DGUV V3 Prüfung · Kunststoffverarbeitung

Betriebsmittelprüfung Kunststoffverarbeitung: DGUV V3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Spritzguss, Extrusion und Werkzeugbau

Kunststoff wird mit Strom geformt: Spritzgießmaschinen mit Heißkanalwerkzeugen, Extrusionslinien, Blasformanlagen und Thermoformmaschinen laufen im Schichtbetrieb, umgeben von Temperiergeräten, Materialtrocknern, Schneidmühlen und Förderanlagen. AB Prüfservice prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Kunststoffverarbeitung nach DGUV Vorschrift 3, bundesweit, vom Lohnspritzgießer mit zehn Maschinen bis zum Werk mit mehreren Hallen, abgestimmt auf Rüstfenster, Schichtwechsel und Werksferien; Betriebsmittelprüfungen in mehreren Werken laufen nach einem Standard.

Betriebsmittelprüfung in der Kunststoffverarbeitung: Reihe von Spritzgießmaschinen in der Halle.
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Was ist die Betriebsmittelprüfung in der Kunststoffverarbeitung?

Die Betriebsmittelprüfung ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, früher BGV A3. Eine Elektrofachkraft besichtigt jedes Betriebsmittel, misst Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom und erprobt die Funktion, vom Heißkanalregler neben der Spritzgießmaschine bis zur Mehrfachsteckdose im Werkzeugbau.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kunststoffverarbeitung: Mitarbeiterin an der Produktionsanlage.

Drei Normen tragen die Prüfung: DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte, DIN VDE 0105-100 für den Betrieb elektrischer Anlagen und die ortsfesten Betriebsmittel und DIN VDE 0113-1 für die elektrische Ausrüstung von Maschinen. Jedes Betriebsmittel, das die Prüfung besteht, erhält ein Prüfsiegel mit dem nächsten Termin; ein defektes Gerät wird gesperrt. Das Prüfprotokoll hält je Gerät Messwerte, Ergebnis und Prüfer fest und dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand.

Ist die Betriebsmittelprüfung für Kunststoffverarbeiter gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 verpflichten jeden Arbeitgeber, elektrische Arbeitsmittel in sicherem Zustand bereitzustellen und die Betriebsmittel zu prüfen oder in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen; die elektrische Betriebsmittelprüfung ist damit Pflicht. Das gilt für den Spritzgießbetrieb mit zwanzig Beschäftigten wie für den Folienhersteller mit fünfhundert.

Gesetzliche Anforderungen gelten an jedem Standort gleich; zuständige Berufsgenossenschaft für die Kunststoffindustrie ist in der Regel die BG RCI. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers legt fest, welche Betriebsmittel wie oft zu prüfen sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben die Anforderungen an die Prüfung vor, und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel steht im Prüfplan neben allen anderen Arbeitsmitteln des Betriebs. Kommt es zum Unfall, verlangen Berufsgenossenschaft und Versicherung den Nachweis der Prüfung an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln; ohne ihn drohen Regress, Bußgeld und die Frage nach der Organisationsverantwortung der Geschäftsführung. Mit lückenloser Dokumentation sind Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten belegt.

Welche ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen wir im Kunststoffbetrieb?

Die Prüfung erfasst ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel gleichermaßen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angeschlossen oder zu schwer zum Bewegen: Spritzgießmaschinen, Extruder mit Abzug und Säge, Blasformanlagen, Thermoformmaschinen, Schneidmühlen, Zentralförderung und Silotechnik, Kältemaschinen und Rückkühlwerke, Kompressoren, Hauptverteilung, Unterverteilungen, Steckdosenkreise der Hallen sowie USV und Netzersatzanlage.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind beweglich und werden über Stecker versorgt: Temperiergeräte und Heißkanalregler, Materialtrockner und Beistellmühlen, Vakuumförderer, Heißluftpistolen, Ultraschallschweißgeräte, Handschleifer und Bohrmaschine im Werkzeugbau, Verlängerungsleitungen, Industriesauger und die Bürogeräte in Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung. Bei ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterscheiden sich Messverfahren und Prüfintervalle; elektrische Betriebsmittel und Anlagen, Geräte und Anlagen der Peripherie, Anlagen und Maschinen der Linie: geprüft wird alles im selben Einsatz, Halle für Halle.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Welche Prüffristen gelten an Spritzgießmaschinen, Temperiergeräten und im Büro?

