Fritteuse im Imbisswagen. Eine Elektrofachkraft nimmt dabei jedes Teil einzeln in die Hand, misst es durch, probiert es aus und dokumentiert den Befund.

Fahrgeschäfte, Laufgeschäfte und große Buden sind Fliegende Bauten mit eigener Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahmen durch Sachverständige; diese Abnahmen sind nicht unsere Leistung. Unsere Prüfleistungen betreffen die Technik drumherum: Zuleitungen, Unterverteiler, Beleuchtung, Verkaufs- und Imbisswagen, Kassen und Kühltruhen. Für ein Gewerbe mit wechselnden Standorten, vom Volksfest über das Festival bis zum Weihnachtsmarkt, ist das die Stromtechnik, die täglich angefasst, verlegt und wieder eingepackt wird.
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 auf Volksfesten?
Für einen privat geführten Schaustellerbetrieb greifen drei Regelwerke ineinander: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Der Unternehmer muss danach vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Reparatur und in festgelegten Abständen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Prüfung unterziehen lassen, durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht.
Für die Betriebssicherheitsverordnung sind Kabeltrommel, Kühltruhe und Verteiler Arbeitsmittel: § 3 lässt die Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen, § 14 verlangt die Prüfungen. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Nach den Begriffsbestimmungen sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel solche, die während der Benutzung bewegt oder leicht umgesetzt werden können; auf dem Festplatz gilt das für fast alles. Praktische Hinweise zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gibt die DGUV Information 203-071; am einzelnen Gerät wird bei der Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) gemessen, nach einer Reparatur nach DIN EN 50678 (VDE 0701), und für die ortsfeste Anlage gilt DIN VDE 0105-100.
Welche Geräte eines Schaustellerbetriebs müssen geprüft werden?
Zur Prüfung gehört alles mit Stecker oder festem Anschluss, das zum Geschäft zählt: Baustromverteiler und Unterverteiler, Kabeltrommeln, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen, Lichterketten, Scheinwerfer und Leuchtschriften, mobile Stromerzeuger samt Abgängen, im Imbisswagen Fritteuse, Grillplatte, Zuckerwattemaschine, Kaffeemaschine und Warmhaltevitrine, im Verkaufswagen Kühltruhen, Zapfanlage, Kassen und Kartenterminals.
Hinzu kommen Heizlüfter und Wasserboiler, Ladekabel für Akkuwerkzeuge und Funkgeräte, Elektrowerkzeuge für den Aufbau und der Wohnwagen, soweit Beschäftigte ihn als Pausenraum nutzen. Fest eingebaute Technik wie den Hauptverteiler eines Verkaufswagens oder den Schaltschrank der Beleuchtung prüfen wir als ortsfeste Anlage nach DIN VDE 0105-100. Zugmaschinen, private Fahrzeuge und die Steuerungen der Fliegenden Bauten gehören nicht dazu.

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Wie oft müssen die Geräte geprüft werden, häufig gestellte Fragen zu den Prüffristen von Kirmes bis Weihnachtsmarkt?
Die Prüffristen legt der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung fest; die Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 nennen dafür Richtwerte. Bei den ortsveränderlichen Arbeitsmitteln sind das sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Hat die letzte Prüfung eine Fehlerquote unter zwei Prozent ergeben, darf die Frist verlängert werden, in Werkstätten auf höchstens ein Jahr, in Büros auf höchstens zwei Jahre.
Der Festplatz gleicht einer Werkstatt, nicht einem Büro: Kabel liegen in Pfützen, werden überfahren und bei jedem Abbau aufgerollt, Steckverbindungen sitzen im Spritzwasser. Diese raue Nutzung fließt in die Gefährdungsbeurteilung ein, sodass für Kabeltrommeln, Verlängerungen und Außenleuchten eine jährliche Prüfung vor Saisonbeginn eher die Untergrenze ist. Für ortsfeste Anlagen beträgt der Richtwert vier Jahre. Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen am Verteiler löst der Nutzer selbst über die Prüftaste aus, bei nichtstationären Anlagen wie dem Verteiler auf dem Platz arbeitstäglich.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung im Schaustellerbetrieb durchführen?
