Leiterprüfung im Catering: Leiterprüfung nach DGUV 208-016 für Produktionsküchen, Betriebsrestaurants und Eventcatering
Cateringunternehmen arbeiten an Orten, die ihnen nur zum Teil gehören: in der eigenen Produktionsküche, im Betriebsrestaurant auf dem Gelände des Kunden, in der Eventlocation für einen Abend. Überall wird gestiegen, ans oberste Regal im Trockenlager, an die Haube über der Kochstrecke, an Dekoration und Beleuchtung beim Aufbau. Die Tritte und Leitern dafür gehören mal dem Caterer, mal dem Kunden, mal niemandem so richtig. AB Prüfservice übernimmt die Prüfung von Leitern und Tritten für Caterer und Kantinenbetreiber bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
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- Prüfplakette & digitales Prüfprotokoll inklusive













Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die regelmäßige Leiterprüfung im Catering Pflicht?
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 3 BetrSichV legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest, nach § 14 lässt er die Arbeitsmittel wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei dieser Gefährdungsbeurteilung.

Den Rahmen setzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Maßstab die TRBS und die DGUV Information 208-016 für den Umgang mit Leitern und Tritten.
In der Küche kommt zur Höhe der Boden. Nässe, Fett und Reinigungsmittel machen Fliesen glatt und setzen Leiterfüßen zu, und ein Arbeitsunfall auf dem Tritt passiert selten allein: oft mit heißem Gargut, Messern oder vollen Behältern in der Hand. Die Berufsgenossenschaft, im Gastgewerbe in der Regel die BGN, fragt nach einem Unfall nach Prüfnachweis und Unterweisung.
Wer ist verantwortlich: Caterer oder Auftraggeber?
Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt. In der eigenen Produktionsküche und im Lager ist das der Caterer. Im Betriebsrestaurant beim Kunden hängt es vom Vertrag ab: Oft gehört die Ausstattung dem Auftraggeber, und mit ihr der Tritt im Lager. Dann liegt die Prüfung bei ihm, der Caterer darf seine Beschäftigten aber trotzdem nur sichere Arbeitsmittel benutzen lassen und braucht den Nachweis. Für Events gilt dasselbe mit der Location. Die Leiter aus deren Technikraum ist bequem, geprüft ist sie deshalb nicht.
Klar geregelt ist das selten. Wer mit eigenem, geprüftem Gerät anreist und fremdes nur mit sichtbarer Plakette benutzt, ist auf der sicheren Seite.
Kundenbewertungen
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Welche Leitern und Tritte werden im Catering geprüft?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe. Produktionsküche und Spülküche: Tritte für Hauben, Regale und Geräte. Trockenlager, Kühlhaus und Tiefkühlzelle: Tritte, Rolltritte und Podestleitern, die Kälte und Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Betriebsrestaurants: die zwei oder drei Tritte je Standort, die in keiner Liste stehen. Eventlogistik: Stehleitern und Mehrzweckleitern für Aufbau, Dekoration und Beleuchtung, die auf Transportern durchs Land fahren. Verwaltung: Klapptritte in Büro und Archiv.
In Lebensmittelbereichen zählt auch die Eignung. Leitern müssen sich reinigen lassen, Holz hat dort nichts zu suchen. Geprüft werden Holme, Gelenk und Füße zusätzlich auf Korrosion durch Reinigungsmittel. Fahrgerüste, etwa für den Aufbau in Hallen, nehmen wir in denselben Termin auf.

