DGUV V3 Prüfung · Banken und Sparkassen

Betriebsmittelprüfung Banken: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Banken und Sparkassen

Eine Bank prüft vieles, aber die elektrischen Betriebsmittel in Filialen, SB-Zonen, Hauptstelle und Backoffice stehen selten oben auf der Liste, bis der Revisor nach dem Prüfnachweis fragt. AB Prüfservice prüft Banken und Sparkassen bundesweit nach DGUV Vorschrift 3: Filialnetz außerhalb der Öffnungszeiten, Hauptstelle etagenweise, Sicherheitsbereiche nach dem Zutrittskonzept des Hauses, mit einer Dokumentation, die gegenüber Revision, Berufsgenossenschaft und Versicherung hält.

Betriebsmittelprüfung in der Bank: Prüfung der Sicherungsautomaten im Verteilerschrank.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in Banken und Sparkassen?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung, je Gerät dokumentiert, mit Prüfplakette. Sie umfasst sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel, also die elektrischen Geräte mit Stecker und die fest installierten elektrischen Anlagen; der ordnungsgemäße Zustand aller Arbeitsmittel wird so regelmäßig geprüft und nachgewiesen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Bank: Schalterarbeitsplatz mit Monitoren und Kartenterminal.

Für Banken und Sparkassen umfasst sie Hauptstelle, Filialen, SB-Zonen, Beratungscenter, Backoffice und Archiv, außerdem die Technik von Tresorräumen und Sicherheitsbereichen, soweit sie elektrisch ist und nicht unter Herstellerwartung steht.

Der Unterschied zum gewöhnlichen Bürobetrieb liegt in drei Punkten: viele Filialen mit kurzen Öffnungszeiten, Sicherheitsbereiche mit geregeltem Zutritt und eine Revision, die den Prüfnachweis als Teil des Risikomanagements liest.

Welche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel werden in Banken geprüft?

Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Betriebsmittel mit Stecker: Bildschirme, Docking-Stations und Netzteile an jedem Arbeitsplatz, Drucker, Scanner und Aktenvernichter, Steckdosenleisten, Beratungstechnik und Bildschirme in Beratungsräumen, Tischlampen, Ventilatoren, die Kaffeemaschine für Kunden und die Küchentechnik. Ortsfest, also fest installiert, sind Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung, Klimatisierung, Werbebeleuchtung und Schaufenstertechnik, Türschleusen und Rollgitter in ihrer elektrischen Ausrüstung, Kassen- und Tresorraumtechnik, USV und Serverraum der Hauptstelle.

Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker und SB-Terminals stehen unter Wartungsvertrag des Herstellers; ihre Zuleitung, Steckdose und Absicherung in der SB-Zone gehören zur Anlagenprüfung, das Gerät selbst nicht. Ebenso werden Alarm-, Video- und Überfallmeldeanlagen von ihren Errichtern betreut; die Prüfung umfasst dort nur die elektrische Versorgung. Die Abgrenzung steht in der Bestandsaufnahme, damit nichts doppelt und nichts gar nicht geprüft wird.

Ist die Betriebsmittelprüfung für Banken Pflicht?

Ja, die Betriebsmittelprüfung ist Pflicht. Die gesetzlichen Anforderungen sind klar: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 regelt den elektrischen Teil nach den anerkannten Regeln der Technik, ausgeführt nach DIN VDE. Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung gern weiter. Ist die Unfallkasse Ihr Träger, etwa bei einer Anstalt öffentlichen Rechts, gilt statt der Vorschrift 3 die DGUV Vorschrift 4, ehemals GUV-V A3; wir prüfen nach beiden, das Protokoll nennt die geltende Vorschrift. Verantwortlich ist der Vorstand als Arbeitgeber, vertreten durch Organisation, Facility Management und Arbeitssicherheit.

Bei Banken und Sparkassen liest die Revision den Prüfnachweis mit: Ein fehlendes Protokoll ist ein Feststellungspunkt, kein Bagatellfund. Und ein Unfall oder Kabelbrand in einer Filiale ohne Nachweis trifft Versicherungsschutz und Reputation gleichermaßen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist deshalb Teil der Betriebsorganisation, nicht nur des Arbeitsschutzes; sie ist der rechtssichere Weg, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Mängel frühzeitig zu erkennen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Welche Prüffristen und Prüfintervalle gelten in Banken?

Die Prüffristen kommen aus der Gefährdungsbeurteilung. Richtwert für Bürotechnik ist ein Intervall von vierundzwanzig Monaten; Steckdosenleisten, Netzteile, Ladegeräte und Geräte in Kundenzonen mit häufigem Umstecken zwölf Monate; ortsfeste Anlagen mehrjährig, die SB-Zone mit Dauerbetrieb und Publikumsverkehr am kürzeren Ende. Dazu kommen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparatur, nach Filialumbau und bei jedem Gerät, das die Filiale wechselt.

Für ein Filialnetz wird rolliert: Jede Filiale hat ihr Prüffenster, die Hauptstelle wird in Etappen geprüft, und die Inventarliste zeigt, wo eine Frist läuft. Das hält den Nachweis für die Revision jederzeit vollständig.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Bank: Besprechung mit Taschenrechner, Laptop und Auswertungen.

