Leiterprüfung am Flughafen: Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 für Betreiber, Bodenverkehrsdienste und Mieter
Ein Flughafen ist ein Standort mit vielen Arbeitgebern: Flughafenbetreiber, Bodenverkehrsdienste, Technikbetriebe, Fracht und Logistik, Reinigung, Sicherheitsdienste, Handel und Gastronomie im Terminal. Jeder davon hat Leitern und Tritte, viele davon im Sicherheitsbereich, rund um die Uhr im Einsatz, bei jedem Wetter. AB Prüfservice prüft Leitern und Tritte an Flughäfen bundesweit, regelmäßig durch eine befähigte Person, mit Prüfplakette und Protokoll je Gerät.
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Leiter- und Trittprüfung.
Warum ist die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten am Flughafen Pflicht?
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Arbeitgeber muss sie wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: Art, Umfang und Fristen muss er nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen, Prüfung und Dokumentation regelt § 14.

Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfen wir Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung gern weiter. Wie geprüft wird, beschreibt die DGUV Information 208-016, die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.
Am Flughafen hat der Zustand einer Leiter eine zweite Dimension. Eine abgefallene Fußkappe oder eine lose Niete ist auf dem Vorfeld nicht nur ein Mangel, sondern ein Fremdkörper, der Triebwerke und Reifen gefährdet. Betreiber und Bodenverkehrsdienste behandeln lose Teile deshalb als Sicherheitsthema des Flugbetriebs, und eine Leiter, die Teile verliert, gehört dort nicht hin.
Wer ist am Flughafen verantwortlich?
Verantwortlich ist, wer die Leiter seinen Beschäftigten bereitstellt. Der Flughafenbetreiber prüft den Bestand seiner Technik, seines Gebäudemanagements und seiner Werkstätten. Bodenverkehrsdienste, Frachtabfertiger, Reinigungs- und Sicherheitsunternehmen prüfen ihr eigenes Gerät, ebenso jeder Mieter im Terminal. Fremdfirmen für Wartung und Umbau bringen eigene Leitern mit und weisen deren Prüfung nach. Der Betreiber kann in seiner Flughafenbenutzungsordnung und in den Verträgen verlangen, dass auf dem Gelände nur geprüfte Leitern mit gültiger Kennzeichnung benutzt werden. Viele tun das bereits für Fahrzeuge und Geräte auf dem Vorfeld.
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Welche Leitern und Tritte werden am Flughafen geprüft?
Geprüft wird jede betrieblich genutzte Steighilfe. Betreiber und Gebäudetechnik: Stehleitern, Mehrzweckleitern, Podest- und Plattformleitern für Terminal, Gepäckförderanlage und Befeuerung. Bodenverkehrsdienste und Fracht: Tritte, Anlegeleitern und Podestleitern an Frachtrampen, in Lagern und Gerätehallen. Werkstätten für Fahrzeuge und Bodengeräte: Werkstatttritte und Stehleitern. Terminal: Tritte und Stehleitern der Läden, Gastronomiebetriebe und Schalter. Verwaltung und Leitstellen: Klapptritte.
Nicht Teil dieser Prüfung sind fahrbare Wartungstreppen, Docks und Arbeitsbühnen der Flugzeugwartung sowie Fluggasttreppen, die als eigene Arbeitsmittel geprüft werden. Dasselbe gilt für die Leitern der Flughafenfeuerwehr; ortsfeste Steigleitern an Gebäuden und Masten folgen der DGUV Information 208-032, solche mit Steigschutz prüfen wir auf Anfrage mit. Fahrgerüste nehmen wir in denselben Termin auf.

Wie oft müssen Leitern am Flughafen geprüft werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Zeitabstände richten sich nach den Betriebsverhältnissen: Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Bewährt hat sich, jede Leiter mindestens einmal im Jahr zu prüfen. Für Geräte im Außeneinsatz spricht vieles für kürzere Abstände: Dauerbetrieb in drei Schichten, Nässe, Frost, Enteisungsmittel und Betriebsstoffe, die Kunststoff und Gummi der Leiterfüße angreifen. Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung bleibt Aufgabe der Beschäftigten und gehört in die Unterweisung. Wir hinterlegen die Fristen und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig vor dem Folgetermin.

