DGUV V3 Prüfung · Gebäudereinigung

Betriebsmittelprüfung Gebäudereinigung: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel für Reinigungsunternehmen

In der Gebäudereinigung stehen die Betriebsmittel selten im eigenen Betrieb: Staubsauger, Scheuersaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Hochdruckreiniger und Kabeltrommeln arbeiten in den Objekten der Kunden, verteilt über Dutzende Adressen, im Nassbereich, an fremden Steckdosen, in Schichten, die enden, bevor der Objektleiter kommt. AB Prüfservice prüft Reinigungsunternehmen bundesweit dort, wo die Geräte sind: objektweise auf Touren oder am Sammeltermin auf dem Betriebshof, mit einer Inventarliste, die jedes Gerät seinem Objekt zuordnet, und einem Nachweis, den auch der Auftraggeber sehen kann.

Betriebsmittelprüfung in der Gebäudereinigung: Reinigungskraft mit Staubsauger im Büro.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Gebäudereinigung?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sichtprüfung, Messung nach DIN VDE 0701-0702 und Funktionsprüfung, je Gerät mit Ergebnis und Prüfplakette mit Prüfprotokoll.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gebäudereinigung: Reinigung mit Sprühflasche und Tuch.

Es ist eine regelmäßige Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln, eine wiederkehrende Elektroprüfung, mit der der ordnungsgemäße Zustand der Geräte nachgewiesen wird. In der Gebäudereinigung umfasst sie die Reinigungsmaschinen in den Objekten, die Geräte in Fahrzeugen und Lager, die Werkstatt und die Bürotechnik.

Was die Branche unterscheidet, ist der Nasseinsatz an fremden Adressen: Ein Nasssauger, der jede Nacht in einem anderen Objekt läuft, an einer Steckdose, die niemand kennt, mit einer Verlängerung, die über den nassen Boden liegt. Die Prüfpflichten in der Gebäudereinigung liegen deshalb am kurzen Ende der Fristen, und die Zuordnung Gerät zu Objekt ist der Kern des Prüfplans.

Welche elektrischen Betriebsmittel werden in der Gebäudereinigung geprüft?

Sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Staubsauger und Nasssauger, Scheuersaugmaschinen mit Netzanschluss, Einscheibenmaschinen, Hochdruckreiniger, Dampfreiniger, Sprühextraktionsgeräte, Polier- und Kehrmaschinen, Kabeltrommeln und Verlängerungen, Ladegeräte für Akkumaschinen, Heizlüfter, Werkstattgeräte und die Bürotechnik der Verwaltung. Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest installiert: Unterverteilungen und Steckdosen von Betriebshof, Werkstatt und Lager, Waschanlage für Maschinen, Hallenbeleuchtung und die Ladestationen des Fuhrparks.

Akkumaschinen selbst brauchen keine elektrische Messung, nur die Sichtprüfung; ihre Ladegeräte dagegen werden geprüft, weil sie in Fahrzeugen und Objekten mitfahren. Die Steckdosen in den Objekten gehören dem Kunden und werden von ihm geprüft; ein defekter Anschluss wird gemeldet, nicht genutzt.

Ist die Betriebsmittelprüfung für Reinigungsunternehmen Pflicht?

Ja. Die Prüfpflichten gelten für jeden Betrieb mit Beschäftigten: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen die Gefährdungsbeurteilung und die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel, die DGUV V3 regelt den elektrischen Teil, ausgeführt nach DIN VDE. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei dieser Gefährdungsbeurteilung. Verantwortlich ist der Unternehmer, der die Prüfung beauftragen und die Nachweise vorhalten muss, im Betrieb vertreten durch Objektleitung und Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch für Geräte, die in fremden Objekten eingesetzt werden.

Dazu kommt der Auftraggeber: Facility-Manager, Kliniken, Industriekunden und öffentliche Auftraggeber verlangen im Vertrag und im Audit den Nachweis geprüfter Geräte, bevor ein Reinigungsunternehmen in ihrem Haus arbeitet, und die Berufsgenossenschaft prüft bei einer Begehung zuerst die Maschinen und ihre Plaketten. Ein Unfall an einem defekten Nasssauger im Objekt eines Kunden trifft Haftung, Versicherung und Vertrag zugleich, und ohne Nachweis drohen Bußgeld und Regress.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten für Reinigungsmaschinen, Fahrzeuge und Büro?

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und für Reinigungsmaschinen liegen sie am kurzen Ende. Als Richtwert gilt: Nasssauger, Scheuersaugmaschinen, Hochdruck- und Dampfreiniger, Kabeltrommeln und Verlängerungen alle sechs Monate, bei täglichem Nasseinsatz auch drei; Trockensauger und Ladegeräte alle sechs bis zwölf Monate; Bürotechnik in längeren Prüfintervallen; ortsfeste Anlagen mehrjährig. Anlassbezogen kommen dazu: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparatur, nach Sturz oder Wasserschaden und für jedes Leihgerät.

Für ein Unternehmen mit vielen Objekten wird objektweise geführt: Jedes Gerät gehört zu einem Objekt oder einem Fahrzeug, die Inventarliste zeigt, wo eine Frist läuft, und die Prüfung kommt auf Tour oder zum Sammeltermin.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Gebäudereinigung: Wischmopp auf nassem Boden.