Feste Fristen nennt das Gesetz nicht; der Arbeitgeber legt die Prüffrist fest, die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte je nach Einsatz. Für ortsveränderliche Betriebsmittel in Fertigungsstätten gilt ein Richtwert von sechs Monaten, bei bewährt niedriger Fehlerquote bis zu einem Jahr; Bürogeräte kommen mit zwei Jahren aus, ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen mit vier.

In der Kunststoffverarbeitung verkürzen drei Dinge das Intervall: Hitze an Heizzonen und Düsen, die Leitungsisolierungen spröde macht, Kühlwasser an Temperiergeräten und Werkzeugen, das in Stecker und Gehäuse gelangt, und Kunststoffstaub, der sich in Lüftungsgittern und Schaltschränken sammelt. Eine regelmäßige Überprüfung und Wartung durch die Instandhaltung ersetzt die Prüfung nach Vorschrift nicht; sie senkt aber die Fehlerquote und damit die Frist. Nach dem Umzug einer Maschine, dem Anschluss einer neuen Linie oder einer Reparatur ist eine Prüfung vor der Inbetriebnahme fällig; die Erstprüfung neuer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 übernehmen wir.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Kunststoffverarbeitung: Gepresste Ballen aus PET-Flaschen.

Wer darf prüfen, und was gehört nicht zur Betriebsmittelprüfung?

Prüfen darf, wer als Elektrofachkraft die fachliche Qualifikation aus Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die Messtechnik mitbringt, die die TRBS 1203 von einer zur Prüfung befähigten Person verlangt. Der Verfahrensmechaniker an der Maschine und der Instandhalter mit Hydraulikschein erfüllen das nicht; Elektrofachkräfte der Instandhaltung dürfen prüfen, kommen aber selten zu den Hunderten Geräten je Halle.

Nicht zur Betriebsmittelprüfung gehören die Maschinensicherheit einer Spritzgießmaschine nach DIN EN 201, also Schutzgitter, Zuhaltungen und hydraulische Sicherheitseinrichtungen, die CE-Konformität einer neuen Linie und die Dichtheitsprüfung von Druckgeräten; dort prüfen wir die elektrische Ausrüstung, Not-Halt-Kreise und die Überwachung der Schutztüren nach DIN VDE 0113-1. An Kranen und Hebezeugen, auch an den Krananlagen für den Werkzeugwechsel, prüfen wir nichts. Bereiche, die als explosionsgefährdet eingestuft sind, etwa eine Lösemittel-Lackierung oder die Pulveraufbereitung, betreten wir nicht.

Wie läuft die Betriebsmittelprüfung ab, wenn die Maschinen nicht abgeschaltet werden können?

Der Ablauf der Betriebsmittelprüfung folgt drei Schritten: Bestandsaufnahme je Halle aus Ihrer Maschinenliste, Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor Ort durch eigene Elektrofachkräfte während Rüstfenster und Werkzeugwechsel, digitale Dokumentation im Kundenportal mit Export für Audit und Berufsgenossenschaft. Eine Spritzgießmaschine mit heißem Werkzeug schalten wir nicht ab; ihre Prüfung legen wir in die Umrüstung oder die Werksferien.

Ortsveränderliche Geräte wie Temperiergeräte und Regler prüfen wir, wenn sie zwischen zwei Aufträgen frei sind, oder an einem Sammelpunkt je Schicht; Freischaltungen an Verteilungen und ortsfesten Betriebsmitteln planen wir mit der Instandhaltung, damit Kälte- und Druckluftversorgung durchlaufen. Jedes geprüfte Gerät erhält ein Prüfsiegel mit QR-Code, die Prüfung Ihrer Elektrogeräte dauert wenige Minuten je Gerät. Ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden; die Fristen hinterlegen wir und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Wer die Betriebsmittelprüfung beauftragen möchte, nennt uns Hallen, Maschinenzahl und Schichtmodell, mehr braucht es für das Angebot nicht.

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Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in der Kunststoffverarbeitung

Werden Spritzgießmaschinen und Extruder mitgeprüft?

