DGUV V3 Prüfung · Cateringunternehmen

Betriebsmittelprüfung Catering: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel für Eventcaterer und Kantinenbetreiber

Beim Catering fahren die Betriebsmittel zur Arbeit. Warmhaltegeräte, Kühlboxen, Kaffeevollautomaten, Kabeltrommeln und mobile Küchen werden am Morgen verladen, auf einer Veranstaltung an fremden Strom angeschlossen und am Abend wieder eingepackt; Kantinen und Betriebsrestaurants laufen dagegen in fremden Gebäuden mit fest installierter Küchentechnik. Beides fällt unter die Prüfpflichten des Arbeitgebers, beides hat seine eigene Logik. AB Prüfservice prüft bundesweit, im Lager gebündelt oder am Standort der Kantine, mit einem Nachweis je Gerät.

Betriebsmittelprüfung im Catering: Techniker verdrahtet einen Verteilerkasten.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung im Catering?

Die Betriebsmittelprüfung im Catering ist die regelmäßige Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV A3, die Prüfung Ihrer Elektrogeräte und Anlagen in regelmäßigen Abständen: Sichtprüfung, Messung von Schutzleiter, Isolationswiderstand und Ableitstrom nach DIN VDE und Funktionsprobe, je Gerät mit Ergebnis, Prüfplakette und Prüffrist.

Betriebsmittelprüfung im Catering: Gastroherd mit Abzugshaube in der Großküche.

Sie umfasst den mobilen Bestand des Eventcaterings ebenso wie die Küchen- und Ausgabetechnik in Kantinen und Betriebsrestaurants.

Was das Catering von einem Restaurant unterscheidet, ist die Beanspruchung. Ein Warmhaltegerät, das dreimal pro Woche verladen, über Kopfsteinpflaster gerollt und in einem Zelt bei Regen betrieben wird, altert schneller als dasselbe Gerät in einer Küche. Die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel hängt deshalb im Catering weniger vom Alter ab als von der Zahl der Einsätze.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden im Catering geprüft?

Geprüft werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ganzen Betrieb, sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel; die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel folgt DIN VDE 0701-0702, die Erstprüfung von Anlagen DIN VDE 0100-600. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte mit Stecker: Warmhalte- und Chafing-Technik, Kühlboxen und mobile Kühlgeräte, Kaffeevollautomaten, Induktionsplatten, Aufschnitt- und Spülmaschinen, Kabeltrommeln, Verlängerungen, Beleuchtung und die Bürogeräte der Verwaltung. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind fest angeschlossen: Küchenzeilen, Kühlräume, Spülstraßen, Lüftung und die Verteilungen im Lager und in der Kantine.

Zwei Gruppen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Mobile Stromverteiler und Veranstaltungsstrom sind Anlagen für vorübergehenden Gebrauch und werden vor jedem Einsatz geprüft. Und die Ausrüstung elektrischer Maschinen in der Küche, von der Aufschnittmaschine bis zur Spülmaschine, folgt VDE 0113-1, für ihre mechanische Sicherheit eigenen Regeln. Kühlanhänger und Foodtrucks werden als fahrbare Einheiten mit eigener Installation geprüft.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Catering: Salatschüsseln auf einer Buffettafel im Freien.

Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht im Catering, und welche gesetzlichen Anforderungen gelten?

Ja. Die Betriebsmittelprüfung ist Pflicht für jeden Caterer, vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Kantinenbetreiber mit hundert Standorten. Gesetzliche Anforderungen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Prüfung von Arbeitsmitteln, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201, und der DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), ausgeführt nach DIN VDE; Technische Regeln für Betriebssicherheit und Norm zusammen bestimmen Umfang und Verfahren.

Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung gern weiter. Zuständige Berufsgenossenschaft ist die BGN.

