Leiterprüfung · Behörden und öffentliche Einrichtungen

Leiterprüfung in Behörden und öffentlichen Einrichtungen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016

Eine Kommune betreibt mehr Leitern, als irgendein Amt verwaltet: den Rolltritt in der Registratur, die Stehleiter des Hausmeisters im Rathaus, die Anlegeleitern auf dem Bauhof, den Tritt in jeder Kita-Gruppe, die Obstbaumleiter beim Grünflächenamt. Zuständig fühlen sich viele, verantwortlich ist die Dienststellenleitung. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte für Behörden und öffentliche Einrichtungen bundesweit, liegenschaftsweise geplant, durch eine befähigte Person, mit Plakette und Protokoll je Gerät.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behörde: Behördengebäude mit Springbrunnen im Vorgarten.
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Gilt die Pflicht zur Leiterprüfung auch für Behörden? BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz und Unfallkasse

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung gelten für den öffentlichen Dienst ebenso wie für die Privatwirtschaft, für Tarifbeschäftigte wie für Beamtinnen und Beamte. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel: Der Dienstherr legt Art, Umfang und Fristen der Prüfung nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest und lässt sie nach § 14 wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person kontrollieren. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Den Maßstab liefert die DGUV Information 208-016, die frühere BGI 694, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Für den Einsatz der Leiter als Arbeitsplatz gilt die TRBS 2121 Teil 2.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behörde: Barocker Verwaltungsbau mit Kuppel und Innenhof.

Der Unterschied zur Privatwirtschaft liegt beim Versicherungsträger. An die Stelle der Berufsgenossenschaft tritt in der Regel die Unfallkasse des Landes oder der Gemeinden. Sie berät, begeht die Dienststellen und fragt nach einem Arbeitsunfall nach dem Prüfnachweis.

Wer ist in der Verwaltung verantwortlich?

Verantwortlich ist die Leitung der Dienststelle, in der Kommune also die Bürgermeisterin oder der Landrat, in der Landesbehörde die Behördenleitung. Sie kann Aufgaben schriftlich auf Amts- und Einrichtungsleitungen übertragen, bleibt aber für Organisation und Kontrolle zuständig. In der Praxis hängt das Thema zwischen Hauptamt, Gebäudemanagement, Bauhof und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, und jede Stelle geht davon aus, dass eine andere die Leiterprüfung durchführen lässt. Ein Verfahren für alle Liegenschaften beendet diese Lücke.

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Welche Leitern und Tritte müssen in öffentlichen Einrichtungen geprüft werden?

Geprüft wird jede Steighilfe, die den Beschäftigten bereitgestellt wird. Verwaltung: Rolltritte und Regalleitern in Registratur, Archiv und Bibliothek, Tritte in Büros und Teeküchen. Gebäudemanagement: Stehleitern und Mehrzweckleitern der Hausmeister. Bauhof, Grünflächen und Friedhof: Anlegeleitern, Schiebeleitern und Obstbaumleitern, die Witterung und rauen Transport aushalten müssen. Kitas und Jugendeinrichtungen: Tritte und kleine Stehleitern für Dekoration und Stauraum. Bürgerhäuser, Museen und Theater: Leitern für Beleuchtung und Ausstellungsbau.

Nicht Teil dieser Prüfung sind die tragbaren Leitern der Feuerwehr, die nach eigenen feuerwehrtechnischen Grundsätzen geprüft werden; ortsfeste Steigleitern an Gebäuden folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.

Betriebsmittelprüfung und Leiter- und Trittprüfung in der Behörde: Kuppel eines historischen Verwaltungsgebäudes.

Wie oft müssen Leitern geprüft werden? Frist und Haushaltsjahr

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal im Jahr zu prüfen, Bauhof und Grünpflege eher häufiger. Für die Verwaltung zählt zusätzlich die Planbarkeit: Ein fester Jahrestermin je Liegenschaft lässt sich im Haushalt veranschlagen und in einem Auftrag vergeben. Die Plakette nennt den Monat der nächsten Prüfung. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf prüfen? Befähigte Person, eigener Bauhof oder externer Dienstleister

Leitern prüfen darf nur eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: eine qualifizierte Person mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. Manche Kommunen schulen dafür jemanden vom Bauhof. Das trägt, solange diese Person bleibt, Zeit für alle Liegenschaften hat und auch die Kitas und Außenstellen erreicht. Ein externer Dienstleister bewertet unabhängig, nach dem Stand der Technik und in jeder Einrichtung nach demselben Maßstab. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.

