Leiterprüfung · Mehrere Standorte

Leiterprüfung bundesweit für Unternehmen mit mehreren Standorten: Prüfung von Leitern und Tritten mit einem Ansprechpartner

Beim Einsatz von Leitern und Tritten an mehreren Standorten stellt sich dieselbe Aufgabe: Jeder Standort hat eigene Leitern, eigene Fristen und eigene Nachweise. AB Prüfservice prüft die Leitern an allen Standorten regelmäßig mit einem Ansprechpartner, plant Standort für Standort und legt die Ergebnisse im Kundenportal „Meine Inspektionen“ ab. So behalten Sie den Überblick, erfüllen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und finden am Ende Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an mehreren Standorten: Rundes Bürohochhaus hinter Baumkronen.
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Wie organisieren Sie die Leiterprüfung an mehreren Standorten?

Die Prüfung von Leitern und Tritten an mehreren Standorten gelingt mit einer zentralen Vereinbarung, einem festen Ansprechpartner und einer Planung je Standort. AB Prüfservice nimmt mit Ihnen den Bestand auf, legt für jeden Standort ein Leiterverzeichnis an und stimmt die Termine mit den Verantwortlichen vor Ort ab. Die Ergebnisse der Prüfung laufen zentral zusammen, bleiben aber je Standort getrennt auswertbar.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an mehreren Standorten: Auskragendes Obergeschoss vor blauem Himmel.

Bei vielen kleinen Standorten ist die Abstimmung oft aufwendiger als die Prüfung selbst. Deshalb klären wir vorab die Reihenfolge der Standorte, die Ansprechpartner vor Ort und den Zugang zu den Lagerorten. Nach Vereinbarung lässt sich die Prüfung auch außerhalb der Geschäftszeiten einplanen, und Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung können Sie in einem Vertrag beauftragen.

Wie oft müssen Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung zählt Leitern und Tritte zu den Arbeitsmitteln, für die der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Üblich ist, sie einmal im Jahr durch eine befähigte Person prüfen zu lassen; entscheidend bleibt jedoch, was die Gefährdungsbeurteilung für Nutzung und Beanspruchung am jeweiligen Standort vorgibt.

Daneben sieht die Verordnung eine außerordentliche Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen vor, etwa nach einem Sturz der Leiter oder einer sichtbaren Beschädigung. Unabhängig davon prüft jeder Nutzer die Leiter vor jedem Einsatz mit einem kurzen Blick, wie es die DGUV Information 208-016 beschreibt. Regelmäßige Prüfungen und Sichtkontrolle ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch, lächelt in die Kamera, während sie die Computermaus bedient; vor ihr stehen eine Tastatur und eine Tasse.

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Wer ist für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten verantwortlich?

Die Verantwortung dafür, dass Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden, liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Prüfung dokumentiert ist und schadhafte Leitern nicht mehr verwendet werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Einzelne Aufgaben kann er schriftlich an Standortleitungen oder das Facility Management übertragen; die Gesamtverantwortung behält er dennoch.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und gesetzlich vorgeschrieben: Sie senkt das Risiko von Unfällen und hilft, die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Fehlt sie, kann das rechtliche Konsequenzen haben, bis hin zu einem Bußgeld nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an mehreren Standorten: Luftbild von Werkshallen am Ortsrand.

Wer darf die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen?

Die Prüfung von Leitern und Tritten darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 durchführen. Diese Regel verlangt eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit dem Arbeitsmittel und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die den Kenntnisstand aktuell hält. Bei AB Prüfservice übernehmen befähigte Personen mit diesen Voraussetzungen die Durchführung der Prüfung, und zwar an jedem Standort nach demselben Prüfumfang.

Die befähigte Person beurteilt Sicherheit und Funktionalität von Leitern nach einem festen Prüfumfang und hält die Ergebnisse je Leiter fest. Entscheidend ist ein geschulter Blick für Schäden, die bei der täglichen Sichtkontrolle leicht übersehen werden.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an mehreren Standorten: Luftbild eines Werks mit Schornsteinen.

Welche Vorschriften gelten für die Leiterprüfung und die Nutzung von Leitern und Tritten?

