Betriebsmittelprüfung für Franchiseunternehmen: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Franchisesystemen
Kassensysteme und Scanner im Verkauf, Fritteusen, Kontaktgrills und Kühlgeräte in der Gastronomie, Rechner und Drucker im Büro, Ladegeräte und Verlängerungsleitungen im Lager, in manchen Systemen eine Werkstatt mit Maschinen: Jeder Franchisenehmer betreibt viele elektrische Arbeitsmittel, und das Franchisesystem möchte, dass sie an allen Standorten gleich sicher und gleich dokumentiert sind. AB Prüfservice prüft bundesweit die Anlagen und Geräte in Franchisebetrieben nach DGUV Vorschrift 3, im laufenden Geschäft und nach einem Standard, der für das ganze System gilt.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist eine Betriebsmittelprüfung im Franchiseunternehmen?
Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und der fest installierten Technik in einem Betrieb, früher bekannt unter dem Namen BGV A3. Für ein Franchiseunternehmen bedeutet sie, dass Kasse, Küche, Büro und Lager jedes Standorts in festen Abständen besichtigt, gemessen und auf Funktion geprüft werden.

Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, und die Betriebssicherheitsverordnung, die elektrische Geräte zu den Arbeitsmitteln zählt. Für die Prüfung elektrischer Geräte gelten seit 2023 DIN EN 50699 (VDE 0702) bei der Wiederholungsprüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Reparatur; beide haben die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst, und die wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen richtet sich nach DIN VDE 0105-100. Die Prüfungen dienen dazu, Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen zu finden, bevor sie zu Stromunfällen oder Bränden führen.
Wer ist zur Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln in einem Franchiseunternehmen verpflichtet?
Verpflichtet ist der Franchisenehmer. Er führt seinen Betrieb als eigenständiger Unternehmer, beschäftigt eigenes Personal und ist damit Arbeitgeber im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Die Pflicht, diese Prüfungen rechtzeitig zu veranlassen und zu dokumentieren, liegt deshalb an jedem Standort beim jeweiligen Inhaber, nicht in der Systemzentrale.
Der Franchisegeber kann dennoch viel bewirken: Er kann im Handbuch einen Prüfstandard für das gesamte Franchisesystem festlegen, also ein Verfahren, einen Prüfplan und ein Dokumentationsformat, und seinen Partnern einen Dienstleister empfehlen, der diesen Standard an allen Standorten umsetzt. Unternehmen müssen dabei beachten, dass die Einhaltung gesetzlicher Pflichten vor Ort nachgewiesen wird; wer es versäumt, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, riskiert im Falle eines Unfalls Nachfragen der Berufsgenossenschaft und rechtliche Folgen für den eigenen Betrieb.
Welche elektrischen Betriebsmittel müssen in Franchisesystemen geprüft werden?
Geprüft werden alle Geräte in Unternehmen, die Beschäftigte bei der Arbeit nutzen: im Verkauf Kassen, Bondrucker, Scanner, Kartenterminals und Waagen; in Küche und Gastronomie Fritteusen, Grills, Mikrowellen, Mixer, Kaffeemaschinen und Spülmaschinen; dazu Kühl- und Tiefkühlgeräte, Rechner, Drucker und Router im Büro sowie Ladegeräte und Handscanner im Lager.
Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen gehören ausdrücklich dazu, weil sie häufig beschädigt werden und selten jemand genau hinsieht. Hat das Franchisesystem eine Werkstatt, kommen Geräte und Maschinen wie Bohrmaschinen, Schleifer und Kompressoren hinzu. Fest angeschlossene Betriebsmittel, etwa Durchlauferhitzer, Lüftungsanlagen oder eine ortsfeste Tiefkühlzelle, prüfen wir zusammen mit Unterverteilung und Steckdosenstromkreisen. So lässt sich der sichere Betrieb jedes Standorts belegen, und die Technik bleibt in einem Zustand, der den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen kann, um Unfälle zu vermeiden.


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Welche Fristen gelten für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Franchisebetrieb?
Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Franchisenehmer für seinen Betrieb erstellt. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Die Durchführungsanweisungen geben für ortsveränderliche Geräte sechs Monate als Richtwert an; zeigen weniger als zwei Prozent der geprüften Geräte einen Mangel, darf die Frist wachsen, im Büro auf höchstens zwei Jahre.
In Küchen, Werkstätten und vergleichbaren Bedingungen endet die Verlängerung bei einem Jahr, denn Hitze, Fett und Feuchtigkeit beanspruchen Leitungen und Stecker stärker als ein Schreibtisch. Für die fest installierte Anlage gelten vier Jahre als Orientierung; die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigt der Nutzer selbst. Jedes Gerät wird außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Reparaturen geprüft. Gibt der Franchisegeber diese Fristen einheitlich vor, findet an jedem Standort dieselbe regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel statt.

Wer darf die Betriebsmittelprüfung im Franchisebetrieb durchführen?
Die Elektroprüfung muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden oder unter deren Leitung und Aufsicht von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person. Nach TRBS 1203, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, gilt als befähigte Person nur, wer eine einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Kenntnis der elektrotechnischen Regeln vorweisen kann; dazu gehören kalibrierte Messgeräte.
Die wenigsten Franchisenehmer haben diese Qualifikation im eigenen Haus; ein Koch, ein Verkaufsleiter oder eine Bürokraft darf die Messungen nicht übernehmen. Üblich ist deshalb ein externer Fachbetrieb, dessen Elektrofachkräfte an allen Standorten nach demselben Schema arbeiten, oft in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Systems. Die Verantwortung für die Fristen bleibt beim Franchisenehmer, der Franchisegeber kann den Dienstleister für das ganze Franchisesystem vorschlagen.

Wie läuft die DGUV V3 Prüfung in einem Franchiseunternehmen ab?
Die DGUV V3 Prüfung beginnt bei AB Prüfservice mit einer kurzen Bestandsaufnahme des Standorts, auf die meist innerhalb von 48 Stunden das Angebot folgt. Geprüft wird dann im laufenden Betrieb, abgestimmt mit dem Inhaber oder der Schichtleitung, sodass Kasse und Küche weiterarbeiten und Stillstandzeiten klein bleiben.
Jedes Gerät durchläuft drei Schritte: zunächst die Besichtigung von Gehäuse, Leitung und Stecker, danach die Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands sowie des Schutzleiter- oder Berührungsstroms und zuletzt den Funktionstest. Wer besteht, bekommt eine Prüfplakette mit dem Folgetermin; ein Gerät mit Befund wird als defekt gekennzeichnet und aus dem Einsatz genommen. Die Abrechnung läuft über ein Pauschalmodell ohne Regiezeiten: ab 30 Geräten an einem Standort ein Festpreis je Prüfling, darunter eine Tagessatzpauschale nach Aufwand. Explosionsgefährdete Bereiche betreten wir nicht; Fahrzeuge eines Lieferdienstes gehören zu anderen Fachleuten.
Wie wird die Betriebsmittelprüfung im Franchisesystem dokumentiert?
Prüfungen müssen dokumentiert werden: § 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt eine schriftliche Aufzeichnung, die Prüfart, Umfang und Resultat nennt und den Namen der prüfenden Person samt Unterschrift trägt. AB Prüfservice erstellt für jedes Gerät ein Prüfprotokoll mit Inventarnummer, Standort, Messwerten und Prüfdatum und stellt alles digital im Kundenportal bereit.
Im Portal sind die Nachweise nach Standort sortiert. Der Franchisenehmer sieht seine eigenen Geräte, Fristen und offenen Mängel; der Franchisegeber kann, wenn die Partner das wünschen, denselben Aufbau für das ganze Franchisesystem nutzen und erkennen, welcher Standort wann geprüft wurde und wo sich Mängel häufen. Gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer belegt die Dokumentation, dass die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und der Anlagen regelmäßig stattgefunden hat.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Franchiseunternehmen.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Franchisesystemen
Wie gehen Sie mit einem Gerät um, das bei der Prüfung durchfällt?