Beim Eventcatering kommt der Veranstalter dazu. Wer seine Geräte an den Strom einer Veranstaltung anschließt, muss geprüfte Geräte mitbringen; der Veranstalter darf den Anschluss ungeprüfter Geräte verweigern und tut es zunehmend. Eine gültige Prüfplakette ist damit nicht nur Arbeitsschutz, sondern die Zugangsvoraussetzung zu vielen Veranstaltungen, Messen und Festivals.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wie oft muss im Catering geprüft werden? Prüffristen für Eventgeräte und Kantinentechnik

Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und für den mobilen Bestand sind sie kurz. Als Orientierung gilt: Eventgeräte, Kabeltrommeln und Verlängerungen alle sechs Monate oder einsatzbezogen, Kantinentechnik alle sechs bis zwölf Monate, Bürogeräte in längeren Prüfintervallen, ortsfeste Anlagen mehrjährig. Nässe, Hitze, Fett, Transport und häufiges Umstecken verkürzen die Intervalle bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.

Dazu kommen die anlassbezogenen Prüfungen: die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme, die Prüfung nach Reparatur und die Wiederholungsprüfung, wenn ein Gerät nach einem Sturz, Nässeeinbruch oder mit einem Defekt zurückkommt. Das Lager ist der natürliche Prüfort: Was zwischen zwei Einsätzen zurückkommt, wird gesperrt, geprüft, gekennzeichnet und erst dann wieder ausgegeben.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Catering: Koch schüttet dampfende Muscheln um.
Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Catering: Koch würzt am Vorbereitungstisch.

Wer darf im Catering Betriebsmittel prüfen: Küchenleitung, Haustechnik oder Elektrofachkraft?

Prüfen darf nur eine befähigte Person, im elektrischen Bereich eine Elektrofachkraft mit elektrotechnischer Qualifikation, Erfahrung und kalibrierter Messtechnik. Die Küchenleitung darf das nicht, die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisiert und überwacht, prüft aber in der Regel nicht selbst. Bei Kantinen darf die Haustechnik des Kunden prüfen, wenn sie dafür qualifiziert und beauftragt ist; meist ist sie es nicht.

In der Praxis übernehmen externe Elektrofachkräfte die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte, im Lager gebündelt für den mobilen Bestand und am Standort für die Kantinen; die Durchführung von Prüfungen im laufenden Betrieb ist Routine. Ein E-Check durch den Elektrobetrieb ersetzt die DGUV V3 Prüfung nicht automatisch; entscheidend sind Prüfumfang, Messwerte und ein Protokoll, das den rechtssicheren Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Veranstalter liefert.

Wie sieht der Ablauf einer Betriebsmittelprüfung im Catering aus? Lager, Event und Kantine

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung folgt dem Gerätefluss. Der mobile Bestand wird im Lager geprüft, wenn er zwischen zwei Einsätzen zurück ist: Alles, was durch die Ausgabe geht, wird gesperrt, geprüft, in ordnungsgemäßem Zustand mit Prüfplakette versehen und erst dann wieder verladen. Wer die Ausgabe an die gültige Plakette koppelt, hat den Prozess ohne zusätzliche Bürokratie im Griff. Ortsfeste Anlagen im Lager werden mit der Haustechnik in einem Wartungsfenster geprüft.

Kantinen und Betriebsrestaurants werden am Standort geprüft, außerhalb der Ausgabezeiten, Küche und Spülküche zwischen den Schichten. Die Abgrenzung zum Kunden ist der Übergabepunkt im Vertrag: Bis zur Verteilung ist der Gebäudebetreiber für den Betrieb elektrischer Anlagen verantwortlich, dahinter der Kantinenbetreiber für alle Anlagen und Geräte, die er betreibt. Diese Grenze sollte im Bewirtschaftungsvertrag stehen, sonst bleibt die Prüfung im Zweifel hängen.

Wie prüft AB Prüfservice im Catering?

AB Prüfservice übernimmt die elektrische Betriebsmittelprüfung deutschlandweit und plant die Prüfung um den Cateringbetrieb herum: Bestandsaufnahme im Lager und je Kantine, Prüfung vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte, digitale Dokumentation. Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette mit QR-Code, die Ergebnisse liegen im Kundenportal, und auf Anfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Für Kantinenbetreiber mit vielen Standorten laufen die regelmäßigen Betriebsmittelprüfungen unter einem Ansprechpartner, einem Standard und einem Berichtsstand für die Zentrale; für Eventcaterer wird der Halbjahreszyklus im Lager als feste Elektroprüfung geplant. Die Prüfhistorie zeigt, welche Gerätegruppen im Einsatz am häufigsten ausfallen, und liefert die Grundlage für Ersatzbeschaffung und für die Auswahl robusterer Geräte.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung im Catering: Buffet mit Salaten, Käse und Gebäck.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung im Catering

Muss ein Caterer Geräte prüfen lassen, die er nur auf Veranstaltungen einsetzt?