Wer darf Leitern prüfen? Befähigte Person statt Sachkundige
Früher prüften Sachkundige, heute verlangt die Verordnung eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203: mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Prüfpraxis, schriftlich beauftragt. Große Betreiber haben dafür eigenes Personal. Für Bodenverkehrsdienste, Dienstleister und Mieter lohnt sich das selten, und im Schichtbetrieb fehlt die Zeit, den eigenen Bestand vollständig zu erfassen. Wer einen externen Prüfer beauftragt, bekommt eine unabhängige Bewertung nach dem Stand der Technik. Unsere Prüfer machen ausschließlich wiederkehrende Prüfungen.
Durchführung der Leiterprüfung im Sicherheitsbereich: Checkliste und Ablauf
Sie nennen uns Betriebsteile und ungefähre Stückzahl, das Angebot kommt in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Für den Zugang gelten die Regeln des Flughafens: Unsere Prüfer werden nach den Vorgaben des Betreibers angemeldet und sind von der Justiz Nordrhein-Westfalen sicherheitsüberprüft. Wo das einfacher ist, stellt der Betrieb seine Leitern an einem Sammelpunkt im landseitigen Bereich bereit. Geprüft wird ohne Eingriff in den Flugbetrieb. Jedes Gerät durchläuft die Sicht- und Funktionsprüfung nach dem Kontrollblatt der DGUV Information 208-016, Bauteil für Bauteil: Holme, Stufen und Sprossen, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße, Rollen, Kennzeichnung. Was in Ordnung ist, wird als geprüft gekennzeichnet, defekte Leitern müssen sofort aus dem Verkehr und werden gesperrt. Das digitale Protokoll folgt je Gerät, dazu eine Übersicht je Standort.
Leiterprüfung für Flughafenbetreiber und Dienstleister an mehreren Standorten
Vom Stammsitz in Dortmund aus prüfen unsere Teams in ganz Deutschland, mit gleichen Prüfkriterien und einem Protokollformat über alle Stationen eines Dienstleisters. Geschäftsführung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement erhalten einen Nachweis, der im Audit besteht. Wer im selben Termin auch elektrische Betriebsmittel prüfen lassen will, legt die DGUV V3 Prüfung auf Wunsch in denselben Einsatz.

AB Prüfservice
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Mehr zur elektrischen Prüfung: Betriebsmittelprüfung für Flughäfen.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung am Flughafen
Ist die Leiterprüfung am Flughafen Pflicht?
Ja, für jeden Arbeitgeber auf dem Gelände. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden und das Ergebnis aufgezeichnet wird. Das gilt für den Betreiber ebenso wie für Bodenverkehrsdienste, Dienstleister und Mieter, luftseitig wie landseitig. Ohne Nachweis gilt die Pflicht gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer als nicht erfüllt.
Wie kommen externe Prüfer in den Sicherheitsbereich?
Nach den Regeln des Flughafens. Der beauftragende Betrieb meldet die Prüfer beim Betreiber an, der Zugang erfolgt nach dessen Vorgaben. Die einfachere Lösung ist oft ein Sammelpunkt im landseitigen Bereich, an dem die Leitern bereitgestellt werden. Beides klären wir vor dem Termin mit dem Auftraggeber, damit am Prüftag niemand vor dem Tor steht.
Was muss bei einer Leiter geprüft werden?
Alles, was zum Sturz führen kann: Holme auf Risse und Verformung, Stufen und Sprossen auf festen Sitz, Gelenke und Spreizsicherung auf Funktion, Leiterfüße auf Verschleiß und Rutschfestigkeit, dazu Kennzeichnung und Vollständigkeit. Am Flughafen achtet der Prüfer zusätzlich auf lose Teile wie Fußkappen, Nieten und Stopfen, die sich auf dem Vorfeld lösen könnten.
Gehören Wartungstreppen und Fluggasttreppen zur Leiterprüfung?
Nein. Fahrbare Wartungstreppen, Docks, Arbeitsbühnen und Fluggasttreppen sind eigene Arbeitsmittel mit eigenen Prüfanforderungen und nicht Gegenstand der Prüfung nach DGUV Information 208-016. Zur Leiterprüfung gehören tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Podestleitern, wie sie in Technik, Fracht, Werkstätten und im Terminal benutzt werden, außerdem Fahrgerüste, die wir in denselben Termin aufnehmen.
Müssen Mieter im Terminal ihre Leitern prüfen lassen?
Ja. Jeder Laden und jeder Gastronomiebetrieb ist als Arbeitgeber selbst verantwortlich, auch wenn es nur um zwei Tritte geht. Der Betreiber kann die Prüfung in der Hausordnung verlangen und seinen Mietern mit einem gemeinsamen Termin die Erfüllung leicht machen. Jeder Mieter erhält dann sein eigenes Protokoll als Nachweis gegenüber seiner Berufsgenossenschaft.
Was kostet die Leiterprüfung am Flughafen?
Mit Pauschalpreisen, damit jeder Betriebsteil vorab kalkulieren kann: Ab 30 Leitern und Tritten gilt ein fester Preis je Gerät, darunter eine Tagessatzpauschale, abgestuft nach dem Aufwand vor Ort. Fahrtkosten, Stunden oder Regiezeiten berechnen wir nicht gesondert. Den Aufwand schätzen wir vorab ein; das Angebot je Bereich erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Die Leiter wird noch vor Ort gekennzeichnet und gesperrt, damit sie nicht zurück in den Betrieb geht. Das Protokoll nennt den Mangel und eine klare Empfehlung: instand setzen, nachrüsten oder aussondern. Eine Reparatur kommt nur infrage, wenn der sichere Originalzustand wiederhergestellt wird. Nach der Instandsetzung prüfen wir nach und vergeben die Plakette.
Wie wird die Prüfung dokumentiert?
Jedes Gerät erhält ein eigenes Prüfergebnis mit Befund, Empfehlung und nächstem Termin, sichtbar an der Plakette und nachlesbar im digitalen Protokoll. Dazu kommt eine Übersicht je Standort. Betriebsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement sehen damit, was geprüft, gesperrt und ersetzt wurde, und können die Dokumentation dem Betreiber oder im Audit vorlegen.
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