Freizeit und Unterhaltung: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Freizeiteinrichtungen
Wo Gäste spielen, klettern, baden, Karten kaufen oder feiern, arbeiten im Hintergrund Kassen, Licht- und Tontechnik, Küchengeräte, Ladegeräte und mobile Verteiler, oft viele Stunden am Tag. Die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 stellt fest, ob diese Geräte und Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand sind. Diese Seite gibt Freizeiteinrichtungen den Überblick, vom Freizeitpark und Zoo über Kletterhalle und Kino bis zum Volksfest, und führt zu den Seiten der einzelnen Branchen.
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Weitere Informationen zur bundesweiten Prüfung finden Sie auf unserer Seite zur DGUV V3 Betriebsmittelprüfung.
Was umfasst die Betriebsmittelprüfung in Freizeiteinrichtungen?
Die Betriebsmittelprüfung in Freizeiteinrichtungen umfasst alle elektrischen Arbeitsmittel, die Beschäftigte verwenden: bewegliche Geräte mit Stecker wie Kassen, Kaffeemaschinen, Ladegeräte und Verlängerungsleitungen, dazu ortsfeste elektrische Anlagen wie Verteilungen, Beleuchtung, Steckdosenkreise und fest angeschlossene Küchengeräte. Das betrifft Gästebereiche ebenso wie Lager, Büro und Werkstatt.

Elektrische Arbeitsmittel unterliegen der Prüfpflicht, ganz gleich, ob ein Gerät im Kassenhaus, in der Werkstatt, in der Gastronomie oder am Rand einer Attraktion steht. Jedes Gerät wird grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Wie das in den einzelnen Freizeiteinrichtungen aussieht, zeigen die Abschnitte weiter unten.
Was verlangen DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV von Betreibern?
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3, verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Die Betriebssicherheitsverordnung ergänzt: Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest und beauftragt damit nur befähigte Fachleute.
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, etwa einem Unfall, einem Unwetter oder einer längeren Zeit ohne Nutzung, kann vor der weiteren Verwendung eine außerordentliche Prüfung nötig sein; so sieht es § 14 Abs. 3 der Verordnung vor. Neue Geräte müssen vor dem ersten Einsatz nicht eigens geprüft werden, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass sie den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 entsprechen (§ 5 Abs. 4).
Welche Prüffristen gelten für Geräte mit Stecker und für ortsfeste Anlagen?
Tabelle 1B der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 setzt als Richtwert für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein halbes Jahr an, auf Baustellen ein Vierteljahr. Bleibt die Fehlerquote unter zwei Prozent, darf die Prüffrist länger werden: bis zu einem Jahr in Werkstätten und ähnlichen Bereichen, bis zu zwei Jahre in Büros und vergleichbaren Bereichen.
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel stehen nach Tabelle 1A alle vier Jahre an, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art dagegen jedes Jahr. Bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen wird die Prüftaste in stationären Anlagen halbjährlich gedrückt, in nichtstationären Anlagen, wie sie auf Veranstaltungen und Volksfesten aufgebaut werden, an jedem Arbeitstag. Welche Prüffristen ein Betrieb tatsächlich festlegt, entscheidet seine Gefährdungsbeurteilung. Wie der Unternehmer das organisiert, beschreibt die DGUV Information 203-071 zur Organisation wiederkehrender Prüfungen.

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Wer darf die Prüfung durchführen, und was muss eine befähigte Person können?
Die Prüfung führt eine Elektrofachkraft durch, die auch die Voraussetzungen der TRBS 1203 an eine zur Prüfung befähigte Person mitbringt: passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Prüfgebiet. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person, kurz EuP, darf unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte eingesetzt werden.
Bei AB Prüfservice prüfen Fachleute, die genau diese Anforderungen erfüllen, mit kalibrierten Messgeräten. Jedes Gerät wird einzeln geprüft: Sichtprüfung an Gehäuse, Leitung und Stecker, Messung und Funktionsprüfung. Geräte, die bestehen, bekommen eine Prüfplakette, auf der das Datum der Folgeprüfung steht und deren QR-Code das Protokoll öffnet.

Was ist in Freizeitparks, Ferienparks, Zoos und Thermen zu prüfen?
