DGUV V3 Prüfung · Apotheken

Betriebsmittelprüfung Apotheke: DGUV V3 Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen in Offizin, Rezeptur und Labor

Eine Apotheke ist Verkaufsraum, Labor und Lager zugleich: Am HV-Tisch laufen Kasse und Kartenterminal, in der Rezeptur Rührsystem und Waage, im Keller der Kommissionierautomat, dazu Arzneimittelkühlschränke, die nie lange vom Netz dürfen. AB Prüfservice prüft elektrische Betriebsmittel und Anlagen Ihrer Apotheke nach DGUV Vorschrift 3, deutschlandweit, um die Öffnungszeiten herum und mit Nachweis je Gerät. Medizinprodukte im Bestand prüfen wir im selben Termin, nach ihrem eigenen Regelwerk.

Betriebsmittelprüfung in der Apotheke: Mitarbeiterin am Kommissionierautomaten.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Apotheke?

Die Betriebsmittelprüfung in der Apotheke ist die wiederkehrende Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, mit denen das Apothekenteam arbeitet, vom Kartenterminal bis zum Kommissionierautomaten. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, misst Schutzleiter, Isolation und Ableitstrom und hält das Ergebnis je Gerät fest. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3, die Unfallverhütungsvorschrift, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung herausgibt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Apotheke: Verkaufsraum mit Regalen und Deckenleuchten.

Gemessen wird nach den VDE-Normen DIN VDE 0701-0702 für die Geräte und DIN VDE 0105-100 für die feste Installation. Ein Gerät besteht und bekommt Prüfplakette und Folgetermin, oder es fällt durch und wird mit Befund gesperrt. Der Blick auf das Kabel durch eine PTA ist keine Betriebsmittelprüfung nach DGUV: Ob ein Schutzleiter noch trägt, zeigt erst die Messung.

Ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Apotheken Pflicht?

Ja. Wer in der Apotheke Beschäftigte hat, ist als Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangen, den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen; die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Pflicht trifft den Apothekeninhaber, im Filialverbund für die Hauptapotheke und jede Filialapotheke gleichermaßen.

Für Apotheken ist in aller Regel die BGW zuständig, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Apothekenbetriebsordnung regelt Räume, Arzneimittel und das Qualitätsmanagementsystem; die Prüfung der Elektrogeräte kommt aus dem Arbeitsschutzrecht hinzu, und ihre Nachweise gehören in genau dieses QMS. Fehlt der Nachweis, fragen BGW und Versicherer nach einem Brand oder einem Stromunfall zuerst danach, im Ernstfall mit Regress. Die regelmäßige Prüfung ist damit Haftungsschutz für die Apothekenleitung und Sicherheit am Arbeitsplatz für das Team; Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind der Zweck, der Nachweis das Mittel.

Welche Geräte werden in der Apotheke geprüft? Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, Anlagen und Medizinprodukte

Geprüft werden alle elektrischen Geräte und Anlagen der Apotheke: ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit Stecker wie Etikettendrucker, Rührsystem oder Ladegerät, ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Kommissionierautomat, Arzneimittelkühlschrank oder Laborabzug und die elektrische Anlage mit Unterverteilung und Steckdosenkreisen. Medizinprodukte im Bestand bilden eine eigene Gruppe mit eigenem Regelwerk, kommen aber in dieselbe Bestandsliste.

In der Offizin sind das Kasse, Kartenterminal, Bildschirme, Etikettendrucker, Rezeptscanner und die Beleuchtung der Sichtwahl. Rezeptur und Labor stellen einen eigenen Gerätepark: elektrisch betriebene Rührsysteme, Rezepturwaage, Wasserbad, Trockenschrank, Heizplatte, Magnetrührer, Pulvermischer, Ultraschallbad, dazu der Laborabzug mit seinem Lüfter als ortsfestes Betriebsmittel. Die Funktionsprüfung des Abzugs selbst ist eine eigene Pflicht mit eigener Frist, ebenso die Eichung der Rezepturwaage. Im Lager prüfen wir Zuleitung, Steuerung und Schutzmaßnahmen des Kommissionierautomaten; die Mechanik des Automaten wartet der Hersteller. Diese regelmäßige Überprüfung und Wartung durch den Hersteller ersetzt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht, sie ergänzt sie: Maschinen und Anlagen haben ihre Wartung, ihre Elektrik hat ihre Prüfung.