Wer darf prüfen und wie läuft die Prüfung in der Bank ab?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation, also eine Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik; Haustechnik und IT dürfen Sichtkontrollen übernehmen, aber keine Prüfung nach Vorschrift dokumentieren. Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Geräte an allen Standorten; die Anforderungen an die Prüfung sind in TRBS 1201 und TRBS 1203 festgelegt. Ein E-Check des Elektrobetriebs ersetzt die Prüfung nicht automatisch; entscheidend sind Prüfumfang, Messung und Protokoll.

Der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung folgt dem Bankbetrieb. Filialen werden vor Öffnung oder nach Schluss geprüft, meist in wenigen Stunden je Filiale; die Hauptstelle etagenweise im laufenden Betrieb, wenige Minuten je Gerät. Sicherheitsbereiche, Tresorräume und Serverräume werden nach dem Zutrittskonzept der Bank geprüft: angemeldete Prüfer, Begleitung, Vertraulichkeitsvereinbarung, keine Aufzeichnungen außer dem Protokoll. Unsere Prüfer sind von der Justiz Nordrhein-Westfalen sicherheitsüberprüft. Mängel werden bewertet, defekte Geräte gekennzeichnet und gesperrt, das Ergebnis geht ins Protokoll; nach Reparatur folgt die erneute Prüfung. Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt die Prüfplakette mit QR-Code, die Dokumentation je Filiale liegt im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Betriebsmittelprüfung nach DGUV für das Filialnetz: alle Filialen, ein Nachweis

Für Banken und Sparkassen mit Filialen in mehreren Regionen prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan mit derselben Dokumentation je Filiale. Die Revision erhält damit einen Nachweis in einem Format, die Organisation einen Prüfplan, der Filialöffnungen, Schließungen und Umbauten ohne Neustart aufnimmt. Gemietete Filialflächen werden mit dem Vermieter bis zum Übergabepunkt abgegrenzt; Geräte, die zwischen Filialen wandern, behalten ihre Frist in der Inventarliste, und an ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist so sichergestellt, dass kein Gerät der Prüfung entgeht, gegenüber Behörden und Versicherungen belegbar.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Banken und Sparkassen

Werden Geldautomaten und SB-Terminals mitgeprüft?

Nein, die Geräte selbst stehen unter Wartungsvertrag des Herstellers und werden dort geprüft. Zur Betriebsmittelprüfung gehören ihre Zuleitung, Steckdose, Absicherung und die Unterverteilung der SB-Zone als ortsfeste Anlage. Die Abgrenzung wird in der Bestandsaufnahme festgehalten, damit Herstellerwartung und Prüfnachweis sich ergänzen und keine Lücke bleibt.

Wie werden Tresorräume und Sicherheitsbereiche geprüft?

Nach dem Zutrittskonzept der Bank: Prüfer werden namentlich angemeldet, begleitet und unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung; es wird nichts fotografiert oder aufgezeichnet, das nicht ins Protokoll gehört. Geprüft werden Beleuchtung, Steckdosen und die elektrische Ausrüstung der Raumtechnik; Alarm-, Video- und Überfallmeldeanlagen bleiben beim Errichter.

Muss die Filiale für die Prüfung geschlossen werden?

Nein. Filialen werden vor Öffnung oder nach Schluss geprüft, meist in wenigen Stunden je Filiale, die Hauptstelle etagenweise im laufenden Betrieb. Nur ortsfeste Anlagen brauchen Freischaltungen, die in Wartungsfenster gelegt werden. Kundenberatung, Kasse und SB-Zone laufen am Prüftag weiter. Den Zeitplan stimmen wir mit der Filialleitung ab.

Was verlangt die Revision an Nachweisen?

Je Gerät ein Protokoll mit Ergebnis, Messwerten, Prüfer, Datum und nächster Frist, je Filiale eine Inventarliste, und die Gefährdungsbeurteilung mit den festgelegten Fristen. Diese Dokumentation liegt im Kundenportal, ist jederzeit exportierbar und belegt, dass die Prüfung regelmäßig erfolgt und Mängel behoben wurden.

Wer prüft die Gebäudeinstallation in gemieteten Filialen?

In der Regel der Eigentümer bis zum Übergabepunkt, meist der Unterverteilung; die Bank prüft die Anlagen und Geräte, die sie selbst betreibt, von der Steckdosenleiste bis zur Werbebeleuchtung. Die Grenze steht im Mietvertrag und wird in den Prüfplan übernommen, damit keine Anlage zwischen beiden Seiten unbeachtet bleibt.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gekennzeichnet und gesperrt, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück an den Arbeitsplatz. Steckdosenleisten, Netzteile und Ladegeräte werden besser ausgetauscht als repariert, das senkt die Fehlerquote im nächsten Durchgang.

Gehören Notebooks des mobilen Vertriebs zur Prüfung?

Ja, sie bleiben elektrische Betriebsmittel der Bank, auch wenn sie beim Kunden oder im Homeoffice genutzt werden. Sie werden bei Ausgabe geprüft und danach im Intervall, beim nächsten Filialbesuch oder an Sammelterminen. Private Geräte und die Elektroinstallation der Privatwohnung gehören nicht zur Prüfung.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für eine Bank oder Sparkasse?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Filialen und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten; Fahrtkosten oder Stunden rechnen wir nicht gesondert ab, sodass ein Filialnetz mit vielen gleichartigen Arbeitsplätzen von der Menge profitiert. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Filiale oder für das gesamte Netz.

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