Betriebsmittelprüfung für Kanzleien: DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien und Notariaten
Rechner, Bildschirme, Multifunktionsdrucker, Aktenvernichter, Diktiergeräte und die Kaffeemaschine in der Teeküche: Eine Kanzlei arbeitet mit vielen elektrischen Geräten, die Tag für Tag laufen und die selten jemand ansieht. AB Prüfservice übernimmt bundesweit die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien sowie Notariaten nach DGUV Vorschrift 3, im laufenden Betrieb und vertraulich.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was ist eine Betriebsmittelprüfung in der Kanzlei?
Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3: Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Gerät, misst die Schutzmaßnahmen und erprobt die Funktion. In der Kanzlei betrifft sie alles vom Arbeitsplatzrechner bis zur Teeküche, dazu die ortsfesten elektrischen Anlagen der Räume.

Rechtsgrundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Prüfung selbst gelten die VDE-Normen: DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung, DIN EN 50678 (VDE 0701) nach einer Instandsetzung und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste elektrische Anlagen; die frühere DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen.
Welche elektrischen Betriebsmittel müssen in einer Kanzlei geprüft werden?
Geprüft wird jedes elektrische Arbeitsmittel, das die Kanzlei ihren Beschäftigten zur Verfügung stellt: Rechner, Monitore, Laptops mit Netzteil, Drucker, Scanner, Aktenvernichter, Diktiergeräte mit Ladestation, Telefone und Headsets, Schreibtischleuchten, Steckdosenleisten und Verlängerungsleitungen, dazu Kaffeemaschinen, Wasserkocher und den Kühlschrank in der gemeinsamen Teeküche.
Auch Geräte, die selten bewegt werden, gehören dazu: der Multifunktionsdrucker im Flur, der Beamer im Besprechungsraum, Server und Netzwerktechnik im Technikraum. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen wir nach DIN EN 50699, fest angeschlossene Geräte und die Anlage mit Unterverteilung und Steckdosenstromkreisen nach DIN VDE 0105-100.
Wie oft müssen Bürogeräte in der Kanzlei geprüft werden?
Die Fristen legt die Kanzlei als Arbeitgeber in ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Für ortsveränderliche Geräte nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 sechs Monate als Ausgangswert; liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, sind in Büros bis zu 24 Monate möglich.
Für eine Kanzlei mit gepflegtem Gerätebestand ist der 24-Monats-Rhythmus deshalb der realistische Richtwert; Geräte mit höherer Beanspruchung, etwa Verlängerungsleitungen, Wasserkocher oder Laptops, die zwischen Büro und Homeoffice pendeln, prüft man besser kürzer. Vor der ersten Inbetriebnahme muss ein neues Gerät nur geprüft werden, wenn keine Bestätigung des Herstellers über den ordnungsgemäßen Zustand vorliegt. Die Anlage selbst und fest angeschlossene Geräte haben einen Richtwert von vier Jahren; die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigt der Nutzer in stationären Anlagen halbjährlich.

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Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.
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Zum Abschluss erhält jedes geprüfte Betriebsmittel seine Prüfplakette, dazu die vollständige digitale Dokumentation mit Prüfprotokoll und Inventarliste. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten und sind auf jede Kontrolle vorbereitet.
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Wer darf die Betriebsmittelprüfung in einer Kanzlei durchführen?
Durchführen darf die Prüfung eine qualifizierte Fachkraft für Elektrotechnik oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Sie muss nach TRBS 1203 zur Prüfung befähigt sein, also durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Praxis die nötigen Kenntnisse mitbringen; einen Meistertitel verlangt keine Vorschrift.
Wer intern niemanden mit dieser Qualifikation hat, lässt die Elektroprüfung von einer Elektrofachkraft durchführen, etwa von einem externen Prüfdienst. Die Verantwortung für die Prüfpflicht bleibt dabei bei der Kanzleileitung, die Arbeit und das Protokoll übernehmen wir.

Wie läuft die DGUV V3 Prüfung in der Kanzlei ab?
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und prüfen dann Raum für Raum im laufenden Betrieb: Jedes Gerät ist nur wenige Minuten vom Netz, Rechner werden vorher geordnet heruntergefahren. Bestandene Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin, Geräte mit Mängeln werden gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen.
Die messtechnische Prüfung umfasst je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom, danach folgt die Funktionsprüfung. Server, Telefonanlage und Netzwerktechnik prüfen wir zu einem Zeitpunkt, den Ihre IT vorgibt, damit der Betriebsablauf nicht leidet.
Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare müssen Dienstleister, die mit Mandantengeheimnissen in Berührung kommen können, in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 43e BRAO, § 62a StBerG, § 26a BNotO). Eine solche Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen wir auf Wunsch vor dem ersten Termin.
Welche Folgen hat es, wenn eine Kanzlei die Prüffristen nicht einhält?
Wer die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 unterlässt, handelt ordnungswidrig: Die Vorschrift selbst stuft Verstöße gegen die Prüfvorgaben als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Siebten Sozialgesetzbuchs ein, und die Berufsgenossenschaft kann ein Bußgeld verhängen. Kommt es nach einer versäumten Prüfung zu einem Unfall, kann sie bei grober Fahrlässigkeit Regress nach § 110 SGB VII nehmen.
Dazu kommen rechtliche Folgen im Schadensfall: Nach einem Brand oder Unfall können Versicherer nach den Prüfnachweisen fragen, und ein lückenloses Protokoll beantwortet diese Frage, bevor sie zum Problem wird.

