Leiterprüfung · Kanzleien

Leiterprüfung für Kanzleien: Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person in Archiv, Registratur und Bibliothek

In Kanzleien stehen Leitern selten im Mittelpunkt, aber sie werden jeden Tag benutzt: der Tritt vor dem Aktenregal in der Registratur, die Regalleiter in der Bibliothek, die Stufenleiter für den Ordner ganz oben im Archiv. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte von Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien sowie Notariaten bundesweit durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Standort.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kanzlei: Alte Bücherschränke in der Bibliothek.
ARD Oberlandesgericht Düsseldorf BLB NRW Bezirksregierung Detmold BFS Landgericht Wuppertal CONTIGO Energie Five Guys DHL Group Stadt Hennef Staatsanwaltschaft Wuppertal REWE AOK Motel One

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Leiterprüfung?

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber nach der Betriebssicherheitsverordnung Art, Umfang und Fristen der Prüfung in einer Gefährdungsbeurteilung festlegt. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie auf Wunsch. Die Prüfung selbst übernimmt eine befähigte Person, die Grundlage dafür liefert die DGUV Information 208-016, früher BGI 694.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kanzlei: Chefbüro mit Bücherschränken und Sesseln.

Hinzu kommen das Arbeitsschutzgesetz und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1203 beschreibt, wer prüfen darf, TRBS 2121 Teil 2 die sichere Verwendung von Leitern. Diese gesetzlichen Anforderungen gelten für gewerblich genutzte Leitern und Tritte in jeder Kanzlei, unabhängig von ihrer Größe; sie dienen der Arbeitssicherheit aller Beschäftigten.

Sind alle Leitern und Tritte in einer Kanzlei prüfpflichtig?

Ja, jede Leiter und jeder Tritt, den Beschäftigte bei der Arbeit benutzen: Tritte und Stufenleitern in Registratur und Archiv, Regalleitern in der Bibliothek, Stehleitern für den Wechsel von Leuchtmitteln, Mehrzweckleitern für Arbeiten an Fenstern oder Dekoration. Auch der kleine Tritthocker unter dem Schreibtisch und neu gekaufte Leitern gehören in den Prüfplan.

Private Leitern, die Mitarbeiter von zu Hause mitbringen, sollten in der Kanzlei gar nicht erst eingesetzt werden; sonst müssen auch sie geprüft und erfasst sein.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

Aktuell online – unser Büro bearbeitet Anfragen live

SO EINFACH LÄUFT ES AB

In 3 Schritten zur rechtssicheren Leiterprüfung

Von der ersten Anfrage bis zum digitalen Prüfprotokoll begleiten wir Ihren Betrieb durch die komplette Prüfung – Sie nennen den Bedarf, wir übernehmen den Rest.

01

Anfrage senden · Kostenlos & unverbindlich

Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Für eine schnelle Kalkulation genügt die Anzahl Ihrer Leitern und Tritte.

02

Prüfung vor Ort · Schnell, effizient & normgerecht

Unsere befähigten Prüfer prüfen Ihre Leitern und Tritte direkt bei Ihnen vor Ort gemäß DGUV Information 208-016 – inklusive Prüfaufkleber.

03

Prüfplakette & Prüfprotokoll · Digital dokumentiert & rechtssicher

Sie erhalten eine rechtssichere Prüfdokumentation mit allen Ergebnissen und Mängeln – digital und übersichtlich.

Kundenbewertungen

Wie oft muss eine Leiterprüfung durchgeführt werden?

Das Gesetz nennt keine starre Frist; der Arbeitgeber richtet sie nach Häufigkeit und Belastung der Nutzung aus. In der Regel wird mindestens einmal jährlich geprüft; das genügt in Kanzleien meist, weil Leitern dort wenig beansprucht werden. Nach einem Sturz oder einer Beschädigung ist eine außerordentliche Prüfung fällig, bevor die Leiter wieder benutzt wird.

Vor jeder Benutzung schaut der Nutzer selbst auf offensichtliche Mängel. Diese Sichtprüfung gehört in die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter, sie ersetzt die regelmäßige Prüfung aber nicht.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kanzlei: Flur mit Glaswänden und Pendelleuchten.

Wer ist eine zur Prüfung befähigte Person?

Befähigt ist nach TRBS 1203, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse für die Prüfung von Leitern besitzt. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor; das Wissen kann eine Schulung oder Weiterbildung vermitteln, die Entscheidung trifft der Arbeitgeber und hält sie fest.

Die Aufgaben der befähigten Person übernimmt bei AB Prüfservice ein Prüfer mit dieser Qualifikation, der die Prüfung Ihrer Kanzlei in einem Termin fachgerecht durchführen und dokumentieren kann.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kanzlei: Gesetzbücher im Regal aus der Nähe.

Wie läuft eine Leiterprüfung ab?

Wir erfassen jede Leiter mit Inventarnummer und Bauart und prüfen sie nach festen Punkten: Holme und Wangen, Sprossen und Stufen, Gelenke und Spreizsicherung, Fußkappen, Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung. Ist alles in ordnungsgemäßem Zustand, bekommt die Leiter eine Plakette; defekte Leitern werden sofort gesperrt und im Protokoll vermerkt.