Muss die Leiterprüfung jährlich erfolgen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich eine regelmäßige Prüfung mindestens einmal jährlich. Eventleitern, die jede Woche verladen werden, und Tritte aus Nassbereichen verdienen kürzere Abstände. Davon zu trennen ist die tägliche Prüfung durch den Benutzer, der kurze Blick vor dem Aufstieg, der in die Unterweisung gehört, gerade bei Aushilfen und Leihpersonal. Wir hinterlegen die Fristen je Standort und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf prüfen? Befähigte Person statt Sachkundiger
Früher prüfte der Sachkundige, heute verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Küchenleitungen und Betriebsleiter sind Fachkräfte für vieles, für die Prüfung von Leitern in der Regel nicht. Bei vielen kleinen Standorten lässt sich die Befähigung ohnehin nicht überall vorhalten. Ein externer Prüfer bewertet unabhängig, nach dem Stand der Technik und an jedem Standort gleich. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung: Checkliste und Ablauf zwischen den Servicezeiten
Sie nennen uns Standorte und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. In Küche und Betriebsrestaurant prüfen wir außerhalb der Stoßzeiten, abgestimmt mit der Betriebsleitung. Die Hygieneregeln des Hauses gelten auch für den Prüfer, die Leitern werden außerhalb der reinen Bereiche geprüft. Eventleitern prüfen wir im Lager, wenn die Transporter stehen. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach den Prüfkriterien der DGUV Information 208-016: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Kennzeichnung. Geprüfte Geräte erhalten die Plakette, defekte Leitern werden sofort gekennzeichnet und gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.

Leiterprüfung für Caterer mit vielen Standorten
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland und bündeln Betriebsrestaurants und Küchen einer Region zu Touren. Die Zentrale erhält gleiche Prüfkriterien, ein Protokollformat und eine rechtssichere Dokumentation, die gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Auftraggebern die Einhaltung der Pflichten belegt. Wer im selben Termin auch Küchengeräte und Ausgabetechnik prüfen lassen will, legt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 auf Wunsch in denselben Einsatz.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Cateringunternehmen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung im Catering
Sind alle Leitern und Tritte im Catering prüfpflichtig?
Ja, alle, die Beschäftigte bei der Arbeit benutzen, vom kleinen Tritt im Kühlhaus bis zur Stehleiter für den Eventaufbau. Die Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet nicht nach Größe. Gerade niedrige Tritte werden unterschätzt: Sie stehen auf nassem Boden, werden ständig verschoben und tragen oft Personen mit schwerer Last. Auch sie brauchen Prüfung und Plakette.
Wer prüft den Tritt im Betriebsrestaurant, wenn die Ausstattung dem Kunden gehört?
Der Eigentümer, der ihn bereitstellt, also der Auftraggeber. Der Caterer bleibt dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel benutzen, und sollte sich die Prüfung nachweisen lassen oder sie vertraglich übernehmen. Auf Wunsch prüfen wir beide Bestände an einem Termin und dokumentieren sie getrennt, damit jede Seite ihren eigenen Nachweis hat.
Dürfen wir bei Events die Leitern der Location benutzen?
Nur, wenn sie nachweislich geprüft sind. Eine Plakette mit gültigem Termin ist das Mindeste, im Zweifel gilt: nicht benutzen. Die verlässlichere Lösung ist eigenes, geprüftes Gerät im Eventbestand, das mit dem Equipment verladen wird. So hängt die Sicherheit des Aufbauteams nicht vom Zustand fremder Technikräume ab.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, dazu Kennzeichnung und Vollständigkeit. In der Küche achtet der Prüfer zusätzlich auf Korrosion, angegriffene Gummifüße und Fettbeläge auf den Stufen.
Wer darf die Leiterprüfung durchführen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Das kann ein geschulter und schriftlich beauftragter eigener Mitarbeiter sein oder ein externer Dienstleister. Unsere Prüfer erfüllen diese Anforderungen, werden regelmäßig geschult und prüfen ausschließlich Arbeitsmittel, an jedem Standort nach demselben Maßstab.
Was kostet die Leiterprüfung für ein Cateringunternehmen?
Pauschal statt nach Stunden: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand über Ihre Standorte. Fahrtkosten, Stunden und Regiezeiten rechnen wir nicht gesondert ab. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden; eine Standortliste mit ungefähren Stückzahlen genügt.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit niemand sie weiter benutzt. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Bei einfachen Tritten ist der Ersatz meist wirtschaftlicher als die Reparatur. Die Zentrale sieht in der Übersicht, welcher Standort Ersatz braucht.
Wie wird die Prüfung dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort. Betriebsleitung, Zentrale und Fachkraft für Arbeitssicherheit sehen damit für jede Küche und jedes Betriebsrestaurant, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde.
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