DGUV V3 Prüfung bundesweit für Unternehmen mit mehreren Standorten: ein Prüfplan, ein Ansprechpartner
Wer Niederlassungen, Filialen oder Büros an mehreren Orten betreibt, muss die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 überall gleich zuverlässig erledigen. Diese Seite erklärt, welche Geräte an jedem Standort geprüft werden, welche Prüffristen gelten, wer prüfen darf und wie Ergebnisse standortübergreifend dokumentiert werden. Außerdem zeigt sie, wie AB Prüfservice die Betriebsmittelprüfung für mehrere Standorte in einem Prüfplan zusammenführt.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Wie lässt sich die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 über mehrere Standorte organisieren?
Die Betriebsmittelprüfung über mehrere Standorte gelingt am einfachsten mit einem zentralen Prüfplan, der alle Standorte, ihre Geräte und die jeweiligen Prüffristen enthält. Die Termine werden Standort für Standort abgestimmt, die Ergebnisse laufen an einer Stelle zusammen. So sieht die Zentrale jederzeit, welcher Standort geprüft ist und wo der nächste Termin ansteht.

Bei AB Prüfservice haben Sie für alle Standorte einen Ansprechpartner. Er stimmt die Termine mit den einzelnen Niederlassungen ab, berücksichtigt deren Öffnungszeiten und Abläufe und hält den Prüfplan aktuell, damit regelmäßige Prüfungen an jedem Standort rechtzeitig stattfinden. Die Dokumentation erhalten Sie pro Standort und zusätzlich als zentrale Übersicht. Wenn Sie auch Leitern und Tritte prüfen lassen, nimmt derselbe Vertrag die Leiterprüfung mit auf, und beide Pflichten stehen im selben Prüfplan.
Welche elektrischen Geräte und Anlagen müssen an jedem Standort geprüft werden?
An jedem Standort sind alle elektrischen Geräte und Anlagen zu prüfen, die dort betrieben werden. Dazu zählen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Computer, Drucker, Ladegeräte, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen oder Elektrowerkzeuge, also alle Elektrogeräte mit Stecker. Ebenso gehören ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen dazu, etwa fest angeschlossene Maschinen, Verteilungen und die Installation.
In der Praxis unterscheiden sich Standorte deutlich: Ein Büro hat viele Geräte mit Stecker und wenig Produktion, eine Werkstatt oder ein Lager hat elektrisch betriebene Maschinen und Ladeplätze. Der Prüfplan bildet diese Unterschiede ab. Grundlage ist ein Geräteverzeichnis pro Standort, das beim ersten Termin aufgebaut und bei jeder Wiederholungsprüfung fortgeschrieben wird.
Wie oft müssen ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel an mehreren Standorten geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Standorts, nicht nach dem Firmensitz. Die Durchführungsanweisung dazu geht bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln von einem Richtwert von sechs Monaten aus, auf Baustellen von drei Monaten. Für ortsfeste Betriebsmittel gilt als Richtwert eine Prüfung alle vier Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich; den Prüfabstand legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Liegt die Fehlerquote an einem Standort unter zwei Prozent, kann das Prüfintervall für diese Geräte verlängert werden: auf Baustellen sowie in Fertigungsstätten und Werkstätten auf höchstens ein Jahr, in Büros und ähnlichen Bereichen auf höchstens zwei Jahre. Daraus folgt, dass Ihre Standorte unterschiedliche Prüfintervalle haben können. Für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen kommt die Prüftaste hinzu, die in stationären Anlagen alle sechs Monate und in nichtstationären Anlagen an jedem Arbeitstag zu betätigen ist.

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Wer darf elektrische Betriebsmittel an den einzelnen Standorten prüfen?
Elektrische Betriebsmittel darf an jedem Standort nur eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen, oder eine Person, die unter ihrer Leitung und Aufsicht arbeitet. Hinzu kommt die Betriebssicherheitsverordnung: Sie setzt eine befähigte Person voraus, und was diese nach TRBS 1203 mitbringen muss, sind eine Ausbildung in der Elektrotechnik, Berufserfahrung und aktuelle Prüfpraxis. Das gilt unabhängig davon, ob intern oder extern geprüft wird.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten ist das oft der Grund, die Betriebsmittelprüfung an einen Dienstleister zu geben: Nicht jede Niederlassung hat eigene Elektrofachkräfte, und die Zentrale müsste deren Qualifikation und Prüfpraxis laufend nachweisen. Bei AB Prüfservice prüfen befähigte Personen nach TRBS 1203, an jedem Standort mit demselben Ablauf und mit kalibrierten Messgeräten.

Wie läuft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor Ort ab?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel folgt der DIN EN 50699 (VDE 0702) und besteht aus Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung. Jedes Gerät wird einzeln geprüft, Messwerte wie der Schutzleiterwiderstand werden erfasst, Mängel dokumentiert. Geräte ohne Mangel erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin und einem QR-Code.
Damit der Betrieb an den Standorten weiterläuft, prüft AB Prüfservice nach Absprache in rollierenden Abschnitten, Raum für Raum oder Abteilung für Abteilung. Wo das nicht passt, können Termine außerhalb der Geschäftszeiten vereinbart werden, etwa am Abend, am Wochenende oder an Schließtagen. Ortsfeste Anlagen werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft; nach einer Reparatur gilt für Geräte die DIN EN 50678 (VDE 0701).