Ja. Ein Gerät, das Beschäftigte auf einer Veranstaltung benutzen, ist ein elektrisches Betriebsmittel des Caterers und unterliegt der Prüfpflicht, unabhängig davon, wo es eingesetzt wird. Weil Transport, Nässe und Fremdstrom die Geräte stärker beanspruchen, liegen die Prüffristen für Eventgeräte am kurzen Ende, meist halbjährlich oder einsatzbezogen.

Was verlangt der Veranstalter, bevor Geräte an den Strom dürfen?

Meist einen gültigen Prüfnachweis je Gerät, sichtbar über die Prüfplakette, und für die Stromverteilung des Caterers die Prüfung als Anlage für vorübergehenden Gebrauch. Viele Veranstalter, Messen und Festivals verweigern den Anschluss ungeprüfter Geräte. Wer die Plaketten und das Protokoll vor der Anreise parat hat, spart Diskussionen am Aufbautag.

Wer prüft in einer Kantine: der Kantinenbetreiber oder der Gebäudeeigentümer?

Der Kantinenbetreiber als Arbeitgeber für alle Geräte und Anlagen, die er betreibt, der Gebäudebetreiber für die Installation bis zum Übergabepunkt. Beides sollte im Bewirtschaftungsvertrag stehen. In der Praxis prüfen wir Küchentechnik und Ausgabe für den Kantinenbetreiber und stimmen die Anlagenprüfung mit der Haustechnik des Gebäudes ab.

Wie werden gemietete Eventgeräte und Geräte des Kunden behandelt?

Wer ein Gerät einsetzt, hat es als Betriebsmittel zu prüfen oder den Nachweis einzuholen, unabhängig davon, wem es gehört. Bei Mietgeräten lassen Sie sich den Prüfnachweis des Vermieters geben; Geräte des Kunden, die Ihre Beschäftigten benutzen, sollten vor dem Einsatz eine Sichtprüfung erhalten und bei Zweifeln nicht angeschlossen werden. Die einfachste Regel: Nur Geräte mit Plakette an den Strom.

Was ist mit Kühlanhängern, Foodtrucks und mobilen Küchen?

Sie werden als fahrbare Einheiten mit eigener elektrischer Installation geprüft: die Installation wie eine ortsfeste Anlage, die eingebauten und eingesteckten Geräte wie ortsveränderliche Betriebsmittel. Der Anschlusspunkt zum Veranstaltungsstrom ist Teil der Prüfung. Fahrzeugtechnik und Gasanlagen folgen eigenen Prüfregeln und sind nicht Teil der Prüfung der Betriebsmittel nach DGUV.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Sie werden sofort gesperrt und gekennzeichnet, der Befund geht ins Protokoll. Zurück in den Einsatz kommen sie erst nach Reparatur und bestandener Nachprüfung. Im Catering fallen vor allem Kabeltrommeln, Verlängerungen und Stecker aus; wer diese Gruppen konsequent ersetzt statt repariert, senkt die Fehlerquote und den Ärger am Aufbautag.

Wie erhält die Zentrale eines Kantinenbetreibers die Nachweise aller Standorte?

Alle Ergebnisse liegen digital vor: Prüfprotokoll je Gerät, Inventarliste je Standort und eine Terminübersicht über alle Kantinen, abrufbar im Kundenportal. Die Zentrale zieht den Stand je Standort oder für das ganze Unternehmen, für Kunden, Berufsgenossenschaft und Versicherer, ohne Unterlagen aus einzelnen Küchen zusammensuchen zu müssen.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung im Catering?

Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Geräte, der Zahl der Standorte und dem Anteil ortsfester Anlagen. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, und die Prüfung im Lager, gebündelt zwischen zwei Einsätzen, ist deutlich günstiger als verstreute Termine. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot je Standort oder für den gesamten Betrieb. Fahrtkosten und Stunden rechnen wir nicht gesondert ab.

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