Für die Leiterprüfung und die Sicherheit von Leitern gelten zwei Regelwerke: die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“. Die Verordnung regelt regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen, die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung und die Aufzeichnungen. Die DGUV Information beschreibt die sichere Nutzung von Leitern, die Sichtkontrolle vor jedem Einsatz und nennt zur Dokumentation beispielsweise ein Kontrollblatt.

Was beinhaltet die Prüfung von Leitern und Tritten und wie wird sie dokumentiert?

Die Prüfung von Leitern und Tritten beinhaltet die Kontrolle jeder Leiter durch die befähigte Person: Holme, Sprossen und Stufen auf Risse, Verformungen und Korrosion, Verbindungen und Beschläge auf festen Sitz, Spreizsicherungen, Gelenke und Füße auf Funktion sowie die Standsicherheit. Geprüft werden gängige Arten von Leitern: Anlegeleitern, Stehleitern, Stufenstehleitern, Mehrzweckleitern und Tritte; Fahrgerüste und Steigleitern mit Steigschutz auf Anfrage im selben Termin.

Im Leiterverzeichnis des Standorts bekommt jede Leiter eine Nummer; zu jeder Nummer gehört ein Protokoll, das Art, Umfang und Ergebnis der Überprüfung festhält und von der prüfenden Person unterschrieben ist. Besteht eine Leiter die Prüfung, bekommt sie eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Nach Abschluss der Leiterprüfung an einem Standort liegt der Bericht im Kundenportal „Meine Inspektionen“; die Zentrale sieht dort alle Standorte nebeneinander.

Was passiert, wenn bei der Leiterprüfung Mängel festgestellt werden?

Werden bei der Prüfung Mängel oder Schäden festgestellt, wird die betroffene Leiter gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen. Sie erhält keine Prüfplakette, und das Protokoll hält den Mangel fest. So ist für alle Beschäftigten erkennbar, dass an der Leiter oder dem Tritt ein Mangel besteht und das Arbeitsmittel gesperrt ist, bis der Betreiber entschieden hat, wie er ihn beheben lässt.

Bei mehreren Standorten darf diese Information nicht am Standort hängen bleiben. Im Kundenportal sehen Sie zentral, welche Leiter wo beanstandet wurde, und können sicherstellen, dass gesperrte Leitern nicht stillschweigend wieder in Gebrauch kommen. Durch regelmäßige Prüfung können potenzielle Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden; das hilft, Stürze von Leitern und damit Unfälle zu vermeiden.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung an mehreren Standorten: Zwei Glasbauten mit Turm dahinter.

Wie verwalten Sie geprüfte Leitern und Tritte an allen Standorten?

Geprüfte Leitern und Tritte verwalten Sie über ein Leiterverzeichnis je Standort, einheitliche Kennzeichnung und eine zentrale Übersicht. Jede Leiter trägt ihre Nummer und die Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Im Kundenportal „Meine Inspektionen“ sehen Sie, welche Leitern beanstandet wurden und wann die nächste regelmäßige Prüfung ansteht; so lässt sich sicherstellen, dass die Leitern und Tritte an jedem Standort ordnungsgemäß geprüft sind.

Kommen neue Leitern hinzu oder werden alte ausgemustert, pflegt AB Prüfservice das Verzeichnis beim nächsten Termin nach. Öffentliche Auftraggeber regeln dies in einer Rahmenvereinbarung: Sie legt fest, welche Leistungen enthalten sind, in welchen Abständen regelmäßige Prüfungen stattfinden, wie die Standorte abrufen, wie dokumentiert wird und wie lange sie läuft. Ein Rahmenvertrag für Unternehmen leistet dasselbe.

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Häufige Fragen zur Prüfung von Leitern an mehreren Standorten

Brauchen wir für jeden Standort einen eigenen Vertrag?

Nein, ein Vertrag oder Rahmenvertrag kann alle Standorte abdecken. Darin werden Leistungsumfang, Prüfintervalle, die Abstimmung je Standort und die Dokumentation festgelegt. Die Prüfung wird dann Standort für Standort geplant und abgerufen, während Berichte und Übersicht zentral laufen. So laufen regelmäßige Prüfungen an allen Standorten nach demselben Verfahren.