Dazu kommen Backoffice und Bürogeräte, das Nachtdienstzimmer mit Kochplatte und Wasserkocher, der Sozialraum, Arzneimittelkühlschränke und Kühlzellen mit ihren Temperaturloggern, die Ladegeräte der E-Bikes und Lastenräder des Botendienstes und alle Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen. Eine Wallbox für das Botendienstfahrzeug prüfen wir nach Terminabstimmung mit. Medizinprodukte prüfen wir nach MPBetreibV und DIN VDE 0751-1, in der Apotheke etwa das Blutdruckmessgerät für die Messung in der Offizin oder netzbetriebene Leihgeräte wie Milchpumpen und Inhalationsgeräte. Die messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten ist eine eigene Pflicht mit eigener Frist.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.

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Wie oft müssen Betriebsmittel in Apotheken geprüft werden? Prüffristen und Prüfintervalle

Die Prüffristen legt der Apothekeninhaber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert nennt die Vorschrift für ortsveränderliche Betriebsmittel sechs Monate; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf der Abstand wachsen, in büroähnlichen Bereichen auf bis zu zwei Jahre. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft.

In der Apotheke heißt das meist: Offizin, Backoffice und Bürogeräte im Rhythmus von ein bis zwei Jahren; Rezeptur und Labor mit Feuchte, Wärme und Chemikalien jährlich; die Ladegeräte des Botendienstes und die Geräte aus dem Nachtdienstzimmer ebenfalls jährlich. Wer die Prüfintervalle nach der ersten Runde an der tatsächlichen Fehlerquote von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln ausrichtet, prüft in regelmäßigen Abständen, aber nicht öfter als nötig; an ortsfesten Betriebsmitteln wie Kühlzelle oder Abzug bleibt es meist bei der längeren Frist, an ortsveränderlichen Betriebsmitteln der Rezeptur bei der kürzeren. Nach einem Umbau der Offizin, einer neuen Rezeptur oder der Installation eines Kommissionierautomaten steht die Erstprüfung der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100-600 an; die übernehmen wir.

Wer darf elektrische Betriebsmittel in der Apotheke prüfen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft mit geeigneten Messgeräten, im Sinne der BetrSichV eine zur Prüfung befähigte Person nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203); die Durchführung der Prüfung ist Fachsache. Weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch das Apothekenteam mit einer Sichtkontrolle ersetzen die Messung. Die Verantwortung für Umfang und Fristen bleibt beim Apothekeninhaber, der sie mit dem Prüfprotokoll belegt.

Für Medizinprodukte gilt dasselbe Muster: Die Prüfung nach DIN EN 62353, in Deutschland als DIN VDE 0751-1 geführt, verlangt Fachkunde, geeignete Prüfgeräte und Erfahrung mit der jeweiligen Geräteart. Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte prüfen beide Bestände mit den passenden Prüfgeräten: die Elektrogeräte als Prüfung gemäß VDE, die Medizinprodukte als Prüfung Ihrer Geräte nach MPBetreibV, je Regelwerk getrennt dokumentiert, damit für jedes Gerät der richtige Nachweis vorliegt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Apotheke: Historischer Offizintresen mit Waage.

Läuft die Apotheke während der Prüfung weiter?

Ja. Geprüft wird Raum für Raum und Gerät für Gerät, jedes Gerät ist nur für die Dauer der Messung vom Netz. Kasse und Warenwirtschaft prüfen wir vor Ladenöffnung oder in der Mittagspause, die Rezeptur zwischen zwei Herstellungen, das Lager, während die Offizin geöffnet bleibt. Den Ablauf stimmen wir vorher mit der Apothekenleitung ab, auch für Tage mit Dienstbereitschaft.

Arzneimittelkühlschränke und Kühlzellen verlangen besondere Sorgfalt: Sie bleiben nur für die Messung stromlos, der Zeitpunkt wird mit der Temperaturdokumentation abgestimmt, und die Tür bleibt geschlossen. Beim Kommissionierautomaten prüfen wir, wenn gerade keine Einlagerung läuft, wie an allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln mit möglichst kurzer Unterbrechung. Private Geräte des Teams, vom Ladegerät bis zum Radio im Backoffice, nehmen wir in die Bestandsliste auf, sobald sie in der Apotheke betrieben werden.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung mit AB Prüfservice in der Apotheke ab?