Werden Mängel festgestellt, erhält das Gerät keine Plakette, sondern eine Kennzeichnung als defekt und wird im Protokoll mit dem Befund aufgeführt. Bis zur Instandsetzung oder zum Austausch bleibt es gesperrt; nach der Reparatur messen wir es nach DIN EN 50678 erneut, und erst dann kehrt es an seinen Arbeitsplatz zurück.
Wie lange ist ein Gerät während der DGUV V3 Prüfung außer Betrieb?
Das hängt von Geräteart und Schutzklasse ab; ein Wasserkocher ist schneller gemessen als ein Kassensystem mit mehreren Netzteilen. Jedes Gerät ist nur für Sichtprüfung, Messung und Funktionstest vom Netz, und die Reihenfolge planen wir so, dass Kühlgeräte, Kasse und Küchentechnik nicht gleichzeitig stillstehen.
Kann der Franchisegeber die Prüfung für das gesamte Franchisesystem zentral organisieren?
Ja, organisatorisch. Der Franchisegeber kann einen Rahmen festlegen, Termine über alle Standorte koordinieren und ein einheitliches Protokollformat vorgeben; die Pflicht selbst bleibt bei jedem Franchisenehmer als Arbeitgeber. Die Zentrale erhält den Überblick, jeder Betrieb seine eigenen Nachweise und seine eigene Rechnung.
Müssen Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen geprüft werden?
Ja. Steckdosenleisten, Verlängerungen und Kabeltrommeln sind ortsveränderliche Betriebsmittel wie jedes andere Gerät und fallen besonders häufig auf: gequetschte Leitungen hinter Regalen, geschmolzene Gehäuse neben Fritteusen, lose Schutzkontakte. Gerade hier hilft die Prüfung, mögliche Gefahren zu erkennen und Ausfälle zu vermeiden, bevor eine Leitung heiß wird.
Wer ist zuständig, wenn der Franchisegeber die Geräte stellt oder sie geleast sind?
Die Zuständigkeit folgt dem Einsatz, nicht dem Eigentum: Verantwortlich ist der Franchisenehmer, in dessen Betrieb die Beschäftigten mit den Geräten arbeiten, gleich ob Fritteuse, Kasse oder Kühltruhe der Zentrale oder einer Leasinggesellschaft gehören. Sinnvoll ist, Leasinggeräte in denselben Prüfplan aufzunehmen, damit elektrische Geräte oder Anlagen unterschiedlicher Herkunft nicht übersehen werden.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung in einem Franchisebetrieb?
Der Preis folgt unserem Pauschalmodell: Stehen an einem Standort mindestens 30 Geräte, kostet jedes Gerät den gleichen Festbetrag; kleinere Standorte rechnen wir mit einer Tagessatzpauschale nach Aufwand ab, Regiezeiten kommen nicht hinzu. Was das für Ihren Betrieb heißt, steht im Angebot nach der Bestandsaufnahme; bei mehreren Standorten eines Franchisesystems lässt sich der gleiche Satz für alle Partner vereinbaren.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte im Lager?
Ja, beides verbinden wir gern zu einem Termin. Tritte, Stufen- und Anlegeleitern aus Lager und Verkaufsraum prüfen wir im Rahmen der Leiter- und Trittprüfung, versehen sie mit einer Plakette und legen das Protokoll im selben Portal ab, sodass der Franchisenehmer einen gemeinsamen Nachweis für elektrische Betriebsmittel und Leitern hat.
Warum lohnt sich ein einheitlicher Prüfstandard für das ganze Franchisesystem?
Ein gemeinsamer Standard macht die Betriebe vergleichbar: gleiche Fristen, gleiche Protokolle, gleiche Kennzeichnung an jedem Standort. Der Franchisegeber erkennt, wo sich Mängel häufen, und kann im System gegensteuern, etwa durch bessere Geräteauswahl. Die Elektrofachkraft arbeitet nach einem Plan, der hilft, Risiken zu minimieren, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und so die Sicherheit zu gewährleisten, die Kunden und Beschäftigte erwarten.
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