DGUV V3 Prüfung · Schulen

Betriebsmittelprüfung Schule: DGUV V3 und DGUV V4 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Schulträger und Bildungseinrichtungen

In einer Schule benutzen Menschen die elektrischen Betriebsmittel, die dafür weder ausgebildet noch unterwiesen sind: Schüler. Beamer und Whiteboards in jedem Raum, Ladewagen für Tablets, Werkraum, Physik- und Chemiesammlung, Lehrküche, Mensa und Hausmeisterwerkstatt, dazu ein Gebäude, das der Träger verantwortet und die Schulleitung betreibt. AB Prüfservice prüft bundesweit, in den Ferien oder nach Unterrichtsschluss, mit einem Nachweis je Schule und je Gerät.

Betriebsmittelprüfung in der Schule: Blick in einen geöffneten Sicherungskasten im Flur.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Schule?

Die Betriebsmittelprüfung in der Schule ist die wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung an allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln des Schulgebäudes: Sichtprüfung auf sichtbare Mängel, Messung nach DIN VDE und Funktionsprüfungen, je Gerät mit Ergebnis, Plakette und Frist. Für kommunale Schulen gilt die DGUV Vorschrift 4 der Unfallkassen, für Schulen in privater Trägerschaft die DGUV Vorschrift 3; Prüfumfang, Verfahren und Nachweis sind identisch.

Betriebsmittelprüfung in der Schule: Laborgeräte und Mikroskop im Fachraum.

Der Unterschied zwischen beiden Vorschriften liegt allein im Unfallversicherungsträger: Öffentliche Schulen und ihre Schüler sind über die Unfallkasse versichert, private Träger über die Berufsgenossenschaft. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, bleibt die elektrische Prüfung in beiden Fällen dieselbe Aufgabe, und im Schadensfall stellen beide Träger dieselbe Frage: Liegt ein Prüfnachweis vor?

Wer ist in der Schule für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel verantwortlich: Schulträger oder Schulleitung?

Verantwortlich ist der Schulträger als Betreiber des Gebäudes und Arbeitgeber des nichtpädagogischen Personals, also die Kommune, der Landkreis oder der private Träger. Er stellt Gebäude, Anlagen und die meisten Betriebsmittel bereit und trägt damit die Prüfpflicht. Die Schulleitung verantwortet den inneren Schulbetrieb, das Land als Dienstherr der Lehrkräfte Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Unterricht.

Diese Dreiteilung ist die häufigste Lücke. Geräte aus dem Sachaufwand des Trägers, Geräte aus Landesmitteln, Spenden des Fördervereins und Mitgebrachtes der Lehrkräfte stehen im selben Klassenzimmer, und jede Gruppe hat einen anderen Besitzer. Die Prüfung muss deshalb den ganzen Bestand an elektrischen Betriebsmitteln erfassen, unabhängig davon, wer das Gerät angeschafft hat, und die Zuständigkeit sollte einmal schriftlich zwischen Träger und Schulleitung geklärt sein.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden in der Schule geprüft?

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen im Schulbetrieb werden vollständig geprüft, ortsfest und ortsveränderlich. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Beamer, Dokumentenkameras, Ladewagen, Laptops und Netzteile, Verlängerungsleitungen, Geräte der Lehrküche, Elektrowerkzeuge im Werkraum, Experimentiergeräte in Physik und Chemie, Reinigungsmaschinen, Werkzeug des Hausmeisters. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind fest angeschlossen: Verteilungen, Beleuchtung, Sporthallentechnik, Mensaküche, die Installation der Fachräume.

Die Fachräume verdienen besondere Aufmerksamkeit. Für Physik, Chemie und Technik gilt zusätzlich die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht: Experimentierstände mit Not-Aus, Schülerarbeitsplätze mit Schutzkleinspannung, elektrisch betriebene Werkstattmaschinen mit Schutzeinrichtungen. Die Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702 für Geräte und die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 stellen fest, ob diese Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren, bevor Schüler daran arbeiten.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Ist die DGUV Prüfung in der Schule Pflicht, und welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Ja. Gesetzliche Anforderungen an die Prüfung gelten für jede Schule. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Prüfung von Arbeitsmitteln, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit als Konkretisierung und die DGUV Vorschriften 3 und 4 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für den elektrischen Teil, ausgeführt nach den VDE-Normen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten für jede Schule, unabhängig von Größe und Trägerschaft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Schule: Fachraum mit Deckenleuchten und Experimentiertischen.

