Leiterprüfung · Universitäten und Hochschulen

Leiterprüfung an Universitäten und Hochschulen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016 für Institute, Bibliotheken und Technik

Eine Universität kauft ihre Leitern nicht zentral. Sie kommen aus dem Etat des Lehrstuhls, aus Drittmitteln, aus dem Bestand des Gebäudemanagements, und sie stehen in Laboren, Werkstätten, Versuchshallen, Hörsälen und Magazinen, verteilt über Dutzende Gebäude. Wer sie prüft, ist in vielen Einrichtungen eine Frage, die jede Arbeitsgruppe für sich beantwortet, oder gar nicht. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte an Universitäten und Hochschulen bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Plakette und Protokoll je Gerät.

Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Scheinwerfer an der Traverse über dem Hörsaalpodium.
ARD Oberlandesgericht Düsseldorf BLB NRW Bezirksregierung Detmold BFS Landgericht Wuppertal CONTIGO Energie Five Guys DHL Group Stadt Hennef Staatsanwaltschaft Wuppertal REWE AOK Motel One

Warum ist die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten an Hochschulen Pflicht?

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, und die gilt für Hochschulen wie für jeden Betrieb. Art, Umfang und Fristen der Prüfung werden nach § 3 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, nach § 14 sind die Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. 

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Campusgebäude mit Rasenfläche davor.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Den Maßstab liefern die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Information 208-016 für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Versicherungsträger ist in der Regel die Unfallkasse des Landes, bei der neben den Beschäftigten auch die Studierenden versichert sind. Nach einem Arbeitsunfall auf der Leiter fragt sie nach Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Prüfnachweis, und zwar bei der Person, der die Verantwortung für den Bereich übertragen wurde.

Wer ist verantwortlich: Hochschulleitung, Institutsleitung oder Arbeitssicherheit?

Die Gesamtverantwortung liegt bei der Hochschulleitung. Sie überträgt Arbeitgeberpflichten in der Regel schriftlich auf Dekanate, Instituts- und Einrichtungsleitungen, oft bis zur einzelnen Professur. Wer einen Bereich leitet, verantwortet damit auch dessen Leitern. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit berät und kontrolliert, sie prüft nicht selbst. Das Gebäudemanagement verantwortet die Leitern seiner Hausmeister und Techniker, nicht die der Institute.

Viele Hochschulen lösen die Prüfung dezentral: Jede Arbeitsgruppe benennt eine befähigte Person und schickt sie in ein Seminar. Das Modell hat eine eingebaute Schwäche. Wissenschaftliche Beschäftigte haben befristete Verträge, und mit der Person geht nach wenigen Jahren auch die Befähigung.

SO EINFACH LÄUFT ES AB

In 3 Schritten zur rechtssicheren Leiterprüfung in Hamburg

Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb in Hamburg durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.

01

Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich

Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Für eine schnelle Kalkulation genügt die Anzahl Ihrer Leitern und Tritte.

02

Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht

Unsere befähigten Prüfer prüfen Ihre Leitern und Tritte direkt bei Ihnen vor Ort gemäß DGUV Information 208-016 – inklusive Prüfaufkleber.

03

Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher

Sie erhalten eine rechtssichere Prüfdokumentation mit allen Ergebnissen und Mängeln – digital und übersichtlich.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

Aktuell online – unser Büro bearbeitet Anfragen live

Kundenbewertungen

Welche Leitern und Tritte werden an der Universität geprüft?

Geprüft werden alle tragbaren Leitern und Tritte im Hochschulbetrieb. Institute und Labore: Tritte, Stehleitern und Podestleitern für Apparaturen, Hochschränke und Abzüge. Werkstätten und Versuchshallen: Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Plattformleitern. Bibliotheken und Magazine: Rolltritte und Regalleitern in großer Zahl. Hörsäle und Medientechnik: hohe Stehleitern für Projektoren und Beleuchtung. Gebäudemanagement: der Bestand der Hausmeister und Betriebstechniker. Verwaltung, Mensa, Sporteinrichtungen: Tritte und Klapptritte.

Leitern aus Laboren, in denen mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, stellt der Bereich gereinigt außerhalb des Labors bereit. Ortsfeste Steigleitern an Gebäuden und Versuchsanlagen folgen der DGUV Information 208-032; solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Campusbau mit Glasfassade und Vordach.

Intervall: Wie oft müssen Leitern an Hochschulen geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die meisten Hochschulen legen eine jährliche Prüfung fest, für Werkstätten und Gebäudetechnik eher kürzere Abstände. Als Termin bietet sich die vorlesungsfreie Zeit an, wenn Hörsäle frei und Labore weniger ausgelastet sind. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Nutzer und gehört in die Unterweisung, auch für Studierende und Hilfskräfte. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an der Universität: Studierende auf den Bankreihen im Hörsaal.

