Leiterprüfung · Bäckereien und Konditoreien

Leiterprüfung Bäckerei: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 in Backstube, Konditorei und Filiale

In der Bäckerei wird überall gestiegen: zum oberen Fach im Brotregal hinter der Theke, zu Saaten und Zutaten im Rohstofflager, zur Wrasenhaube über dem Etagenofen, zu den Tortenringen im Hochregal der Konditorei und zur Werbung im Schaufenster. Mehl auf den Stufen, Kondenswasser im Kühlraum und der Takt der Frühschicht machen jeden Tritt zum Arbeitsmittel unter Last. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte in Bäckereien, Konditoreien und ihren Filialen bundesweit, durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll.

Leiter- und Trittprüfung in der Bäckerei: Hohe Auslageregale mit Brot und Gebäck.
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Ist die Leiterprüfung in der Bäckerei Pflicht?

Ja. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), und der Arbeitgeber muss für ihren ordnungsgemäßen Zustand sorgen. Nach § 14 BetrSichV sind sie wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen. Das gilt für die Backstube mit Nachtschicht ebenso wie für die Konditorei im Nebenraum und für jede Filiale mit Verkaufspersonal.

Leiter- und Trittprüfung in der Bäckerei: Stikkenwagen mit Blechen voller Plunder.

Umfang und Fristen der Prüfung legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis wirken BetrSichV und DGUV Information 208-016 zusammen: Die Verordnung regelt die Pflicht, die Handlungsanleitung liefert die Prüfkriterien. Zuständige Berufsgenossenschaft für Bäckereien ist die BGN; nach einem Sturz fragt sie zuerst, ob Prüfung und Unterweisung nachgewiesen sind. Wer die Prüfpflicht missachtet, riskiert zudem ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Welche Leitern und Tritte im Betrieb werden in Backstube, Konditorei und Filiale geprüft?

Geprüft wird jede Leiter und jeder Tritt, den Ihr Team bei der Arbeit benutzt: Stufenleitern und Tritte im Rohstoff- und Mehllager, die Stehleiter für Wrasenhaube, Leuchten und Lüftung in der Backstube, Tritte in Kühlraum und Konditorei, der Tritt hinter der Ladentheke und die Anlegeleiter für Schild, Markise oder Dachrinne. Auch Klapptritte aus Büro und Personalraum gehören dazu.

Jede Leiter bekommt eine Nummer und einen Eintrag in der Bestandsliste, mit Standort Backstube oder Filiale. Viele Bäckereien wissen anfangs nicht genau, wie viele Leitern und Tritte im Betrieb verteilt sind; das zeigt die erste Bestandsaufnahme. Eine private Haushaltsleiter, die jemand mitgebracht hat, zählt mit der Nutzung zu den Arbeitsmitteln des Betriebs. Ortsfeste Steigleitern, etwa aufs Dach, folgen der DGUV Information 208-032; solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit.

Kundenbewertungen

Was wird bei der Prüfung von Leitern und Tritten kontrolliert?

Geprüft wird in einer Sicht- und Funktionsprüfung nach Checkliste. Zu den Prüfkriterien gehören Holme, Sprossen und Stufen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße und Fußkappen, bei Podestleitern auch Plattform, Geländer und Rollen, dazu Kennzeichnung und Standsicherheit. Jede bestandene Leiter trägt danach eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin, jeder Befund steht im Protokoll.

In der Bäckerei finden wir typische Mängel: Mehl und Fett auf Stufen und Fußkappen machen jeden Tritt rutschig, Teigreste setzen sich in Gelenke und Spreizsicherung, Kunststofftritte werden in Kühlraum und Tiefkühlzelle mit der Zeit spröde. Weil Leitern in der Backstube nah an Teig und Ware stehen, achten wir auch auf lose Teile, die als Fremdkörper ins Produkt geraten könnten. Leitern, die Mängel aufweisen, werden sofort gesperrt.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Bäckerei: Brot und Brezeln auf der Verkaufstheke.

Wie oft müssen Leitern in der Bäckerei geprüft werden?

Eine feste Frist nennt die Betriebssicherheitsverordnung nicht. Der Arbeitgeber muss die Zeitabstände festlegen, nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung bewährt; Tritte, die in Backstube und Laden jeden Tag mehrfach benutzt werden, prüft man besser in kürzeren Abständen.

Ob eine Leiterprüfung zwingend jährlich erfolgen muss, ist eine häufige Frage. Die Antwort: Wie oft Leiterprüfungen durchgeführt werden, darf der Betrieb selbst festlegen, der Abstand muss aber zur Nutzung passen und begründet sein. Fällt eine Leiter um, wird sie beschädigt oder instand gesetzt, ist vor der nächsten Benutzung eine zusätzliche Prüfung fällig. Selten genutzte Leitern im Lager laufen im selben Rhythmus mit wie alle anderen.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Bäckerei: Verkäuferin hinter der Schaufensterauslage.

Wer darf Leitern und Tritte in der Bäckerei prüfen?

Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Sie braucht eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in der Prüfung von Leitern, damit ihr Wissen dem Stand der Technik entspricht. Wer die Leiter nur täglich benutzt, ist dadurch noch kein Prüfer, auch nicht die Backstubenleitung.

