Leiterprüfung für Franchiseunternehmen: Leitern und Tritte in Verkauf, Lager und Küche
In einem Franchisebetrieb stehen Leitern an vielen Stellen: der Stufentritt am Regal im Verkauf, die Stehleiter für Schaufenster und Dekoration, die Anlegeleiter im Lager, der Rolltritt in der Küche und die Mehrzweckleiter der Haustechnik des Standorts. Jeder Franchisenehmer trägt dafür die Verantwortung als Betreiber. AB Prüfservice prüft diese Geräte bundesweit nach einem festen Ablauf, mit Prüfplakette und Protokoll je Standort, damit das ganze Franchisesystem mit demselben Stand arbeitet.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Wer ist in einem Franchiseunternehmen für die Prüfpflicht verantwortlich?
Der einzelne Franchisenehmer. Er führt seinen Betrieb als eigenständiger Unternehmer, er ist Arbeitgeber seiner Beschäftigten, und seine Leitern sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Damit liegt die Pflicht, sie prüfen zu lassen, bei ihm, auch wenn Ladenbau, Sortiment und Regale vom Franchisegeber vorgegeben sind.

Der Franchisegeber kann die Sache für das gesamte Franchisesystem vereinfachen: ein Ablauf, ein Dokumentationsformat, ein Prüfplan für alle Standorte. Grundlage bleibt in jedem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung nach § 3, in der Art, Umfang und Fristen festgelegt werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Zu den rechtlichen Grundlagen gehört außerdem § 14 BetrSichV, der die regelmäßige Kontrolle durch eine befähigte Person verlangt; eine gesetzliche Haftung des Franchisegebers ergibt sich daraus nicht.
Welche Steighilfen werden in Franchisesystemen geprüft?
Alle Steighilfen, die Beschäftigte gewerblich benutzen: Stufentritte und Rolltritte an Regalen im Verkauf und an der Kasse, Stehleitern für Schaufenster, Beschilderung und Dekoration, Anlegeleitern und Schiebeleitern im Lager, Regalleitern in Schienen, Podest- und Plattformleitern in der Küche sowie das Gerät der Haustechnik, etwa für Leuchtmittel oder Filter von Kühlgeräten.
Dazu kommen auf Wunsch Fahrgerüste nach DIN EN 1004 und der Aufbauanleitung sowie Steigleitern mit Steigschutz nach der Information 208-032, etwa an Dachausstiegen. Was als Möbel oder Dekoration für Gäste dient, gehört nicht zur Arbeitsausstattung und bleibt außen vor. Da jeder Standort eine Arbeitsstätte mit eigenem Inventar ist, bekommt bei der Bestandsaufnahme jedes Gerät seine Nummer, seinen Raum und seine Bauart nach DIN EN 131 oder DIN EN 14183.

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Wie oft steht die Prüfung Ihrer Leitern an?
Keine Vorschrift nennt einen festen Abstand; die Prüffristen legt der Franchisenehmer in seiner Beurteilung nach § 3 anhand von Nutzungshäufigkeit und Belastung fest. In der Praxis hat sich der jährliche Rhythmus durchgesetzt, bei täglich bewegten Tritten und Stehleitern im Lager auch ein kürzerer. Nach Sturz, Überlastung oder Reparatur wird eine Leiter vor dem nächsten Einsatz erneut geprüft.
Unabhängig davon schaut jeder Benutzer vor dem Einsatz auf sichtbare Schäden: verbogene Holme, lose Stufen, fehlende Fußkappen. Diese Sichtprüfung ersetzt die regelmäßige Prüfung nicht, sie fängt aber Schäden auf, die zwischen zwei Terminen entstehen, und hält so den einwandfreien Zustand aufrecht. Die Technische Regel 2121 Teil 2 begrenzt zusätzlich die Verwendung von Leitern als Arbeitsplatz: nur wenn sicherere Alternativen nicht geeignet sind, auf Anlegeleitern höchstens bis 5 Meter Standhöhe, oberhalb von 2 Metern Standhöhe nicht länger als 2 Stunden je Schicht.

