Betriebsmittelprüfung Gastronomie: DGUV V3 Prüfung Ihrer Elektrogeräte in Küche, Bar und Gastraum
In der Gastronomie laufen elektrische Geräte unter harten Bedingungen: Hitze und Fett an Fritteuse und Kombidämpfer, Wasser an Spülmaschine und Eiswürfelbereiter, Dauerbetrieb an Kühltheke und Kaffeemaschine, dazu Heizstrahler und Lichterketten auf der Terrasse. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Restaurants, Cafés und Bars nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit und abgestimmt auf Ihren Service.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Gastronomie?
Die Betriebsmittelprüfung in der Gastronomie ist die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eines Betriebs, von der Küchenmaschine bis zur Kasse. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, prüft Stecker, Leitung und Gehäuse und führt die Messung der elektrischen Sicherheit durch: Schutzleiter, Isolation, Ableitstrom. So ist sichergestellt, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren und niemanden gefährden.

Gemessen wird nach DIN VDE 0701-0702 für Geräte mit Stecker und nach DIN VDE 0105-100 für die feste Anlage. Das Ergebnis steht je Gerät im Protokoll: bestanden mit Prüfplakette, oder defekt und gesperrt, mit dem Befund. Ziel der Prüfung von Betriebsmitteln ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen, bevor daraus ein Stromschlag oder ein Brand in der Küche wird.
Ist die DGUV V3 Prüfung in der Gastronomie Pflicht?
Ja. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 verpflichten jeden Gastronomen mit Beschäftigten, elektrische Arbeitsmittel in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Zuständige Berufsgenossenschaft ist die BGN, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Das gilt für das Restaurant mit zwanzig Beschäftigten ebenso wie für das Café mit zwei Aushilfen.
Art, Umfang und Fristen der Prüfung legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, damit Prüfplan und Betrieb zusammenpassen. Die gesetzlichen Vorschriften und Normen geben den Rahmen vor, das Ziel ist praktisch: Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste.
Welche Betriebsmittel müssen in der Gastronomie geprüft werden?
Geprüft werden alle elektrischen Geräte und Anlagen des Betriebs. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angeschlossen, etwa Kombidämpfer, Herd und Backofen mit Drehstromanschluss, Kühlzelle, Dunstabzug und Haubenspülmaschine. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel haben einen Stecker: Fritteuse, Mixer, Aufschnittmaschine, Vakuumierer, Mikrowelle, Wasserkocher und das Handwerkszeug der Küche.
An der Bar kommen Siebträgermaschine, Gläserspülmaschine, Eiswürfelbereiter, Kühlschränke und die Kühlung der Zapfanlage hinzu, im Gastraum Kassensystem, Ladestationen der Bestellgeräte, Musikanlage und Leuchtreklame, auf der Terrasse Heizstrahler, Markisenantrieb und Lichterketten. Im Büro zählen PC und Drucker dazu, im Lager das Werkzeug des Hausmeisters. Was elektrisch betrieben wird, kommt in die Inventarliste; Geräte und Anlagen werden bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschiedlich gemessen, aber nach demselben Maßstab bewertet.

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Wie oft müssen Küche, Bar und Gastraum geprüft werden?
Die Prüfintervalle legt der Betreiber nach Gefährdungsbeurteilung fest, die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte. Ortsveränderliche Betriebsmittel prüft man als Richtwert alle sechs Monate; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf das Intervall wachsen, in Küchen und vergleichbaren Arbeitsbereichen höchstens auf ein Jahr. Ortsfeste Betriebsmittel und die Anlage prüft man in der Regel alle vier Jahre.
In der Küche spricht vieles für das kurze Ende: Fett und Feuchtigkeit greifen Leitungen an, Geräte werden zum Reinigen bewegt, Kabel liegen über Arbeitsflächen. Im Gastraum und im Büro reicht oft der längere Abstand. Saisongeräte wie Heizstrahler und Lichterketten gehören vor der Saison auf den Prüftisch, nicht erst danach. Wer Küchengeräte regelmäßig geprüft hat, erkennt Verschleiß, bevor ein Gerät mitten im Service ausfällt.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung in der Gastronomie durchführen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft, nach TRBS 1203 eine zur Prüfung befähigte Person mit elektrotechnischer Ausbildung, Erfahrung und geeigneter Messtechnik. Köche und Servicekräfte schauen vor der Benutzung auf sichtbare Schäden und melden defekte Geräte; eine Messung ersetzt das nicht. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Leitung einer Elektrofachkraft mitwirken.
Ein E-Check des Elektrohandwerks erfüllt die Pflicht, wenn er als Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt und je Gerät dokumentiert wird. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel entscheidet nicht der Name, sondern das Protokoll mit Messwerten, das Sie gegenüber Behörden und Versicherungen vorlegen können.
Was droht, wenn die Prüfung in der Gastronomie fehlt?