Was die Schule von einem Betrieb unterscheidet, ist die Schülerunfallversicherung. Schüler sind gesetzlich unfallversichert, und die Unfallkasse prüft nach einem Unfall mit Strom, ob der Träger die relevanten Vorschriften eingehalten hat. Ein Träger, der den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlagen durch regelmäßige Prüfungen belegen kann, ist gegenüber Unfallkasse, Versicherung und Eltern rechtlich abgesichert; ohne Nachweis trägt er die Verantwortung allein.

Wie oft muss in der Schule geprüft werden? Prüffristen für Klassenraum, Fachraum und Werkstatt

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln vor allem aus Beanspruchung und Nutzerkreis. Als Orientierung gilt: Geräte in Werkraum, Lehrküche, Fachräumen und Hausmeisterwerkstatt meist alle sechs bis zwölf Monate, Beamer, Ladewagen und Bürogeräte in längeren Prüfintervallen, ortsfeste Anlagen mehrjährig. Geräte, die von Schülern benutzt werden, sollten eher am kurzen Ende der Fristen liegen.

Dazu kommen die anlassbezogenen Prüfungen: vor der ersten Inbetriebnahme neu beschaffter Geräte, nach Reparatur, nach Umbau oder Sanierung und nach den Sommerferien, wenn Geräte umgezogen, gelagert oder neu verteilt wurden. Die Ferien selbst sind der natürliche Prüftermin: Alle Räume sind zugänglich, kein Unterricht wird gestört, und zum Schulstart hängt an jedem Gerät eine gültige Plakette.

Wer darf in der Schule Betriebsmittel prüfen: Hausmeister, Lehrkraft oder Elektrofachkraft?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation und Erfahrung, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierten Prüfgeräten. Eine Lehrkraft darf das nicht, auch nicht die Fachlehrkraft für Physik oder Technik. Ein Hausmeister mit Elektroausbildung darf prüfen, wenn der Träger ihn dafür beauftragt, ausstattet und freistellt; ohne diesen Auftrag ist er nicht die Prüfperson, sondern derjenige, der den Träger auf fällige Prüfungen hinweisen sollte.

In der Praxis übernehmen externe Elektrofachkräfte die Durchführung der Prüfungen an allen Schulen eines Trägers, weil ein Hausmeister weder die Zeit noch die Messtechnik für hunderte dokumentierte Messungen hat. Für die Stadt Gelsenkirchen prüfen wir jährlich die elektrischen Betriebsmittel aller städtischen Schulen und Kitas, über 100 Einrichtungen, nach DGUV Vorschrift 3 und 4. Ein E-Check durch den Elektrobetrieb ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht automatisch: Entscheidend sind die Anforderungen an die Prüfung: Prüfumfang, Messwerte und ein Protokoll nach Vorschrift und Norm.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Schule: Überdachter Gang auf dem Schulgelände.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung in der Schule ab, ohne den Unterricht zu stören?

Der Ablauf der Elektroprüfung folgt dem Stundenplan und dem Ferienkalender. Klassenräume und Fachräume werden in den Ferien oder nach Unterrichtsschluss raumweise geprüft, Mensa und Lehrküche außerhalb der Essenszeiten, Verwaltung und Lehrerzimmer nach Absprache mit dem Sekretariat. Ortsveränderliche Betriebsmittel werden am Einsatzort geprüft, wenige Minuten je Gerät; Freischaltungen für die Anlagenprüfung liegen in den Ferien.

Die Dokumentation ist der Nachweis: je Gerät Ergebnis, Messwerte, Prüfer und Frist im Prüfprotokoll, dazu eine Inventarliste je Raum. Für einen Schulträger mit zwanzig oder fünfzig Schulen ist sie zugleich das Steuerungsinstrument: wiederkehrende Prüfungen nach demselben Standard an jeder Schule, ein Berichtsstand im Amt, und die Prüfhistorie zeigt, wo regelmäßige Überprüfung und Wartung reichen und welche Gerätegruppen ersetzt werden sollten, was langfristig die Betriebskosten senkt und die Produktivität von Hausmeister und Verwaltung schont.