Den Sachkundigen nach BGV D36 gibt es nicht mehr; gemeint ist heute die befähigte Person. Viele Handwerksbäckereien haben niemanden, der die Rolle der befähigten Person übernehmen und solche Prüfungen durchführen kann. Dann ist ein externer Dienstleister der einfachere Weg: ein Termin für Backstube und Filialen, ein Maßstab, ein Nachweis. Unsere Prüfer arbeiten jeden Tag an Leitern, herstellerunabhängig und mit Erfahrung aus vielen Branchen.

Wie läuft die Durchführung der Leiterprüfung in Backstube und Filialen ab?

Für ein Angebot reicht uns die Zahl an Leitern und Tritten je Standort; es liegt in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor. Den Prüftermin legen wir in ruhige Zeiten: Backstube nachmittags nach der Produktion, Filialen nach Ladenschluss. Zur Prüfung Ihrer Leitern und Tritte stellt das Team sie an einem Platz bereit; die Prüfschritte dauern wenige Minuten je Leiter.

Protokoll je Leiter und Übersicht je Standort liegen danach digital im Kundenportal. Wo Ihr Hygienekonzept in der Backstube keine Plakette erlaubt, kennzeichnen wir die Leiter über ihre Gerätenummer im Protokoll. Die nächsten Prüftermine stehen auf den Prüfplaketten und im Protokoll; wir hinterlegen sie je Leiter und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig. Wer seine Leitern prüfen lässt, hat damit für jede Filiale einen eigenen Nachweis.

AB Prüfservice

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Bäckereien und Konditoreien

Gibt es eine App für die Leiterprüfung?

Ja. Die Leiter-Check-App der BGHW ist kostenlos und hilft Betrieben, Leitern zu erfassen und die eigene Prüfung zu dokumentieren. Sie ersetzt aber keine befähigte Person, denn die App kennt die Checkliste, nicht den Zustand Ihrer Leiter. Wer uns beauftragt, braucht keine eigene App: Protokoll und Bestandsliste liegen digital im Kundenportal.

Was passiert, wenn bei der Leiterprüfung ein Mangel festgestellt wird?

Eine Leiter mit Mangel nehmen wir sofort aus dem Betrieb: Sie wird gekennzeichnet und gesperrt, im Protokoll steht, was fehlt oder beschädigt ist. Instandsetzen lässt sie der Betrieb beim Hersteller oder einer Fachwerkstatt; danach prüfen wir sie gern erneut, bevor sie zurück in die Backstube geht. Ein günstiger Kunststofftritt wird meist ersetzt statt repariert.

Welche Leitern eignen sich für Backstube und Kühlraum?

Für den gewerblichen Einsatz eignen sich Leitern mit Kennzeichnung nach DIN EN 131, die sich gut reinigen lassen; im Kühlraum werden manche Kunststoffteile mit der Zeit spröde. Leitertyp und Werkstoff halten wir im Protokoll fest. Ist eine Leiter für ihren Einsatzort erkennbar ungeeignet, sagen wir es Ihnen vor Ort; ob Leiter und Einsatzort zusammenpassen, bewertet Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie prüfen Sie Leitern und Tritte in vielen Filialen?

Auf zwei Wegen. Entweder fahren wir die Filialen nacheinander an, nach Ladenschluss oder vor der Öffnung, mit einem Prüfplan für alle Standorte. Oder Sie geben die Tritte mit der Rücktour der Lieferfahrzeuge in die Backstube, und wir prüfen alles an einem Sammelpunkt. Jede Filiale erhält ihr eigenes Protokoll, die Gesamtübersicht liegt im Kundenportal.

Müssen Verkaufskräfte den Tritt vor jeder Benutzung kontrollieren?

Ja. Eine kurze Sichtkontrolle vor jeder Benutzung gehört zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten: Stehen alle Leiterfüße fest, rastet die Spreizsicherung ein, ist die Stufe frei von Mehl? Offensichtliche Mängel melden sie, der Tritt kommt aus dem Verkehr. Die betriebliche Unterweisung übt diese Kontrolle ein; die Prüfung durch eine befähigte Person ersetzt sie nicht.

Wer prüft die Leitern im Backshop im Supermarkt?

Das hängt davon ab, wer die Leiter bereitstellt. Den Tritt hinter Ihrer Theke stellt die Bäckerei, also ist sie für seine Prüfung verantwortlich. Leitern des Marktes, die Ihr Team mitbenutzt, prüft in der Regel der Marktbetreiber; ihr Zustand muss trotzdem stimmen, bevor Ihre Beschäftigten darauf steigen. Klar regelt das der Miet- oder Konzessionsvertrag.

Was kostet die Leiterprüfung für eine Bäckerei?

Abgerechnet wird pauschal: Für 30 und mehr Leitern und Tritte zahlen Sie einen festen Preis je Gerät, kleinere Bestände laufen über eine Tagessatzpauschale, die nach Aufwand abgestuft ist. Gesonderte Fahrtkosten, Regiezeiten oder eine Abrechnung nach Stunden gibt es nicht. Den Aufwand schätzen wir vorab ein, damit Ihr Angebot von Anfang an feststeht.

Können die elektrischen Geräte im selben Termin geprüft werden?

Ja. Wer im selben Einsatz auch Backofen, Kneter und Kühltheke nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen möchte, bekommt beides aus einer Hand, mit getrennten Protokollen. So kommt der Prüfdienst einmal in Backstube und Filialen statt zweimal, und alle Nachweise liegen an einem Ort.

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