Wer darf Leitern und Tritte prüfen? Befähigte Person mit Seminar oder externer Prüfer

Prüfen darf nur eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung verfügt. Eine Schulung mit Zertifikat vermittelt die Kenntnis der Prüfkriterien, sie ersetzt die übrigen Voraussetzungen nicht. Die Festlegung, wer prüft, trifft der verantwortliche Bereich schriftlich. Eine zentrale externe Prüfung ersetzt Dutzende dezentrale Lösungen durch ein Verfahren: ein Maßstab, ein Protokollformat, keine Lücke beim nächsten Personalwechsel. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.

Durchführung der Leiterprüfung auf dem Campus: Checkliste und Ablauf

Sie nennen uns Gebäude oder Einrichtungen und die ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Geprüft wird gebäudeweise in Touren über den Campus, abgestimmt mit Gebäudemanagement und den Sicherheitsbeauftragten der Bereiche. Je Gebäude gibt es einen Sammelpunkt. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Füße, Kennzeichnung. Was ordnungsgemäß ist, erhält die Plakette, defekte Leitern werden sofort gekennzeichnet und gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.

Leiterprüfung für Hochschulen mit mehreren Standorten

Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Standorte und Fakultäten. Kanzlerin oder Kanzler, Stabsstelle Arbeitssicherheit und Institutsleitungen erhalten einen Nachweis, der gegenüber Behörden und Unfallkasse besteht. Wer im selben Termin auch die elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 auf Wunsch in denselben Einsatz.

AB Prüfservice

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zuverlässig & kostengünstig

Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Transparente Beratung

Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.

24/7 für Sie im Einsatz

Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.

Digitaler Prüfbericht

Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung an Universitäten

Wer prüft Leitern an der Universität?

Eine zur Prüfung befähigte Person, die der verantwortliche Bereich schriftlich beauftragt hat. Das kann ein geschulter Beschäftigter des Instituts oder des Gebäudemanagements sein oder ein externer Dienstleister. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit prüft in der Regel nicht selbst, sie berät und kontrolliert. Eine externe Prüfung deckt alle Bereiche nach demselben Maßstab ab.

Wer legt die befähigte Person in der Arbeitsgruppe fest?

Die Leitung des Bereichs, dem die Arbeitgeberpflichten übertragen wurden, also Institutsleitung oder Professur, schriftlich und nach Prüfung der Voraussetzungen. Ein Seminar allein genügt nicht, verlangt sind auch Berufsausbildung und zeitnahe Prüfpraxis. Wird extern geprüft, entfällt die Benennung. Die Bereichsleitung bleibt dafür verantwortlich, dass ihre Leitern zum Termin bereitstehen.

Muss die Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen?

Nein, eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Abstände werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, abhängig von Nutzung, Beanspruchung und früheren Mängeln. Die meisten Hochschulen haben sich für mindestens einmal jährlich entschieden, weil sich ein fester Rhythmus über viele Bereiche leichter durchsetzen lässt als individuelle Fristen. Werkstätten und Gebäudetechnik prüfen teils häufiger.

Werden Leitern aus Laboren mitgeprüft?

Ja. Der Bereich stellt sie gereinigt an einem Sammelpunkt außerhalb des Labors bereit, der Prüfer betritt keine Sicherheits- oder Kontrollbereiche. Geprüft wird wie bei jeder anderen Leiter, mit einem zusätzlichen Blick auf Korrosion und angegriffene Kunststoffteile, die der Laboralltag hinterlässt. Nach der Prüfung geht das Gerät mit Plakette zurück in seinen Bereich.

Dürfen Studierende und Hilfskräfte Leitern benutzen?

Ja, wenn sie unterwiesen sind und die Gefährdungsbeurteilung des Bereichs es vorsieht. Für die Prüfung ändert das nichts, es zeigt aber, wie viele wechselnde Personen dieselbe Leiter benutzen. Umso wichtiger ist, dass an jedem Gerät auf einen Blick erkennbar ist, ob es geprüft ist. Dafür steht die Plakette mit dem nächsten Termin.

Was kostet die Leiterprüfung für eine Hochschule?

Wir arbeiten mit Pauschalpreisen, damit Gebäudemanagement und Einkauf planen können: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale nach Aufwand, ganz, halb oder viertel. Stunden, Fahrtkosten oder Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, das Angebot erhalten Sie meist innerhalb von 48 Stunden; eine Schätzung je Gebäude genügt.

Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?

Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit niemand sie weiter benutzt. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Der zuständige Bereich sieht in der Übersicht, was zu ersetzen ist, und kann die Beschaffung auslösen. Nach einer Instandsetzung prüfen wir nach.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Bereichsleitungen sehen damit, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde, in einem einheitlichen Format.

Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!

Kontaktieren Sie uns jetzt gleich, um Ihr Angebot einzuholen. Ganz unverbindlich!

Techniker aktuell verfügbar

Wir freuen uns immer von Ihnen zu hören!

Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden

Nach oben scrollen