Wie prüft AB Prüfservice in Schulen und Bildungseinrichtungen?

AB Prüfservice prüft deutschlandweit und plant die Prüfung um den Schulbetrieb herum: Bestandsaufnahme je Schule und Raum, Prüfung vor Ort durch unsere qualifizierten Prüfer, digitale Dokumentation. Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, die Ergebnisse liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Für Schulträger setzen wir regelmäßige Betriebsmittelprüfungen über alle Schulen als einen Prüfplan auf, in den Ferien gebündelt, mit einem Ansprechpartner und einem Berichtsstand für Schulamt oder Gebäudemanagement. Die Abgrenzung zu Geräten des Landes, des Fördervereins oder des Mensa-Caterers klären wir vor dem ersten Prüftag, damit kein Gerät doppelt und keines gar nicht geprüft wird.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Schule

Gilt in der Schule die DGUV V3 oder die DGUV V4?

Für Schulen in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft gilt die DGUV Vorschrift 4 der Unfallkassen, für Schulen privater Träger die Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften. Inhaltlich sind beide gleich: dieselben Prüfungen, dieselben Verfahren nach VDE, derselbe Nachweis. Es ändert sich nur, welcher Unfallversicherungsträger die Nachweise sehen will.

Wer ist zuständig: Schulträger, Schulleitung oder Land?

Der Schulträger als Betreiber des Gebäudes und Arbeitgeber des Hausmeisters und Sekretariats trägt die Prüfpflicht für Anlagen und die von ihm beschafften Geräte. Die Schulleitung verantwortet den Betrieb vor Ort, das Land den Arbeitsschutz der Lehrkräfte. Träger und Schulleitung sollten die Zuständigkeit für den gesamten Gerätebestand einmal schriftlich festlegen.

Müssen Geräte des Fördervereins oder mitgebrachte Geräte der Lehrkräfte geprüft werden?

Ja, sobald sie im Schulbetrieb benutzt werden. Wer ein Gerät im Unterricht einsetzt, muss sicherstellen, dass es geprüft ist, unabhängig davon, wer es bezahlt hat. Gespendete und mitgebrachte Geräte werden deshalb in die Inventarliste der Schule aufgenommen und im normalen Turnus mitgeprüft, oder sie bleiben draußen.

Was gilt für die Fachräume in Physik, Chemie und Technik?

Zusätzlich zur Betriebsmittelprüfung gilt die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht. Experimentierstände, Not-Aus-Einrichtungen, Schülerarbeitsplätze und Werkstattmaschinen werden mitgeprüft, damit die einwandfreie Funktion ihrer Schutzeinrichtungen belegt ist, bevor Schüler daran arbeiten. Die Fachlehrkraft führt die Sichtkontrolle vor dem Unterricht durch, die messtechnische Prüfung bleibt Sache der Elektrofachkraft.

Kann die Prüfung in den Ferien stattfinden?

Ja, und das ist der beste Termin. In den Ferien sind alle Räume zugänglich, kein Unterricht wird gestört, und Freischaltungen für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen sind unproblematisch. Für einen Träger mit vielen Schulen planen wir die Ferien als feste Prüfblöcke, sodass zum Schulstart an jedem Gerät eine gültige Plakette hängt.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund geht ins Protokoll. Zurück in den Unterricht kommen sie erst nach Instandsetzung und bestandener Wiederholungsprüfung. Bei defekten Netzteilen, alten Beamern, Verlängerungen und Geräteanschlussleitungen lohnt sich meist der Tausch, und eine Häufung ist das Argument für die nächste Beschaffungsrunde.

Wie erhält der Schulträger die Nachweise für Unfallkasse und Gebäudemanagement?

Alle Ergebnisse liegen digital vor: Prüfprotokoll je Gerät, Inventarliste je Raum und eine Terminübersicht je Schule, abrufbar im Kundenportal. Schulamt oder Gebäudemanagement ziehen den Stand je Schule oder für alle Schulen des Trägers, ohne Unterlagen aus einzelnen Sekretariaten zusammensuchen zu müssen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung in der Schule?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Schulen und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, sodass ein Träger mit vielen gleichartigen Geräten von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Schule oder für den gesamten Träger. Fahrtkosten und Stunden rechnen wir nicht gesondert ab.

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