Wie werden Prüfergebnisse und Prüffristen standortübergreifend dokumentiert?
Prüfergebnisse werden so dokumentiert, wie die BetrSichV es festlegt: welche Prüfung in welchem Umfang lief, mit welchem Ergebnis, und wer geprüft und unterschrieben hat. Für mehrere Standorte heißt Dokumentation: ein Protokoll pro Gerät, ein Bericht pro Standort und eine Übersicht, aus der die Termine aller Standorte hervorgehen. Ohne diese Übersicht geraten einzelne Niederlassungen leicht aus dem Blick.
Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ von AB Prüfservice finden Sie die Berichte nach Standorten geordnet. Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ liegen die Berichte pro Standort, dazu eine zentrale Übersicht aller Standorte, und Mängel sind pro Gerät nachvollziehbar. Auditoren nach ISO 45001 oder SCC und Einkäufer mit Lieferantenbewertung wollen genau diese Nachweise sehen, also das Geräteverzeichnis, das Protokoll zu jedem Gerät, die Intervalle aus der Gefährdungsbeurteilung und die Qualifikation der Prüfer.
Was passiert, wenn die Prüfung an einem Standort versäumt wird?
Wird die Prüfung an einem Standort versäumt, bleibt der Unternehmer verantwortlich, auch wenn er Pflichten schriftlich an Standortleiter übertragen hat. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Nach einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihre Kosten zurückfordern, und eine persönliche Haftung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist möglich.
Hinzu kommt die Versicherung: Nach einem Brand oder einem anderen Schadensfall prüfen Versicherer, ob vorgeschriebene Prüfungen durchgeführt wurden. Ein nicht behobener Mangel oder ein defektes Gerät ohne Prüfnachweis an einer kleinen Außenstelle wiegt dann genauso schwer wie in der Zentrale. Ein zentraler Prüfplan mit den Terminen jedes Standorts ist deshalb Teil der Einhaltung Ihrer Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für mehrere Standorte.
Prüfungen langfristig regeln: Rahmenvertrag Betriebsmittelprüfung.
Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung an mehreren Standorten
Gilt die DGUV Vorschrift 3 für jeden Standort einzeln?
Ja, die Prüfpflicht für Elektrogeräte ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für jede Betriebsstätte, in der Beschäftigte solche Geräte nutzen. Entscheidend ist der Einsatzort des Geräts, nicht der Sitz des Unternehmens. Eine Niederlassung mit drei Arbeitsplätzen braucht daher dieselben Nachweise wie der Hauptsitz, nur im entsprechend kleineren Umfang.
Müssen die Prüffristen für jeden Standort einzeln festgelegt werden?
Ja, die Intervalle müssen die Bedingungen am jeweiligen Standort abbilden, denn die Beurteilung der Gefährdungen vor Ort bestimmt sie. Ein Büro und eine Werkstatt desselben Unternehmens erhalten unterschiedliche Intervalle. Eine gemeinsame Vorlage kann pro Standort angepasst werden. Die festgelegten Intervalle werden dann in den zentralen Prüfplan übernommen.
Können Standorte mit unterschiedlichen Intervallen in einem Prüfplan laufen?
Ja, genau dafür ist der zentrale Prüfplan gedacht. Jeder Standort erhält seine eigenen Fristen, etwa jährlich für die Werkstatt und zweijährlich für das Büro, und die Zentrale sieht alle Termine in einer Übersicht. Die Terminplanung von AB Prüfservice läuft Standort für Standort, die Berichte landen gesammelt im Kundenportal, und die nächste Fälligkeit jedes Standorts bleibt sichtbar.
Was gilt für neue Geräte, die an einem Standort angeschafft werden?
Bei einem neuen Gerät genügt vor dem ersten Einsatz die Zusicherung des Herstellers oder Errichters, dass es den Anforderungen entspricht; eine eigene Erstprüfung entfällt dann. Das Gerät wird in das Geräteverzeichnis des Standorts aufgenommen und bei der nächsten Wiederholungsprüfung mitgeprüft. Wichtig ist, dass die Standorte Neuanschaffungen an die Zentrale oder den Prüfdienstleister melden.
Lassen sich Leitern und Tritte im selben Auftrag mitprüfen?
Ja, Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung können in einem gemeinsamen Vertrag stehen. Leitern und Tritte unterliegen einer eigenen Prüfpflicht, werden aber oft am selben Standort und zum selben Termin geprüft. Das spart Abstimmung in den Niederlassungen, und die Berichte beider Leistungen liegen anschließend im selben Kundenportal, nach Standorten geordnet.
Wie finden einzelne Standorte ihre eigenen Prüfberichte?
Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ sind die Berichte pro Standort abgelegt. Ein Standortleiter kann so die Protokolle seiner Geräte, die festgestellten Mängel und die nächsten Termine einsehen, während die Zentrale die Übersicht über alle Standorte behält. Die Prüfplakette trägt zusätzlich einen QR-Code.
Was bedeutet BGV A3 und gilt sie noch?
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Inhaltlich geht es um dieselbe Vorschrift, nur der Name wurde geändert. Wenn ältere Dokumente oder Ausschreibungen noch den alten Namen nennen, ist damit die Elektroprüfung der Betriebsmittel gemäß DGUV V3 gemeint.
Wie bereiten die Standorte einen Prüftermin vor?
Hilfreich ist, wenn jeder Standort vorab mitteilt, welche Bereiche zu welcher Zeit zugänglich sind und ob Geräte in Lagern, Schränken oder Fahrzeugen zu berücksichtigen sind. Ein Ansprechpartner vor Ort, der Räume öffnet und Fragen beantwortet, beschleunigt den Ablauf. Das Geräteverzeichnis aus der letzten Prüfung dient dann als Grundlage für den Abgleich.
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