Ja, ihre elektrische Ausrüstung: Schaltschrank, Antriebe, Heizzonen, Zuleitungen, Not-Halt-Kreise und Schutztürüberwachung prüfen wir nach DIN VDE 0113-1 und DIN VDE 0105-100, im Rüstfenster oder in der Werksferienzeit. Die mechanische und hydraulische Maschinensicherheit nach DIN EN 201 bleibt eine eigene Prüfung des Herstellers oder Ihrer Instandhaltung; beides zusammen ergibt den vollständigen Nachweis.

Was gilt für Temperiergeräte, Heißkanalregler und Materialtrockner?

Sie sind ortsveränderliche Betriebsmittel mit Stecker, auch wenn sie monatelang neben derselben Maschine stehen, und werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft. Hitze, Kühlwasser und Staub treffen genau diese elektrisch betriebenen Geräte, deshalb empfehlen wir kurze Intervalle, damit sie regelmäßig geprüft sind. Ein Heißkanalwerkzeug prüfen wir mit seinem Regler, sobald es angeschlossen ist.

Gibt es Ex-Bereiche in der Kunststoffverarbeitung?

Granulat allein bildet keine explosionsfähige Atmosphäre; Pulverlacke, Mahlgutstaub in der Aufbereitung, Lösemittel in Lackierung, Bedruckung und Kleberaum können dagegen eingestuft sein. Als explosionsgefährdet eingestufte Bereiche betreten wir nicht; Betriebsmittel dort prüfen befähigte Personen mit Ex-Qualifikation. Geräte aus solchen Bereichen stellt der Betrieb gereinigt an einem Sammelpunkt außerhalb bereit.

Prüfen Sie auch in der Reinraumfertigung für Medizintechnik und Verpackung?

Ja, außerhalb des Reinraums: Ortsveränderliche Geräte aus dem Reinraum stellt Ihr Team in der Materialschleuse bereit, dort prüfen wir sie im Reinigungsfenster oder beim Chargenwechsel. Was den Reinraum nicht verlassen kann, stimmen wir vorab mit Ihrer Qualitätssicherung ab; wo keine Plakette erlaubt ist, läuft die Kennzeichnung über die Gerätenummer im Protokoll.

Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?

Ein Gerät mit Mangel wird gekennzeichnet, gesperrt und mit Befund ins Protokoll aufgenommen; es bleibt bis zur Instandsetzung aus dem Einsatz. Die Reparatur übernimmt Ihre Instandhaltung, der Hersteller oder eine Fachwerkstatt, danach prüfen wir das Gerät erneut und geben es frei. Ein spröder Stecker am Temperiergerät ist schnell getauscht, ein Isolationsfehler an der Heizzone nicht.

Werden Fremdgeräte und Leihmaschinen auf dem Gelände mitgeprüft?

Betriebsmittel, die ein Werkzeugbauer, ein Anlagenbauer oder ein Reinigungsdienstleister mitbringt, prüft deren Arbeitgeber; die Werksordnung darf den Nachweis verlangen. Leihmaschinen und gemietete Temperiergeräte brauchen beim Anliefern einen gültigen Prüfnachweis des Vermieters. Auf Wunsch prüfen wir beigestellte Geräte mit, getrennt dokumentiert je Eigentümer, damit kein Gerät ungeprüft an der Linie steht.

Können Leitern und Tritte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Die Plattformleiter am Silo, der Tritt an der Spritzgießmaschine zum Befüllen des Trichters und die Stehleiter der Instandhaltung sind Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Auf Wunsch prüfen wir sie im selben Termin wie die elektrischen Betriebsmittel, getrennt dokumentiert, sodass der Betrieb nur einen Termin für beide Prüfungen braucht.

Was kostet die Betriebsmittelprüfung in der Kunststoffverarbeitung?

Der Preis richtet sich nach Zahl und Art der Geräte, dem Umfang der Maschinen und Anlagen und der Zahl der Hallen oder Werke. Abgerechnet wird je geprüftem Gerät, ohne versteckte Kosten, ohne gesonderte Fahrtkosten und ohne Abrechnung nach Stunden. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot für die Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 im gesamten Betrieb.

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