In Freizeitparks, Ferienparks, Zoos und Thermen verteilt sich die Technik über ein weites Gelände: Kassen, Gastronomie- und Kühlgeräte, Werkstattgeräte, Beleuchtung und mobile Verteiler. Geprüft werden Geräte mit Stecker und fest installierte Anlagen nach einem gemeinsamen Prüfplan, Bereich für Bereich, damit kein Gebäude und kein Kiosk vergessen wird.
In Tierparks wird die Arbeit in Bereichen mit Tieren mit dem Betreiber abgestimmt; Tierhäuser, Futterküche und Aquarientechnik gehören als ortsfeste Einrichtungen in den Plan. In Freizeitparks zählt alles Elektrische rund um die Attraktionen dazu, von der Kasse bis zum Ladekabel der Servicefahrzeuge. Wer eine dieser Einrichtungen betreibt, findet die Einzelheiten auf der Seite der jeweiligen Branche.
Was gilt für Kletterhallen, Kartbahnen, Bowlingcenter und Eishallen?
Kletterhallen, Kartbahnen, Bowlingcenter und Eishallen verbinden Sport mit viel Technik im Hintergrund: Ladegeräte und Ladeleitungen für E-Karts, Licht- und Musikanlagen, Kassen und Theken, Werkstattgeräte und die Gastronomie. Die Betriebsmittelprüfung erfasst diese Geräte und die ortsfesten elektrischen Anlagen, auf denen der Betrieb jeden Tag läuft.
Fest installierte Ladestationen der Karts und Wallboxen werden nach Terminabstimmung mitgeprüft. Wo Gäste den ganzen Tag unterwegs sind, lassen sich die Termine nach Absprache auf ruhige Stunden oder Ruhetage legen, damit Bahnen, Wände und Eisflächen für Gäste offen bleiben; einzelne Bereiche lassen sich auch nacheinander prüfen.
Was gilt für Kinos, Theater, Museen, Escape Rooms und Volksfeste?
Kinos, Theater und Museen arbeiten mit Licht- und Tontechnik, Kassen, Garderobe und Werkstätten, Escape Rooms mit Rätseltechnik, Effektlicht und den Netzteilen ihrer Magnetschlösser. Auf Volksfesten kommen Verteiler, Leitungen und Geräte hinzu, die Schausteller jede Saison neu aufbauen. Für alle gelten dieselben Pflichten, die Abstände richten sich nach dem Einsatz.
Geprüft wird nach Absprache dann, wenn kein Publikum im Haus ist, etwa vor den Vorstellungen, an spielfreien Tagen oder an Schließtagen; das gilt ebenso für Indoorspielplätze und Gaming-Center. Die Seiten der einzelnen Branchen zeigen, was dort jeweils dazugehört, auch bei den Escape Rooms.

Wie organisiert AB Prüfservice die Termine neben dem Gästebetrieb?
AB Prüfservice plant so, dass der Betrieb für Gäste weiterlaufen kann: nach Absprache am Abend, am Wochenende, an Ruhetagen, in der Saisonpause oder in Abschnitten, Bereich für Bereich. Jedes geprüfte Gerät bekommt ein eigenes Protokoll, und im Kundenportal „Meine Inspektionen“ finden Sie alle Berichte nach Standorten sortiert.
Wer mehrere Einrichtungen oder Standorte betreibt, hat einen Ansprechpartner für alle, der die Termine Ort für Ort abstimmt; eine zentrale Liste zeigt, was als Nächstes fällig ist. Ein gemeinsamer Vertrag kann Betriebsmittelprüfung und Leiterprüfung bündeln, bei größeren Betreibern als Rahmenvertrag, im öffentlichen Bereich als Rahmenvereinbarung.
AB Prüfservice
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zuverlässig & kostengünstig
Mit unserer zuverlässigen und kostengünstigen Leistung, garantieren wir Ihnen Qualität und Wirtschaftlichkeit.
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Unsere transparente Beratung sorgt für Klarheit und Vertrauen in jedem Schritt des Prozesses.