Was passiert, wenn ein Standort seinen Termin nicht halten kann?

Kann ein Standort seinen Termin nicht halten, wird er mit Ihrem Ansprechpartner neu eingeplant, ohne dass die übrigen Standorte betroffen sind. Da die Planung standortweise erfolgt, läuft die Prüfung an den anderen Standorten wie vereinbart weiter. Im Kundenportal bleibt sichtbar, welcher Standort noch offen ist; so lässt sich sicherstellen, dass keine Frist aus dem Blick gerät.

Können wir Leiterprüfung und Betriebsmittelprüfung zusammen beauftragen?

Ja, die Prüfung von Leitern und Tritten sowie die Betriebsmittelprüfung können Sie bei AB Prüfservice in einem Vertrag beauftragen. Beide Leistungen erscheinen in einer gemeinsamen Übersicht im Kundenportal, mit getrennten Berichten je Standort und Leistung. Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner, eine Terminabstimmung je Standort und weniger Aufwand bei der Verwaltung der Nachweise.

Wie erhalten die Standorte ihre Prüfberichte?

Die Prüfberichte stehen im Kundenportal „Meine Inspektionen“ bereit, getrennt je Standort und mit einem Protokoll je Leiter. Für jeden Standort liegt ein Bericht im Kundenportal „Meine Inspektionen“, und die Zentrale behält alle Standorte im Blick. Jedes Protokoll nennt, was in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, dazu Name und Unterschrift der prüfenden Person, wie die Betriebssicherheitsverordnung es vorschreibt.

Müssen Leitern von Leiharbeitern oder Fremdfirmen mitgeprüft werden?

Die Pflicht zur Prüfung trifft denjenigen, der die Leiter als Arbeitgeber bereitstellt. Leitern, die eine Fremdfirma mitbringt, verantwortet in der Regel die Fremdfirma. Leitern, die Ihr Unternehmen bereitstellt und die auch Leiharbeitnehmer verwenden, gehören in Ihr Leiterverzeichnis. Welche Leitern an einem Standort in welchen Verantwortungsbereich fallen, klären Sie vorab in der Gefährdungsbeurteilung.

Was ist mit Leitern, die zwischen Standorten wandern?

Leitern, die zwischen Standorten wandern, werden einem Heimatstandort zugeordnet und dort im Leiterverzeichnis geführt. Nummer und Prüfplakette machen sie überall erkennbar. Wird eine solche Leiter an einem anderen Standort angetroffen, kann der Prüfer sie dort mitprüfen; das Ergebnis wird dem richtigen Verzeichnis zugeordnet, damit der Nachweis vollständig bleibt und auch diese Leitern regelmäßig geprüft sind.

Warum reicht die Sichtkontrolle durch den Nutzer nicht aus?

Die Sichtkontrolle ist wichtig, aber sie ersetzt regelmäßige Inspektionen durch eine befähigte Person nicht. Der Nutzer erkennt offensichtliche Schäden, nicht aber beginnende Risse, gelockerte Verbindungen oder verschlissene Gelenke, die zum Arbeitsunfall führen können. Erst eine regelmäßige Prüfung gewährleistet, dass Ihre Leitern nach festem Umfang kontrolliert und dokumentiert sind und den Sicherheitsstandards entsprechen; sie liefert den Nachweis, den die Vorschrift verlangt.

Wie bereiten die Standorte sich auf den Prüftermin vor?

Für die Prüfung ihrer Leitern stellen die Standorte alle Leitern an einem Ort bereit oder benennen die Lagerorte, damit der Prüfer sie findet. Hilfreich sind ein Ansprechpartner vor Ort, Zugang zu verschlossenen Räumen und eine Liste neu beschaffter Leitern. So läuft die Prüfung zügig, das Leiterverzeichnis bleibt vollständig, und Sie können Unfälle vermeiden, weil regelmäßige Prüfungen jede Leiter erfassen.

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Ein kurzer Film über uns: das Team von AB Prüfservice, das Ihre Prüfung vor Ort durchführt. Fragen zur Prüfung in Ihrem Betrieb beantworten wir gern persönlich, am Telefon oder über das Kontaktformular.

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