Zuständig ist eine Elektrofachkraft; eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf mitprüfen, wenn die Fachkraft sie anleitet und beaufsichtigt. Außerdem gilt der Prüfer nur dann als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, wenn er eine elektrotechnische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und Kenntnis der geltenden Vorschriften mitbringt und mit einem kalibrierten Prüfgerät arbeitet.
Hat der Betrieb eine eigene Elektrofachkraft, darf sie prüfen, sofern der Inhaber sie dazu bestimmt hat. In vielen Familienbetrieben ist der Elektriker in der Saison jedoch mit Aufbau, Störungen und Wartung der Geschäfte ausgelastet, sodass es praktischer ist, die Durchführung der Prüfung an einen externen Dienst zu geben und sie im Winterquartier gesammelt zu erledigen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfpflicht bleibt beim Unternehmer, Arbeit, Dokumentation und Nachweis übernimmt der Prüfdienst.

Wie läuft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in der Winterpause ab?
Zunächst erfassen wir Ihre Stromtechnik in einer kurzen Bestandsaufnahme, telefonisch oder anhand einer Liste Ihrer Geschäfte und Wagen; das Angebot liegt meist nach 48 Stunden vor. Für 30 Geräte und mehr gilt ein Festpreis je Stück; bei weniger Geräten fällt eine Tagessatzpauschale nach Aufwand an, Regiezeiten entfallen. Geprüft wird im Winterquartier oder knapp vor dem Saisonstart.
Im Winterquartier ist die Zugänglichkeit besonders gut: Kabeltrommeln, Verteiler und Lichterketten liegen beieinander, die Wagen stehen still. Unsere Elektrofachkräfte sehen zunächst jedes Teil an; die Sichtprüfung deckt beschädigte Leitungen, gebrochene Gehäuse und lose Zugentlastungen auf, danach messen sie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom und kontrollieren die Funktionalität. Wer besteht, bekommt eine Prüfplakette mit Folgetermin und ein Prüfprotokoll je Position; ein Gerät mit Mangel wird gekennzeichnet und bleibt ausgesondert, bis es instand gesetzt und nachgemessen ist. Die Ergebnisse stehen digital im Kundenportal, nach Standort geordnet.
Welche Folgen hat es, wenn Geräte auf dem Festplatz nicht geprüft sind?
Unterlassene Prüfungen sind nach der DGUV V3 eine Ordnungswidrigkeit, für die die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld verhängen kann. Verunglückt eine Aushilfe an einer schadhaften Verlängerung, prüft der Unfallversicherungsträger, ob der Inhaber grob fahrlässig gehandelt hat; dann droht ein Rückgriff auf ihn persönlich. Fehlende Protokolle lassen sich nachträglich nicht ersetzen.
Hinzu kommen die Folgen gegenüber Gästen und Veranstaltern: Ein Kabel mit verletzter Isolierung im Durchgang gefährdet Besucher, ein Brand im Imbisswagen durch eine durchgescheuerte Zuleitung trifft die Nachbargeschäfte mit. Nach einem Schaden fragt die Versicherung als Erstes nach der Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Die regelmäßige Prüfung ist gemessen daran eine überschaubare Investition, die sichere Arbeitsplätze auf dem Platz gewährleistet.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
24/7 für Sie im Einsatz
Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Schausteller.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Schausteller
Ist die Betriebsmittelprüfung für einen Schaustellerbetrieb Pflicht?
Ja, sobald Beschäftigte oder Aushilfen mitarbeiten, auch nur saisonweise oder für ein einzelnes Fest. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine elektrischen Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind, und das durch Prüfungen in festgelegten Abständen belegen. Ein reiner Familienbetrieb ohne Angestellte ist nicht Arbeitgeber, haftet gegenüber Gästen und Platznachbarn aber ebenso für schadhafte Technik.