AB Prüfservice prüft deutschlandweit in drei Schritten: Bestandsaufnahme aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die Prüfung Ihrer Elektrogeräte vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, digitale und rechtssichere Dokumentation. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, Protokoll und Inventarliste liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Vor dem ersten Termin klären wir, welches Gerät unter die DGUV Vorschrift 3 fällt und welches als Medizinprodukt läuft, damit nichts doppelt und nichts gar nicht geprüft wird. Wer bisher mehrere Betriebsmittelprüfungen von verschiedenen Anbietern hatte, bekommt bei uns einen Prüfplan für elektrische Geräte und Anlagen, der Gesundheit der Mitarbeiter und Haftungsschutz zugleich im Blick hat. Die nächsten Prüftermine hinterlegen wir je Gerät und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin. Im Filialverbund planen wir Hauptapotheke und Filialen als eine Tour, mit getrennten Nachweisen je Betriebsstätte, sodass jede Apotheke ihren eigenen Ordner für QMS und Begehung hat.

AB Prüfservice

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Apotheke

Prüft AB Prüfservice auch Medizinprodukte und Leihgeräte in der Apotheke?

Ja. Blutdruckmessgeräte für die Messung in der Offizin und netzbetriebene Leihgeräte wie Milchpumpen oder Inhalationsgeräte prüfen wir nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung und DIN VDE 0751-1, die übrigen Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3. Beide Bestände kommen aus einer Hand, werden aber getrennt dokumentiert. Leihgeräte prüfen wir auf Wunsch zwischen zwei Ausleihen.

Wie läuft die Prüfung im Filialverbund mit mehreren Apotheken?

Hauptapotheke und Filialapotheken planen wir als eine Tour mit festem Prüfplan, die Nachweise bleiben je Betriebsstätte getrennt. So kann jede Filiale ihre Protokolle bei einer Begehung vorlegen, und der Inhaber sieht im Kundenportal auf einen Blick, welche Apotheke wann wieder fällig ist. Neue Filialen nehmen wir mit ihrer Bestandsaufnahme in den bestehenden Plan auf.

Müssen private Geräte des Apothekenteams geprüft werden?

Ja, sobald sie in der Apotheke betrieben werden. Ein mitgebrachter Wasserkocher, ein Ventilator im Backoffice oder ein Ladegerät am HV-Tisch unterliegt derselben Prüfpflicht wie das Apothekeneigentum; an Arbeitsmitteln zählt der Einsatzort, nicht der Eigentümer. Viele Apotheken regeln das klar, mit einem Verbot privater Geräte oder mit der Aufnahme in die Prüfliste. Entscheidend ist eine eindeutige Regel.

Reicht ein E-Check für die Apotheke?

Verlangt sind Prüfumfang, Qualifikation des Prüfers und ein Protokoll je Gerät nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV, kein bestimmtes Siegel. Der E-Check ist ein Markenbegriff des Elektrohandwerks; er kann diese Anforderungen an die Prüfung erfüllen, tut es aber nicht automatisch. Entscheidend ist, dass Besichtigung, Messung und Erprobung je Gerät dokumentiert sind.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund steht im Protokoll. Zurück in den Betrieb kommen sie erst nach Instandsetzung und bestandener Wiederholungsprüfung. Für Geräte, ohne die die Apotheke nicht arbeiten kann, etwa den Arzneimittelkühlschrank oder das Kartenterminal, besprechen wir vor Ort, wie der Ausfall bis zum Ersatz überbrückt wird.

Welche Nachweise erhält die Apotheke, und passen sie ins QMS?

Sie erhalten ein Prüfprotokoll je Gerät, eine Inventarliste und eine Terminübersicht, abrufbar im Kundenportal, so dass Ihr Qualitätsmanagementsystem darauf verweisen kann. Jedes Gerät trägt eine Prüfplakette mit QR-Code. Damit liegen die Unterlagen für BGW, Arbeitsschutzbehörde, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Versicherer und die interne Revision jederzeit bereit, ohne dass jemand Ordner im Nachtdienstzimmer suchen muss.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Rolltritte an der Sichtwahl, Stehleitern im Lager und Tritte in der Rezeptur unterliegen einer eigenen Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung. AB Prüfservice prüft sie auf Wunsch in derselben Begehung wie die elektrischen Betriebsmittel, mit getrennter Dokumentation, sodass die Apotheke beide Nachweise aus einer Hand und einen Termin statt zwei hat.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung in der Apotheke?

Die Kosten richten sich nach der Zahl der Geräte, dem Anteil der Medizinprodukte und dem Umfang der ortsfesten Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden, für die Einzelapotheke ebenso wie für den Filialverbund.

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