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Durch unsere individuelle Beratung bieten wir passgenaue Lösungen, die speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Betriebsmittelprüfung nach Branche: Freizeitparks · Ferienparks · Thermen · Zoos und Tierparks · Kletterhallen · Kartbahnen · Bowlingcenter · Eishallen · Kinos · Theater · Museen · Escape Rooms · Indoorspielplätze · Gaming-Center und E-Sport-Arenen · Schausteller
Leitern und Tritte prüfen wir ebenfalls: Leiter- und Trittprüfung für Freizeiteinrichtungen.
Prüfungen langfristig regeln: Rahmenvertrag Betriebsmittelprüfung.
Häufige Fragen zur Betriebsmittelprüfung in Freizeiteinrichtungen
Was bedeutet die Elektroprüfung für eine Freizeiteinrichtung?
Die Elektroprüfung gemäß DGUV V3 ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach der DGUV Vorschrift 3. Für eine Freizeiteinrichtung heißt das: regelmäßige Prüfungen von Kassen, Technik, Gastronomie, Werkstatt und Beleuchtung durch eine Fachkraft, mit einem dokumentierten Ergebnis je Gerät für die Berufsgenossenschaft, den Versicherer und die eigene Sicherheit.
Gelten die Pflichten auch für kleine Einrichtungen?
Ja. Die Prüfpflicht gilt für jeden Unternehmer, der elektrische Geräte und Anlagen einsetzt, unabhängig von der Größe des Betriebs. Auch ein kleines Museum, ein Escape Room mit wenigen Räumen oder eine Kartbahn mit kleinem Team braucht eine Liste mit allen elektrischen Betriebsmitteln, festgelegte Prüfabstände und ein Protokoll je Gerät.
Was gilt für Geräte, die nur in der Saison genutzt werden?
Für saisonal genutzte Geräte gelten dieselben Pflichten wie bei allen anderen elektrischen Arbeitsmitteln. Hat Technik aber lange stillgestanden oder war sie Nässe oder Frost ausgesetzt, kann nach BetrSichV vor der weiteren Verwendung eine außerordentliche Prüfung nötig sein. Ein Termin vor dem Saisonstart hat den Vorteil, dass zur Eröffnung alles geprüft ist.
Welche Normen gelten für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel?
Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), und ist ein Gerät repariert worden, DIN EN 50678 (VDE 0701). Die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen im Betrieb folgt DIN VDE 0105-100. Die Erstprüfung einer neuen oder geänderten Anlage ist Aufgabe des Errichters.
Was passiert mit Geräten, die die Prüfung nicht bestehen?
Ein Gerät, das durchfällt, bekommt keine Prüfplakette und wird im Protokoll mit dem Mangel geführt. Der Betreiber entscheidet, ob er es instand setzen oder ersetzen lässt; bis dahin wird es nicht weiter verwendet. Nach einer Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme eine erneute Prüfung nötig.
Was steht im Prüfprotokoll?
Das Prüfprotokoll nennt nach der Betriebssicherheitsverordnung die Art der Prüfung, ihren Umfang, das Ergebnis sowie Namen und Unterschrift der Person, die geprüft hat. In der Praxis kommen Geräteidentifikation, Messwerte und der nächste Termin hinzu. Bei AB Prüfservice gibt es ein Protokoll je Gerät, auf der Plakette führt ein QR-Code direkt dorthin.
Wer trägt in einer Freizeiteinrichtung die Verantwortung?
Verantwortlich ist der Unternehmer, also Inhaber oder Geschäftsführung. Einzelne Pflichten kann er schriftlich an geeignete Personen übertragen, etwa an die technische Leitung, gestützt auf DGUV Vorschrift 1 § 13 und ArbSchG § 13. Verstöße gegen die Prüfpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, und nach einem Schaden fragen Versicherer, ob vorschriftsmäßig geprüft wurde.
Wie läuft der erste Termin ab?
Zuerst stimmen wir mit Ihnen Umfang und Termine ab, Bereich für Bereich. Beim ersten Besuch werden alle elektrischen Geräte erfasst und geprüft und erhalten eine Kennung; danach läuft die wiederkehrende Prüfung in den Abständen, die Ihre Beurteilung der Gefährdungen festlegt. Die Berichte liegen je Standort im Kundenportal.
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