Prüfen Sie auch Fahrgeschäfte und Fliegende Bauten?
Nein. Fahrgeschäfte, Laufgeschäfte und große Buden sind Fliegende Bauten; ihre Abnahmen und wiederkehrenden Kontrollen führen Sachverständige nach Bauordnungsrecht durch. Wir prüfen die elektrischen Betriebsmittel, die Ihr Geschäft versorgen und begleiten: Einspeisung und Unterverteiler, Verlängerungen und Kabeltrommeln, Beleuchtung, Kassenhaus, Verkaufs- und Imbisswagen mit Ausstattung sowie Werkzeuge und Ladekabel für den Aufbau.
Prüfen Sie Stromerzeuger und Baustromverteiler?
Ja. Mobile Stromerzeuger prüfen wir einschließlich ihrer Steckdosen und Sicherheitseinrichtungen, damit die Schutzmaßnahme an den angeschlossenen Verbrauchern wirkt; Baustromverteiler prüfen wir mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Zuleitung. Für den Alltag gilt zudem: Auf dem Platz betätigt der Betreiber die Prüftaste arbeitstäglich und sieht die Kabel vor jedem Aufbau auf sichtbare Schäden durch.
Was muss im Prüfprotokoll stehen?
Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung zeigt das Protokoll Prüfart, Prüfumfang und Ergebnis der Prüfung und trägt Namen und Unterschrift des Prüfers. Unser Protokoll ergänzt je Position Bezeichnung, Zuordnung zu Geschäft oder Wagen, Messwerte, Prüfdatum und Folgetermin. Bewahren Sie das Dokument wenigstens bis zur nächsten Prüfung auf; im Kundenportal bleibt es abrufbar.
Was geschieht mit einem Gerät, das bei der Prüfung nicht besteht?
Ein durchgefallenes Gerät bekommt keine Plakette, wird als defekt gekennzeichnet und darf bis zur Instandsetzung nicht benutzt werden; im Protokoll steht, welcher Mangel vorliegt. Sie entscheiden, ob Sie den Mangel beheben lassen oder das Teil ersetzen. Nach einer Reparatur ist eine erneute Messung nach DIN EN 50678 die passende Maßnahme, bevor es zurück auf den Platz geht.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung für einen Schaustellerbetrieb?
Das Angebot folgt auf eine kurze Bestandsaufnahme, meist innerhalb von 48 Stunden. Es gilt dasselbe Pauschalmodell wie für jede Branche: Ab 30 Positionen ein fester Betrag je Position, kleinere Bestände über eine Tagessatzpauschale nach Aufwand, ohne Regiezeiten. So ist der Betrag vor dem Termin bekannt, und Sie planen die Prüfung mit den übrigen Winterarbeiten an Ihren Geschäften.
Wie weise ich die Prüfung gegenüber Veranstaltern nach?
Veranstalter und Auftraggeber fragen vor der Zulassung zum Platz regelmäßig nach dem Nachweis über die Prüfung der Stromtechnik. Im Kundenportal finden Sie für jedes Geschäft die Protokolle und geben sie als Datei weiter oder drucken sie aus. Die Prüfplaketten an Verteilern und Kabeltrommeln zeigen dem Platzmeister vor Ort, dass die Technik geprüft ist und wann der nächste Termin ansteht.
Gehört die Leiter- und Trittprüfung mit in den Termin?
Auf Wunsch ja, als kombinierter Termin. Die Stehleitern und Tritte, mit denen Sie Beleuchtung und Fassaden montieren, prüft AB Prüfservice durch eine befähigte Person, mit Kennzeichnung und Protokoll je Leiter. So liegen die Belege für Elektrik und Leitern gemeinsam im Portal, und das Winterquartier wird nur einmal angefahren.
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