In der Kanzlei läuft die Arbeit währenddessen weiter. Leitern aus mehreren Räumen sammeln wir an einer Stelle, damit niemand am Schreibtisch gestört wird.

Welche Dokumentation verlangt die Leiterprüfung?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV gehört zu jeder Prüfung eine Aufzeichnung über Art und Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, die bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Wir ergänzen Inventarnummer, Raum und Prüfdatum und liefern das Protokoll digital, nach Standorten geordnet.

Mit der Plakette an der Leiter sieht jeder Nutzer, bis wann sie geprüft ist; das Protokoll belegt die Prüfung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versicherer.

AB Prüfservice

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zuverlässig & kostengünstig

Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Transparente Beratung

Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.

24/7 für Sie im Einsatz

Wir sind 24/7 für Sie im Einsatz, um Ihre Bedürfnisse jederzeit zu erfüllen und für Sie da zu sein.

Digitaler Prüfbericht

Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung für Kanzleien

Wie hoch sind die Kosten für die Leiterprüfung?

Für Leitern gilt unser Pauschalmodell: ab 30 Stück ein fester Preis je Leiter, darunter eine Tagessatzpauschale nach Aufwand, Regiezeiten fallen nicht an. Prüfen wir im selben Termin die elektrischen Geräte der Kanzlei, kommt ein Preis je Gerät hinzu. Sie erhalten nach der Bestandsaufnahme ein Angebot mit allen Kosten vorab.

Muss eine neu gekaufte Leiter geprüft werden?

Ja, zumindest kurz: Vor der ersten Benutzung wird eine neue Leiter auf Transportschäden, Kennzeichnung nach DIN EN 131 und Gebrauchsanleitung kontrolliert und in den Prüfplan aufgenommen. Die wiederkehrende Prüfung durch den Prüfdienst folgt dann im Rhythmus, den Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung festlegt.

Was passiert mit Leitern, die Mängel haben?

Wir sperren sie sofort, kennzeichnen sie und vermerken den Mangel im Protokoll, damit niemand sie weiter benutzt. Kleine Schäden lassen sich oft mit Originalteilen des Herstellers beheben, danach wird die Leiter erneut geprüft; lohnt die Reparatur nicht, wird sie ausgesondert und unbrauchbar gemacht.

Gehören Regalleitern in der Bibliothek dazu?

Ja. Regalleitern, die in einer Schiene am Bücherregal laufen oder eingehängt werden, sind Leitern im Sinne der Prüfung. Wir prüfen Holme, Sprossen, Rollen, Bremsen oder Einhängevorrichtung und den festen Sitz an der Schiene; auch die Schiene selbst sehen wir uns an, soweit sie zur Leiter gehört.

Prüfen Sie auch fahrbare Gerüste?

Ja, auf Wunsch im selben Termin, auch wenn sie in Kanzleien selten sind, etwa für Arbeiten an hohen Decken im Empfangsbereich. Geprüft wird nach DIN EN 1004 und der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers: Rahmen, Beläge, Seitenschutz, die Rollen und Feststellbremsen.

Prüfen Sie auch Steigleitern?

Auf Anfrage ja, etwa Steigleitern mit Steigschutz an Dachausstiegen, wenn sie zur Kanzlei gehören und nicht zum Vermieter. Wir prüfen sie nach den Vorgaben für Steigleitern und den Angaben des Herstellers; für ihre Benutzung ist zusätzlich persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nötig.

Wer prüft die elektrischen Geräte der Kanzlei?

Dafür kommt eine Elektrofachkraft von AB Prüfservice, wenn Sie möchten am selben Tag. Sie prüft Rechner, Drucker, Aktenvernichter, Teeküche und Serverschrank nach DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 50699, auf Wunsch mit unterschriebener Verschwiegenheitserklärung, und beide Prüfungen erscheinen in einem gemeinsamen Protokoll.

Darf eine Kanzlei ihre Leitern selbst prüfen?

Ja, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als befähigte Person qualifiziert ist, etwa nach einer Schulung mit praktischem Teil, und der Arbeitgeber das schriftlich festhält. Für Kanzleien und andere kleine Unternehmen mit wenigen Leitern lohnt der Aufwand selten; dann ist ein externer Prüfer, der Prüfung und Protokoll übernimmt, meist die wirtschaftlichere Lösung.

AB Prüfservice im Video

Lernen Sie das Team kennen, das zu Ihnen kommt

Ein kurzer Film über uns: das Team von AB Prüfservice, das Ihre Prüfung vor Ort durchführt. Fragen zur Prüfung in Ihrem Betrieb beantworten wir gern persönlich, am Telefon oder über das Kontaktformular.

Wir melden uns i.d.R innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen, oft noch schneller!

Kontaktieren Sie uns jetzt gleich, um Ihr Angebot einzuholen. Ganz unverbindlich!

Techniker aktuell verfügbar

Wir freuen uns immer von Ihnen zu hören!

Rückmeldung i. d. R. innerhalb von 48 Stunden

Nach oben scrollen