Wer darf prüfen und wie läuft die Prüfung in verteilten Objekten ab?

Prüfen darf nur eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation und Berufserfahrung nach TRBS 1203, also eine qualifizierte Elektrofachkraft mit kalibrierter Messtechnik; Objektleiter und Vorarbeiter dürfen Sichtkontrollen übernehmen und defekte Geräte aus dem Verkehr ziehen, aber keine Prüfung nach Vorschrift dokumentieren. Ein E-Check des Elektrobetriebs ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht automatisch.

Externe Elektrofachkräfte übernehmen die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte auf zwei Wegen: auf Touren durch die Objekte, in Absprache mit dem Objektleiter und dem Kunden, wenige Minuten je Gerät zu Schichtbeginn oder in der Schichtpause; oder am Sammeltermin auf dem Betriebshof, zu dem die Fahrzeuge ihre Geräte bringen. Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung beginnt mit der Bestandsaufnahme je Objekt und Fahrzeug; defekte Geräte werden gesperrt und protokolliert, nach Reparatur folgt die erneute Prüfung. Jedes geprüfte Betriebsmittel trägt die Prüfplakette mit QR-Code, sodass der Kunde den Nachweis am Gerät sieht; die rechtssichere Dokumentation je Objekt liegt im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Betriebsmittelprüfung nach DGUV für Reinigungsunternehmen mit vielen Objekten

Für Gebäudereiniger mit Objekten in mehreren Regionen prüft AB Prüfservice deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfplan, mit denselben Fristen je Gerätetyp und derselben Dokumentation je Objekt. Geräte, die zwischen Objekten wechseln, behalten ihre Frist in der Inventarliste; neue Objekte werden bei Vertragsbeginn aufgenommen; der Nachweis je Objekt lässt sich dem Auftraggeber als Export übergeben, sodass die Auditfrage in Minuten beantwortet ist.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Gebäudereinigung

Wie werden Geräte geprüft, die über viele Objekte verteilt sind?

Objektweise: Jedes Gerät ist in der Inventarliste seinem Objekt oder Fahrzeug zugeordnet, die Prüfung kommt auf Tour zu Schichtbeginn oder in der Schichtpause, in Absprache mit Objektleiter und Kunde, oder die Fahrzeuge bringen ihre Geräte zum Sammeltermin auf den Betriebshof. Beides lässt sich mischen: Großobjekte auf Tour, Kleinobjekte über das Fahrzeug.

Verlangen Auftraggeber den Prüfnachweis?

Häufig ja, im Vertrag und im Audit: Facility-Manager, Kliniken, Industriekunden und öffentliche Auftraggeber wollen sehen, dass nur geprüfte Maschinen in ihrem Haus laufen. Die Prüfplakette mit QR-Code am Gerät und das Protokoll je Objekt im Kundenportal beantworten die Frage vor Ort und im Audit ohne Aktenordner.

Wie oft müssen Nasssauger und Scheuersaugmaschinen geprüft werden?

Als Richtwert alle sechs Monate, bei täglichem Nasseinsatz auch alle drei; die Frist steht in der Gefährdungsbeurteilung. Nasseinsatz, Reinigungsmittel und Transport belasten Stecker, Zuleitungen und Gehäuse am stärksten, deshalb sind das die Geräte mit den meisten Befunden, und der Austausch der Zuleitung lohnt sich vor der Reparatur.

Müssen Akkumaschinen geprüft werden?

Die Akkumaschine selbst braucht keine elektrische Messung, nur die Sichtprüfung auf Beschädigung. Ihr Ladegerät dagegen ist ein netzbetriebenes ortsveränderliches Betriebsmittel und wird geprüft, meist halbjährlich, weil es in Fahrzeugen und Objekten mitfährt und dort an wechselnden, oft unbekannten Steckdosen hängt.

Wer ist für die Steckdosen im Objekt des Kunden verantwortlich?

Der Kunde als Betreiber des Gebäudes. Das Reinigungsunternehmen prüft seine eigenen Geräte, der Kunde seine Installation; ein defekter oder beschädigter Anschluss im Objekt wird dem Kunden gemeldet und nicht genutzt. Diese Abgrenzung gehört in den Reinigungsvertrag und in die Unterweisung der Reinigungskräfte.

Muss der Betrieb für die Prüfung unterbrochen werden?

Nein. Die Prüfung läuft zu Schichtbeginn, in der Schichtpause oder am Sammeltermin, wenige Minuten je Gerät; die Reinigung im Objekt läuft weiter. Nur ortsfeste Anlagen auf dem Betriebshof brauchen eine Freischaltung, die in ein Wartungsfenster gelegt und vorher angekündigt wird.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Mangel geht ins Protokoll, und das Gerät kommt erst nach Reparatur und erneuter Prüfung zurück ins Objekt. Ein Reservepool geprüfter Maschinen auf dem Betriebshof hält die Objekte besetzt, wenn ein Gerät am Prüftag ausfällt.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung für ein Reinigungsunternehmen?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Objekte und Fahrzeuge und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten und ohne gesonderte Fahrtkosten oder Stundenabrechnung; Sammeltermine und Touren mit vielen Geräten je Stopp sind der wirtschaftlichste Weg. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Region oder für das gesamte Unternehmen.

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