Ohne Prüfnachweis steht der Betreiber nach einem Unfall schlecht da. Die Berufsgenossenschaft kann Regress nehmen, wenn Prüfungen grob fahrlässig unterblieben sind, und die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld nach Betriebssicherheitsverordnung verhängen. Nach einem Küchenbrand fragt die Versicherung nach dem Zustand der elektrischen Anlagen. Ein lückenloses Protokoll ist der Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Dazu kommt der Betrieb selbst: Ein defektes Kühlgerät am Freitagabend kostet Ware, ein ausgelöster Fehlerstrom-Schutzschalter mitten im Service kostet Umsatz. Die regelmäßige Überprüfung findet solche Schwachstellen vorher, wenn sie noch günstig zu beheben sind. Regelmäßige DGUV V3 Prüfungen halten die Betriebsmittel sicher und den Betrieb elektrischer Anlagen störungsfrei.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice in der Gastronomie ab?
AB Prüfservice prüft deutschlandweit in drei Schritten: Bestandsaufnahme je Betrieb, Prüfung vor Ort durch eigene qualifizierte Elektrofachkräfte, digitale und rechtssichere Dokumentation. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, Protokoll je Gerät und Inventarliste liegen im Kundenportal. Auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Für die Durchführung der Prüfung reicht ein freier Arbeitsplatz in Küche oder Lager; wir prüfen am Ruhetag oder vormittags vor dem Mittagsservice. Kühlgeräte trennen wir nur kurz vom Netz, Kühlzellen bleiben geschlossen, damit die Kühlkette hält. Die nächsten Prüftermine hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Für Betriebe mit mehreren Standorten setzen wir einen Prüfplan über alle Filialen auf.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung in der Gastronomie.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Gastronomie
Müssen Kaffeemaschine und Zapfanlage geprüft werden?
Elektrisch ja. Siebträgermaschine, Kaffeevollautomat und die Kühlung der Zapfanlage sind elektrische Betriebsmittel und gehören in die Prüfung, mit Messung von Schutzleiter und Isolation. Die Schankanlage selbst, also Druckgas, Leitungen und Reinigung, folgt eigenen Vorgaben und ist nicht Teil der elektrischen Prüfung; das übernimmt der Schankanlagenservice.
Was gilt für Geräte, die Mitarbeitende mitbringen?
Werden sie im Betrieb genutzt, gehören sie in die Prüfung, ob Handyladegerät im Personalraum oder Föhn in der Umkleide. Bei vielen Aushilfen und Saisonkräften ist eine klare Regel einfacher: private Elektrogeräte nur nach Prüfung oder gar nicht. So bleibt die Inventarliste vollständig und kein ungeprüftes Gerät hängt an der Küchensteckdose.
Brauchen Heizstrahler und Lichterketten auf der Terrasse eine Prüfung?
Ja, und am besten vor dem Saisonstart. Elektrische Heizstrahler, Lichterketten, Außenlautsprecher und Verlängerungsleitungen stehen draußen in Regen und Wind und liegen den Winter über im Lager. Wir prüfen sie im selben Termin wie die Küchengeräte; beschädigte Leitungen und Stecker fallen dabei zuverlässig auf, bevor die Gäste kommen.
Muss der Betrieb für die Prüfung schließen?
Nein. Die meisten Geräte prüfen wir in wenigen Minuten, am Ruhetag oder in den Stunden vor dem Service. Nur für die Prüfung der festen Anlage werden einzelne Stromkreise kurz abgeschaltet; das planen wir so, dass Kühlung und Kasse nicht im falschen Moment ausfallen.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Defekte Geräte werden gekennzeichnet und gesperrt, der Mangel steht mit Messwert im Protokoll. Viele Befunde sind schnell behoben, etwa ein gequetschtes Kabel oder ein beschädigter Stecker. Nach der Reparatur durch Ihren Elektriker oder den Kundendienst des Herstellers wird das Gerät erneut geprüft, bevor es wieder in die Küche geht.
Wer prüft, wenn das Restaurant gepachtet ist?
Das regelt der Pachtvertrag, aber die Pflicht bleibt beim Pächter als Arbeitgeber: Seine Beschäftigten dürfen nur mit sicheren Geräten arbeiten, egal wem sie gehören. Oft stellt die Brauerei Schankanlage und Kühlung, der Verpächter die feste Anlage. Wir prüfen die elektrischen Geräte, die im Betrieb genutzt werden, und weisen im Protokoll aus, welches Gerät wem gehört.
Können Leitern und Tritte in derselben Begehung geprüft werden?
Ja. Leitern und Tritte in Küche, Lager und Bar, ob für das Regal mit den Vorräten, die Gläser im Hochschrank oder die Deko im Gastraum, unterliegen einer eigenen Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. Wir prüfen sie auf Wunsch im selben Termin wie die elektrischen Betriebsmittel, mit getrennter Dokumentation.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung in der Gastronomie?
Die Kosten richten sich nach der Zahl der Geräte, dem Umfang der ortsfesten Anlagen und der Zahl der Standorte. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, Betriebe mit mehreren Filialen profitieren von der Menge. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden.
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