Durchführung der Leiterprüfung bei laufendem Dienstbetrieb: Checkliste und Ablauf

Sie nennen uns Liegenschaften und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden und eignet sich als Grundlage für den Vergabevermerk. Geprüft wird liegenschaftsweise in Touren, der Termin wird mit Hausmeister oder Einrichtungsleitung abgestimmt, der Publikumsverkehr läuft weiter. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Füße, Kennzeichnung, Bauteil für Bauteil. Geprüfte Leitern erhalten die Plakette, defekte Leitern werden sofort gekennzeichnet und gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.

Leiterprüfung für Kommunen, Kreise und Landesbehörden

Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Liegenschaften. Für die Justiz in Nordrhein-Westfalen sind wir in sämtlichen Landgerichten, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften im Einsatz; unsere Prüfer sind von der Justiz Nordrhein-Westfalen sicherheitsüberprüft. Die Übersicht je Standort dient der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Personalrat und der Rechnungsprüfung gleichermaßen. Wer im selben Termin auch die elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und 4 auf Wunsch in denselben Einsatz.

AB Prüfservice

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Häufige Fragen zur Leiterprüfung in Behörden

Müssen Behörden ihre Leitern überhaupt prüfen lassen?

Ja. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung gelten auch im öffentlichen Dienst. Jede Leiter und jeder Tritt, den Beschäftigte benutzen, ist ein Arbeitsmittel und muss wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden, mit Aufzeichnung des Ergebnisses. Die Unfallkasse erwartet diesen Nachweis bei Begehungen und nach Unfällen genauso, wie es die Berufsgenossenschaft in einem Unternehmen tut.

Wer ist zuständig: Hauptamt, Gebäudemanagement oder Bauhof?

Rechtlich die Dienststellenleitung, die Aufgaben schriftlich übertragen kann. Praktisch hat es sich bewährt, die Leiterprüfung dort anzusiedeln, wo auch die übrigen wiederkehrenden Prüfungen liegen, meist im Gebäudemanagement, und alle Ämter und Einrichtungen in einem Verfahren zu erfassen. Entscheidend ist, dass eine Stelle den Überblick hat und die Nachweise aller Liegenschaften bei ihr zusammenlaufen.

Werden Kitas, Bibliotheken und Außenstellen mitgeprüft?

Ja. Gerade kleine Einrichtungen fallen sonst durch das Raster: zwei Tritte in der Kita, eine Stehleiter im Jugendtreff, ein Rolltritt in der Stadtteilbibliothek. Wir planen sie als Stationen einer Tour ein, abgestimmt mit der Einrichtungsleitung und außerhalb der Bring- und Abholzeiten. Im Protokoll erscheint jede Einrichtung als eigener Standort.

Prüfen Sie auch die Leitern der Feuerwehr?

Nein. Tragbare Leitern der Feuerwehr wie Steckleitern und Schiebleitern werden nach eigenen feuerwehrtechnischen Prüfgrundsätzen geprüft, in der Regel durch die Gerätewarte. Sie sind nicht Teil der Prüfung nach DGUV Information 208-016. Die übrigen Leitern und Tritte im Gerätehaus, etwa in Werkstatt, Lager und Verwaltung, nehmen wir dagegen in die Prüfung auf.

Wer darf die Leiterprüfung in einer Behörde durchführen?

Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis. Das kann eine geschulte und schriftlich beauftragte Kraft der Verwaltung sein oder ein externer Dienstleister. Unsere Prüfer erfüllen diese Anforderungen, werden regelmäßig geschult und prüfen ausschließlich Arbeitsmittel, in jeder Liegenschaft nach demselben Maßstab.

Was kostet die Leiterprüfung für eine Kommune?

Pauschal, damit die Position im Haushalt planbar ist: Ab 30 Leitern und Tritten rechnen wir einen festen Preis je Gerät ab, darunter eine Tagessatzpauschale nach Aufwand, ganz, halb oder viertel. Stunden, Fahrtkosten und Regiezeiten kommen nicht dazu. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; für das Angebot, meist innerhalb von 48 Stunden, genügt eine Liste der Liegenschaften mit ungefähren Stückzahlen.

Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?

Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit niemand sie weiter benutzt. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Die zuständige Stelle sieht in der Übersicht, welche Einrichtung Ersatz braucht, und kann die Beschaffung gebündelt auslösen. Nach einer Instandsetzung prüfen wir nach.

Wie erhält die Verwaltung die Nachweise für Unfallkasse und Rechnungsprüfung?

Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort in einem einheitlichen Format. Damit belegt die Verwaltung gegenüber Unfallkasse, Personalrat und Rechnungsprüfung für jede Liegenschaft, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde.

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