Wie wird eine Betriebsmittelprüfung dokumentiert?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss jede Prüfung aufgezeichnet werden, mit Art und Umfang der Prüfung, ihrem Ergebnis sowie Name und Unterschrift der Person, die geprüft hat; aufbewahrt wird die Aufzeichnung bis zur nächsten Prüfung. Unser Prüfprotokoll nennt zusätzlich Inventarnummer, Raum, Messwerte und Prüfdatum für jedes Gerät.
Das Protokoll erhalten Sie digital. Damit können Sie gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer jederzeit nachweisen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft sind und jeder Mangel behoben ist.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
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Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.
Digitaler Prüfbericht
Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Kanzleien.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung für Kanzleien
Ist die Betriebsmittelprüfung für Kanzleien Pflicht?
Ja. Jede Kanzlei mit Beschäftigten ist Arbeitgeber und muss dafür sorgen, dass ihre elektrischen Arbeitsmittel sicher sind; die Prüfung ist damit obligatorisch, ob in der Einzelkanzlei mit zwei Mitarbeitern oder in der Sozietät mit mehreren Standorten. Für Notariate und Steuerkanzleien gilt dasselbe.
Ist es möglich, die Betriebsmittelprüfung ohne Meister durchzuführen?
Ja. Verlangt wird eine Elektrofachkraft, also fachliche Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen, aber kein Meisterbrief. Unter deren Leitung und Aufsicht darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, sofern sie mit geeigneten Prüfgeräten arbeitet. Entscheidend ist die Qualifikation, nicht der Titel.
Sehen Ihre Prüfer Mandantenakten oder Daten ein?
Nein. Wir öffnen keine Akten, melden uns an keinem Rechner an und lesen keine Bildschirminhalte; ein Rechner wird für die Messung nur geordnet heruntergefahren. Liegen Unterlagen offen, prüfen wir den Arbeitsplatz später oder Sie decken sie kurz ab, sodass die Mandantenvertraulichkeit jederzeit gewahrt bleibt.
Gehören Geräte im Homeoffice in den Prüfplan?
Ja, wenn die Kanzlei sie stellt. Laptops, Monitore, Dockingstationen und Ladegeräte, die Beschäftigte zu Hause nutzen, bleiben Arbeitsmittel des Arbeitgebers und unterliegen denselben Prüfintervallen. Praktisch ist es, sie zu einem Termin ins Büro mitbringen zu lassen; private Geräte der Beschäftigten gehören dagegen nicht dazu.
Prüfen Sie auch Server und Netzwerktechnik?
Ja. Server, Switches, Router und die Steckdosenleisten im Serverschrank sind elektrische Betriebsmittel wie andere auch und gehören in den Prüfplan. Den Zeitpunkt legen wir mit Ihrer IT fest, etwa in ein geplantes Wartungsfenster, damit Kanzleisoftware, E-Mail und elektronischer Rechtsverkehr erreichbar bleiben.
Was kostet die Betriebsmittelprüfung pro Gerät?
Der Preis je Gerät richtet sich nach Art und Zahl der Geräte in der Kanzlei; wir rechnen pro geprüftem Gerät ab, nicht nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme bekommen Sie ein Angebot mit allen Kosten vorab, bei mehreren Standorten auf Wunsch je Standort aufgeschlüsselt.
Prüfen Sie Kanzleien mit mehreren Standorten?
Ja, bundesweit. Für Sozietäten und Steuerkanzleien mit mehreren Büros planen wir die Termine Standort für Standort und liefern alle Protokolle im gleichen Format, sodass die Kanzleileitung den Überblick über Bestand und Fristen behält. Jeder Standort bekommt seine Nachweise für die eigene Ablage.
Prüfen Sie auch Leitern und Tritte im Archiv?
Ja, auf Wunsch im selben Termin. Tritte, Stufenleitern und Regalleitern in Archiv, Registratur und Bibliothek prüft eine befähigte Person nach DGUV Information 208-016, mit Plakette und Protokoll. So steht die Prüfung aller Arbeitsmittel Ihrer Kanzlei danach auch in einem gemeinsamen Nachweis.
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