Wer darf die Prüfung in einem Franchisesystem durchführen?
Eine befähigte Person für die Prüfung im Sinne von TRBS 1203. Ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre aktuelle Tätigkeit verschaffen ihr das Fachwissen über Bauarten, Verschleiß und Prüfkriterien; der Arbeitgeber bestellt sie schriftlich. Ein besuchter Kurs allein begründet diese Befähigung nicht, und einen amtlichen Leiterschein kennt keine Vorschrift.
In einem Franchisebetrieb mit wenigen Tritten und Stehleitern bindet die eigene befähigte Person Zeit, die im Verkauf oder in der Küche fehlt; viele Franchisesysteme lassen deshalb extern prüfen. Sachkundige Prüfer von AB Prüfservice haben Kenntnis der Normen und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit, bringen die erforderlichen Kenntnisse für alle gängigen Bauarten mit und dokumentieren so, dass jeder Standort denselben Nachweis in der Hand hält. Einen Leiterbeauftragten schreibt keine Regel vor.

Welche Punkte umfasst die Prüfung von Leitern und Tritten am Standort?
Wir arbeiten nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, der Handlungsanleitung für Leitern und Tritte und Nachfolgerin der BGI 694, und sehen jede Leiter auf Zustand und Funktion durch. Angesehen werden Holme, Sprossen und Stufen, Gelenke und Spreizsicherung, Beschläge und sonstige Verbindungselemente, Fußkappen, Rollen und Bremsen, die Plattform sowie die Kennzeichnung mit Herstellerangaben und Belastungsangabe.
Das Kontrollblatt dient als Checkliste, sodass an jedem Standort dieselben Punkte angesehen werden. Gelenke und Spreizsicherung müssen ordnungsgemäß funktionieren, Stufen fest sitzen, Holme frei von Rissen und Verformungen sein. Zeigt sich ein Mangel, wird die Leiter gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen; ist sie defekt und eine Instandhaltung mit Originalteilen lohnt nicht, empfehlen wir die Aussonderung. Was den ordnungsgemäßen Zustand aufweist, bekommt die Plakette mit dem nächsten Termin; fehlende Herstellerangaben vermerken wir im Protokoll.
Wie wird das Ergebnis für jeden Standort dokumentiert?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, konkret § 14 Abs. 7, muss nach jeder wiederkehrenden Prüfung festgehalten sein, was in welchem Umfang geprüft wurde, mit welchem Ergebnis, und wer unterschreibt. Wir erstellen dafür ein Prüfprotokoll je Leiter mit Nummer, Standort, Bauart, Ergebnis und Datum, und jedes bestandene Stück trägt eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.
Die Dokumentation der Prüfung liegt digital im Kundenportal, nach Standorten sortiert. Der Franchisenehmer sieht seinen Betrieb, der Franchisegeber kann mit Zustimmung seiner Partner den Stand des gesamten Systems im selben Format einsehen. So lässt sich gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft und dem Sachversicherer belegen, dass alle Leitern geprüft und Mängel abgestellt wurden.
Wie läuft der Prüftermin in Ihrem Franchisebetrieb ab?
Am Anfang steht eine kurze Bestandsaufnahme: Welche Tritte und Stehleitern stehen an welchem Standort, wie viele sind es, welche Bereiche kommen hinzu. Daraus entsteht Ihr Angebot, meist innerhalb von 48 Stunden, wahlweise für einen einzelnen Betrieb oder als gemeinsamer Rahmen, unter dem mehrere Standorte eines Franchisesystems geprüft werden.
Der Termin findet im laufenden Betrieb statt und wird mit dem Franchisenehmer abgestimmt: im Verkauf vor Ladenöffnung oder in einer ruhigen Stunde, in der Küche zwischen den Stoßzeiten, im Lager parallel zur Arbeit. Die Geräte aus mehreren Räumen tragen wir an einem Punkt zusammen, damit der Betrieb kaum unterbrochen wird. Gesperrte Stücke bleiben markiert stehen, bis Ersatz oder Instandsetzung erledigt ist. Explosionsgefährdete Bereiche betreten wir nicht; in Franchisebetrieben kommen sie praktisch nicht vor.

AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Franchiseunternehmen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Franchisesystemen
Was kostet ein Leiterschein oder eine Schulung zur befähigten Person?
Einen amtlichen Leiterschein gibt es nicht, daher auch keinen festen Preis dafür. Die Qualifikation einer befähigten Person entsteht aus Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit; ein Kurs kann Wissen ergänzen, reicht allein aber nicht aus. Ob sich das für einen Franchisebetrieb lohnt, hängt von der Stückzahl und der verfügbaren Zeit des Fachpersonals ab.
Dürfen Mitarbeitende die Leitern ihres Betriebs selbst prüfen?
Ja, wenn der Franchisenehmer eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nach TRBS 1203 als befähigt einstuft und das schriftlich festhält. Die Person muss Bauarten, typische Schäden und die Vorgaben der Handlungsanleitung beherrschen und das Ergebnis dokumentieren. In vielen Systemen ist es einfacher, alle Standorte von demselben externen Prüfer nach einem Standard erfassen zu lassen.
Was passiert, wenn ein Franchisenehmer nicht prüfen lässt?
Die Kontrolle in festen Abständen ist vorgeschrieben, ihr Fehlen ist ein Verstoß gegen die BetrSichV. Nach einem Unfall fragt die Berufsgenossenschaft nach dem Nachweis; fehlt er, drohen Bußgelder, Regress und Probleme mit dem Versicherer. Vor allem aber bleibt ein verbogener Holm oder eine lose Stufe unbemerkt, wenn nicht regelmäßig geprüft wird, bis jemand im Lager oder am Regal stürzt.
Wie lange dauert der Prüftermin in einem Franchisebetrieb?
Das hängt von der Stückzahl und von den Wegen im Standort ab, etwa ob Lager, Verkauf und Küche in einem Gebäude liegen. Weil wir im laufenden Betrieb arbeiten und die Geräte an einem Punkt sammeln, merkt das Team davon wenig. Wie viel Zeit wir einplanen, steht nach der Bestandsaufnahme in Ihrem Angebot.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Es gilt unser Pauschalmodell: Wer 30 Geräte oder mehr prüfen lässt, zahlt je Stück einen Festpreis; kleinere Bestände laufen über eine Tagessatzpauschale nach Aufwand, ganz ohne Regiezeiten. Für ein Franchisesystem mit mehreren Standorten lässt sich daraus ein einheitlicher Rahmen bilden, in dem jeder Franchisenehmer sein eigenes Angebot und seine eigene Rechnung erhält.
Prüfen Sie auch ein Gerüst oder Steigleitern?
Ja, auf Anfrage nehmen wir beides im selben Termin mit. Ein fahrbares Gerüst prüfen wir nach DIN EN 1004 und der Aufbauanleitung des Herstellers auf Rahmen, Beläge, Seitenschutz, Rollen und Feststeller. Steigleitern mit Steigschutz, etwa an Dachausstiegen für die Haustechnik, prüfen wir nach der Information 208-032, sofern sie dem Betrieb und nicht dem Vermieter gehören.
Kann der Franchisegeber eine einheitliche Dokumentation für alle Standorte vorgeben?
Ja, und das ist der Vorteil eines Systems: ein Protokollformat, eine Plakette, ein Prüfplan mit festen Fristen, eine Empfehlung zur Häufigkeit nach Nutzung. Die Verantwortung bleibt beim einzelnen Franchisenehmer, der Franchisegeber schafft nur den Standard. Im Kundenportal liegen die Protokolle je Standort, auf Wunsch mit Einsicht für die Systemzentrale, die so sicherstellen kann, dass jeder Standort denselben Nachweis führt.
Lassen sich Leitern und Elektrogeräte im selben Termin prüfen?
Ja. Eine Elektrofachkraft von AB Prüfservice prüft Kassen, Kühlgeräte, Küchengeräte, Bürotechnik, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen nach DGUV Vorschrift 3, am selben Tag wie die Steighilfen. Beide Ergebnisse liegen danach im Portal unter demselben Standort, was den Aufwand für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb klein hält.
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